Verkauf einer Eigenproduktion; Vertragsgestaltung #WIE??

BleRi

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Hallo Zusammen.

Ich habe folgendes Problem und würde gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen.
Folgende Situation stellt sich dar:

Ich habe einen Titel komplett produziert; das heist Komposition, Text Arrangement, Aufnahme, Mischung u.s.w. bis hin zur fertigen CD mit Cover und allem Drum und Dran sind von mir. Die CD soll nun zu Werbezwecken auf einem Weihnachtsmarkt ( ich weiß ich bin früh dran) verkauft werden. Ich habe eine Auflage von 100 Stück vorproduziert. Dieser Weihnachtsmarkt wird in einem kleineren Ort von einer sogenannten Werbegemeinschaft ( Zusammenschluss von Geschäftsläuten) organisiert.
Der Titel wird auf dem Weihnachtsmarkt Live aufgeführt und vorgestellt und soll kurz vor dem Weihnachtsmakrt auch in einem lokalen Radiosender gespielt werden.
Ich werde den Titel vorab selbstverständlich bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden.
Nun meine Frage:
Ich möchte mit dieser Werbegemeinschaft einen Vertrag machen über die weitere Nutzung der CD. Das heißt, auch wenn alle 100 Stück verkaft werden und Nachbestellungen erfolgen, und vor allem wenn die Werbegemeinschaft die CD zu weiteren Zwecken, in welcher Form auch immer, einsetzt und daraus Gewinne erziehlt möchte ich an diesen Gewinnen teilhaben.
Hat jemand eine Idee wie so ein Vertrag auszusehen hat und was er alles beinhalten muss. Oder hat vielleicht jemand von Euch schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und so einen Vertrag viellleich vorliegen, und könnte mir diesen als Muster zur Verfügung stellen.
Nochmal zum Verständnis: Es geht mir vor allem darum, durch den Vertrag die weitere Nutzung der CD oder des Titels durch die o. g. Werbegemeischaft abzusichern. Bei Nachbestellungen verdiene ich sowieso an der CD, da ein fester Kaufpreis pro Stück ausgehandelt wurde.

Für viele Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar.

Gruß
BleRi
:)
 
Genau SO einen Fall hatte ich bisher leider nicht, aber ich gebe dir aus Erfahrung einen Tip ;):

Sichere immer GEWINNbeteiligung ab, nicht UMSATZbeteiligung.

Das kann nämlich sonst eine böse Überraschung geben, ist einem Bekannten von mir passiert... :nonono:

Down
 
Ggf. ist es anders herum. Umsatzbeteiligung bedeutet, dass Du etwas von dem Erlös anteilig erhältst.

Gewinnbeteiligung bedeutet, dass Du etwas davon erhältst, was vom Erlös abzüglich aller möglichen Kosten übrigbleibt. Damit wälzt der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko auf Dich ab.

Folglich ist Umsatzbeteiligung besser als Gewinnbeteiligung.

Gruß Rainer
 

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