Urteil zum Thema Sampling

es ist nunmal eine andere leistung, das riff von "smoke on the water" zu erfinden, als es als klötzchen in eine abletonsession zu ziehen.

letztlich ist das alles nur ein weiterer sargnagel beim thema "wertschätzung unseres berufs". wir kriegen uns nichtmal mehr untereinander wertgeschätzt.

Nuja. Dann sample doch mal Smoke on the water und spiele es vor 1000 oder auch 10000 Kids. Wenn Du sie damit (neu) begeistern kannst, ist das keine Wertschätzung wert? Ich weiss, elektronische Musik ist total primitiv, billig und verachtenswert. Aber dazu sage ich nur: Wenn Beethooven genauso ein ... wäre wie "Du" dann würde er fleissig auf deine primitive und verachtenswerte Musik scheissen.

Auch diese "Schneller weiter höher"-Denke und das konsequente Scheissen auf alles, was nur ein quentchen "langsamer, kürzer oder niederer" ist sone Sache, die die Köpfe der Leute heute vergiftet. Und dank dessen wird die Musik noch das kleinste sein, was auf der Strecke bleibt.
 
es ist nunmal eine andere leistung, das riff von "smoke on the water" zu erfinden, als es als klötzchen in eine abletonsession zu ziehen.

letztlich ist das alles nur ein weiterer sargnagel beim thema "wertschätzung unseres berufs". wir kriegen uns nichtmal mehr untereinander wertgeschätzt.

Nuja. Dann sample doch mal Smoke on the water und spiele es vor 1000 oder auch 10000 Kids. Wenn Du sie damit (neu) begeistern kannst, ist das keine Wertschätzung wert? Ich weiss, elektronische Musik ist total primitiv, billig und verachtenswert. Aber dazu sage ich nur: Wenn Beethooven genauso ein ... wäre wie "Du" dann würde er fleissig auf deine primitive und verachtenswerte Musik scheissen.

Auch diese "Schneller weiter höher"-Denke und das konsequente Scheissen auf alles, was nur ein quentchen "langsamer, kürzer oder niederer" ist sone Sache, die die Köpfe der Leute heute vergiftet. Und dank dessen wird die Musik noch das kleinste sein, was auf der Strecke bleibt.


da bastelst du dir aber gerade ein sehr unpassendes feindbild aus mir. 1. das rock-beispiel "smoke on the water" habe ich vollkommen beliebig gewählt, und 2. ich LIEBE elektronische musik. und ich liebe auch samplekunst, und bin da selber bisweilen sehr tief drin, in dem ganzen.

das muss mich aber nicht daran hindern, meinem handwerk mit respekt vor den originalkünstlern nachzugehen, und eine unterscheidung zwischen dem ersinnen eines musikalischen motivs und dem zitieren eines musikalischen motivs zu treffen. beides sind für mich vollkommen legitime praktiken, nicht dass wir uns da falsch verstehen. aber erstere ist urheberrechtlich aus meiner sicht mehr wert als letztere.

da ist gar nix gross dabei, ich verteufele nichts, irgendeine stilrichtung schon gar nicht. und ja, wenn irgendwer "smoke on the water" mittels eines modernen traptracks einem neuen grossen publikum nahebringt, dann ist das natürlich eine wertschätzung. aber sie ist auf jeden fall keine 100% der lizenzen und 100% des urhebertums wert. das ist kein binäres entweder-oder sondern schlicht immer eine frage der abwägung (und verhandlung). und meine erfahrung zeigt, wenn du dich in dieser sehr subjektiven abwägungs-welt einfach immer mit viel respekt vor urhebern (und ohne gier) bewegt, fährst du am besten. zumal man auch selber ja urheber ist.

goldene regel und so. behandele andere so, wie du selber behandelt werden willst.
 
Stell dir vor, jemand klaut bei dir, der Song wird ein Hit und verdient mehrere Nullen. Ist darüber hinaus vielleicht noch bei einem großen Label

Die Realität sieht halt eher so aus: Klein-Hänschen schnippelt aus StarWars 76 ein paar Szenen raus weil er den Film total klasse findet und pappt ihn in sein Ableton-Dub-Step Video. Die Szene stammt von einem Film von einem Unternehmen das damit mehrere null-stellige Beträge verdient ^^ und die Abmahn-Kohle streicht irgend so eine system bitch ein, der recht und unrecht absolut am arsch vorbeigehen, solange man irgendeinen paragraphen findet, aus dem man kapital schlagen kann. Klein Hänschen bekommt den Arsch versohlt, seine Eltern bekommen deshalb das Sorgerecht entzogen und weil der Papa das Geld für die Abmahnung berappen muss wird er Alkoholiker. So. ;-)

Abgesehen davon: Sollte es tatsächlich soweit kommen, dass klein hänschen warner verklagt, weil der Hugo (Kapitän der Basketballmannschaft) ihm seinen Ableton- Dub Step Song geklaut hat, hat er gegen die Warner anwälte eh keine Chance.Und das völlig unabhängig davon, ob sampeln jetzt legal ist oder nicht.
 
Oder, Deiner Logik zufolge, wäre ja das "Amen-Break" mit der Veröffentlichung sofort Public Domain.
Ist das gut?
cool, das Wort "Public-Domain" mal wieder ausserhalb meiner Scene zu hören :drink:
daß einer der beiden Typen, die den "Amen-Break" gemacht haben, als Obdachloser gestorben ist, liegt nicht an der Samplerei, FAKT!
daß aus diesem kurzen Teil eines(!) Liedes eine ganze Subkultur noch dazu länderübergreifend geworden ist, finde ich gut, ja sogar sehr gut!

ich will es mal überspitzt sagen: der, der als Erste(r) den 4/4-Bassdrum + Bass im Offbeat gemacht hat, hat ja auch nie von anderen Geld erhalten! der der das erste Mal den Wobble-Sound gemacht hat, hat auch nix dafür bekommen, sondern muß sogar Produkte wie "Wobbler" (oder so) von SONiVOX hinnehmen

es ist doch immer eine Gradwanderung, somit sollte man es vor der Verurteilung (doppelte Wortbedeutung) genau anschauen, warum wieso und in welchem Kontext es gemacht wurde, denn nehmen wir mal die Silvester-Nacht in Berlin:
als dieser Herr C. mit seinem Trecker-Set und ein paar Streicherinnen ein Lied von Hadd***y spielte, war für mich(!) nur ein Gedanke: oh, er und Hadd***y brauchen wohl Geld...
und da regte ich mich früher eher drüber auf, als über ein Drum-Schnipsel oder ganze Drum-Sequenzen die ein neues Lied machten (da gab´s mal dieses geile Percussion-Club-Tool was etwas (ähnliches) von Simply Red benutzte...)

ich für mich mache da einen Riesenunterschied, ob´s jemand sampled weil´s gut passt und ihm/ihr eine Idee gab, oder ob´s jemand sampled, damit sein Stück überhaupt Gehör findet -> einmal Kunst und einmal Gier (sofern Geld bei rumkommt)
und das "Amen-Break-Sample" und was draus wurde ist für mich die Rubrik: große Kunst :verbeug:

jetzt klinke ich mich wieder aus, denn ich wollte mich ja mehr um Musik als solches kümmern und meine im Besonderen :altweise:
 
Stell dir vor, jemand klaut bei dir, der Song wird ein Hit und verdient mehrere Nullen
ist uns doch passiert! hatte ich aber auch geschrieben

Naja , das ist assi ja. Aber ist es nicht nochmal ein anderer Schuh, jemand einen fertigen Song /Idee zu klauen, die noch nicht veröffentlicht ist und an seiner Stelle damit die Fette kohle zu machen, als andererseits aus einem fertigen Song, mit dem schon die fette Kohle gemacht wurde ein Sampel rauszuziehen und es künstlerisch zu verwerten, ohne damit die fette Kohle zu machen - in den allermeisten fällen?
 
Tja, doch leider hat ja Herr P eingangs im Prozess gesagt, dass er gar nicht wusste, von wem das Original war...
Wo ist da die Wertschätzung?

Weiss nicht von welchem Prozess du sprichst, das Wertschätzungsthema war aus dem Post von Nachtschicht entnommen, nicht von aus der Kraftwerk-Sample-Prozess sache, falls es darum ging.
Genau. Um die Kraftwerk-Sache ging es mir.
Ich wollte aber auch den Fokus auf die verschiedenen "Intentionen" und damit Problematiken des Samplings lenken.
 
Tja, doch leider hat ja Herr P eingangs im Prozess gesagt, dass er gar nicht wusste, von wem das Original war...
Wo ist da die Wertschätzung?


also mal ganz abgesehen davon, dass ich noch genug respekt vor der hiphopgeschichtlichen kenntnis von herrn pelham habe, dass ich ihm nicht eine sekunde glaube, er wüsste nicht wo einer der berühmtesten beats seines genres herkäme:

es ist doch ganz einfach: wenn du keinen ärger willst, dann holst du dir deine loop-ghostnotes (selbst in fall des umstrittenen setlur-tracks war die musikalische funktion des ganzen ja nichts weiter als ein bisschen ghostnote-drive) eben von geclearten libraries, derer es auch damals in den neunzigern schon 3298746978469734634 gab.

und wenn du das aus irgendwelchen gründen nicht willst sondern lieber originals von anderen tonträgern holen willst - je nun, dann muss man sich halt bisschen mühe geben.

sorum oder sorum ist noch kein samplebasierter track an einem mangel an loop-ghostnotes gescheitert. gerade weil ich selber da oft relativ tief dringesteckt habe erlaube ich mir da mal folgende aussage: das gejammer, eine "remixkultur" würde hier behindert, ist echt ganz schön weltfremdes mimimi.

du *ersäufst* heutzutage in möglichkeiten. die remixkultur ist, speziell nach den juristischen tendenzen der letzten jahren, deutlich besser verkuschelt als das konzept des geistigen eigentums - welches übrigens mal der grundpfeiler überhaupt aller einnahmen aufnehmender musiker war.

es ist schon echt grotesk, wie in einer welt, in der das schiere konzept geistigen eigentums von allen seiten bombardiert wird, google politische thinktanks finanziert und damit die politik auf seine seite zieht, aber...die wirklich bemitleidenswerte spezies ist der "remixkünstler"? dem remixkünstler gehts so gut wie noch nie. wer mit den heutigen bedingungen nicht klarkommt, der ist zu bequem für den job. meine meinung.

echt, ey. mimimi. und ich meine nicht "mitbürger mit migrationshintergrund" ;-)
 
Stell dir vor, jemand klaut bei dir, der Song wird ein Hit und verdient mehrere Nullen. Ist darüber hinaus vielleicht noch bei einem großen Label

Die Realität sieht halt eher so aus: Klein-Hänschen schnippelt aus StarWars 76 ein paar Szenen raus weil er den Film total klasse findet und pappt ihn in sein Ableton-Dub-Step Video. Die Szene stammt von einem Film von einem Unternehmen das damit mehrere null-stellige Beträge verdient ^^ und die Abmahn-Kohle streicht irgend so eine system bitch ein, der recht und unrecht absolut am arsch vorbeigehen, solange man irgendeinen paragraphen findet, aus dem man kapital schlagen kann. Klein Hänschen bekommt den Arsch versohlt, seine Eltern bekommen deshalb das Sorgerecht entzogen und weil der Papa das Geld für die Abmahnung berappen muss wird er Alkoholiker. So. ;-)

Abgesehen davon: Sollte es tatsächlich soweit kommen, dass klein hänschen warner verklagt, weil der Hugo (Kapitän der Basketballmannschaft) ihm seinen Ableton- Dub Step Song geklaut hat, hat er gegen die Warner anwälte eh keine Chance.Und das völlig unabhängig davon, ob sampeln jetzt legal ist oder nicht.


um auch hier klar zu differenzieren: es gibt sowohl verständliche einwände von geschröpften urhebern, als auch absolut unerträgliche schrotflinten-abmahnungsmaschinen, die einfach nur das system für den schnellen euro melken, und das würde ich auch niemals abstreiten.

diese beiden dinge schliessen sich leider nicht gegenseitig aus. und frag mich bloss nicht, ob es einen weg gibt, eine juristische situation herbeizuführen, bei der sowohl der urheber einen verdienten schutz geniesst, als auch ein hobbyist von diesen abmahnhaifischmaschinen hinreichend geschützt ist. auf dieses dilemma habe ich keine antwort, und kenne auch niemanden, der eine hätte. oder auch nur den ansatz einer befriedigenden antwort.

was ich aber trotzdem sagen muss, ist, dass ich bei einer abwägung "wer ist mehr gearscht, die remixkultur oder das grundprinzip geistigen eigentums" mich heutzutage sehr klar auf die seite des geistigen eigentums stelle. deutlich angezählter als die remixkultur :)

wenns auch im prinzip nur noch eine sehr theoretische frage der ethik ist. tatsächlich ist diese schlacht längst verloren, da darf man sich nichts vormachen. das geschäftsmodell, mit aufgenommener musik geld zu verdienen, ist vielleicht noch nicht ganz tot, aber es liegt historisch gesehen auf jeden fall im sterbebett. wer kann, ändert seine strategie und verdient das geld im livebereich.

und die, die das nicht können...nun ja. pech gehabt. dafür dürfen sie jetzt mehr remixen und den IT giganten traffic bescheren, ohne dafür nennenswert vergütet zu werden, weil, ist die idee des geistigen eigentums für die einen im arsch, ist sie das für die anderen dann halt auch.

das nennt man einen aufgrund mangelhafter koordination gescheiterten verhandlungsprozess. da hat sich die musikerschaft vor lauter infighting historisch gesehen von der IT branche abermalsorichtig über den tisch ziehen lassen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
diese beiden dinge schliessen sich leider nicht gegenseitig aus. und frag mich bloss nicht, ob es einen weg gibt, eine juristische situation herbeizuführen, bei der sowohl der urheber einen verdienten schutz geniesst, als auch ein hobbyist von diesen abmahnhaifischmaschinen hinreichend geschützt ist. auf dieses dilemma habe ich keine antwort, und kenne auch niemanden, der eine hätte. oder auch nur den ansatz einer befriedigenden antwort.

Die Befriedegende Antwort ist schon ein weilchen im Ansatz umgesetzt: (Ich suche noch den artikel raus ich hoffe ich finde ihn)

Es sieht einfach so aus, dass ein Abrechnungssystem gesampelte inhalte erkennt und alle betiligten Parteien aus den Einnahmen vergütet.

Keine Belangung von Leuten die kein Geld damit verdienen, zuverlässige, neutrale und nachvollziebare Bewertung der Fälle. Wunderbar :)

Nachtrag: Den Artikel den ich dazu kenne finde ich nicht mehr, deshalb hier ne google suche zum thema: https://www.google.de/search?rlz=1C...10i203k1j0i22i10i30k1j0i22i30k1.0.Wre6GLHpOW8

Plattforme wie metapop.com haben schon damit angefangen, sich ihr Stückchen am Kuchen zu sichern und bietet gleich noch die sample packs zu den originalen mit an - in zusammenarbeit mit den labels...
 
Hallo,

ich finde:

Wenn ein Sample (oder geklautes Riff) so belanglos für den Song ist, dass der Song an sich auch ohne das geklaute Sample und Riff funktionieren und ein Hit würde: Weshalb dann klauen? Ginge ja auch völlig ohne klauen?

Wenn aber ein Sample (oder geklautes Riff) so essentiell für einen Song ist, dass es nicht ohne den geklauten Content geht: Dann baut ja wohl der Song an sich in wesentlichen Teilen auf der kreativen Leistung der beklauten und besampleten Künstler auf. Und deswegen verdienen sie zurecht, als Mitkomponisten, Mit-Arrangeure, Mit-Interpreten genannt zu werden und dementsprechend auch am finanziellen Reibach beteiligt zu werden.

Deswegen sollte samplen prinzipiell erlaubt sein sollen, aber die Urheber der Samples sollen ebenso als Mit-Urheber der Songs genannt und bezahlt werden müssen.

Die Sample-Urheber hätten also kein Recht, Sampling zu verweigern, allerdings würden sie stets und ohne Ausnahme nach Tarif dafür bezahlt werden: Angemessener Festpreis, plus Beteiligung am Gewinn des samplenden Songs, plus angemessene Vergütung für kostenlose oder kaum bezahlte Weitergabe des Songs (Youtube, Spotify, etc...), die der Verbreiter aus eigene Tasche zu zahlen hat.


Damit wäre beiden Seiten Rechnung getragen: Die Sampler hätten die künstlerische Freiheit, Samples nach Belieben zu verwenden, müssten aber die Urheber ihrer Samples stets angemessen bezahlen und an Gewinnen angemessen beteiligen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
diese beiden dinge schliessen sich leider nicht gegenseitig aus. und frag mich bloss nicht, ob es einen weg gibt, eine juristische situation herbeizuführen, bei der sowohl der urheber einen verdienten schutz geniesst, als auch ein hobbyist von diesen abmahnhaifischmaschinen hinreichend geschützt ist. auf dieses dilemma habe ich keine antwort, und kenne auch niemanden, der eine hätte. oder auch nur den ansatz einer befriedigenden antwort.

Die Befriedegende Antwort ist schon ein weilchen im Ansatz umgesetzt: (Ich suche noch den artikel raus ich hoffe ich finde ihn)

Es sieht einfach so aus, dass ein Abrechnungssystem gesampelte inhalte erkennt und alle betiligten Parteien aus den Einnahmen vergütet.

Keine Belangung von Leuten die kein Geld damit verdienen, zuverlässige, neutrale und nachvollziebare Bewertung der Fälle. Wunderbar :)

Nachtrag: Den Artikel den ich dazu kenne finde ich nicht mehr, deshalb hier ne google suche zum thema: https://www.google.de/search?rlz=1C...10i203k1j0i22i10i30k1j0i22i30k1.0.Wre6GLHpOW8

Plattforme wie metapop.com haben schon damit angefangen, sich ihr Stückchen am Kuchen zu sichern und bietet gleich noch die sample packs zu den originalen mit an - in zusammenarbeit mit den labels...

das wird nix. mustererkennung ist viel zu leicht zu verarschen. da gibt es soviele mittel und wege, dass ich selbst als grosser fortschrittsgläubiger bisher nicht daran glaube, dass zu meinen lebzeiten noch eine mustererkennung erfunden wird, die ich nicht mit 3-6 handgriffen ausbremsen kann.
 
Es ist schwierig, also moralisch ( das Recht sollte dann der Moral folgen ).

Ich sehe einfach nicht jede "Entnahme" eines Samples als Diebstahl an. Wenn ich z.B. aus einem 500ms Sample ´ne Hook oder ganze Linie bastel, dann kann mich der Originalurheber mal. Was will er? Was ist seine Leistung? Die Leistung ist, dass mir zufällig seine Platte in die Hände gefallen ist. Dafür habe ich sie aber auch gekauft.

Das wäre halt ein extrem, klar. ( Noch extremer wird es, wenn man es sowieso gar nicht mehr erkennt, aber darüber braucht man dann praktischerweise nicht mehr reden.:D )
 
Es ist schwierig, also moralisch ( das Recht sollte dann der Moral folgen ).

Ich sehe einfach nicht jede "Entnahme" eines Samples als Diebstahl an. Wenn ich z.B. aus einem 500ms Sample ´ne Hook oder ganze Linie bastel, dann kann mich der Originalurheber mal. Was will er? Was ist seine Leistung? Die Leistung ist, dass mir zufällig seine Platte in die Hände gefallen ist. Dafür habe ich sie aber auch gekauft.

Das wäre halt ein extrem, klar. ( Noch extremer wird es, wenn man es sowieso gar nicht mehr erkennt, aber darüber braucht man dann praktischerweise nicht mehr reden.:D )

deswegen ja auch das konzept der schöpfungshöhe. in 500ms passt halt nicht besonders viel schöpfungshöhe (von prägnanten vocallinien vielleicht mal abgesehen)
 
echt, ey. mimimi. und ich meine nicht "mitbürger mit migrationshintergrund"

Du bist ja auch nicht gerade sparsam, deinen Unmut über die ach so falsch liegenden Remixkünstler kund zu tun. Das zum Thema Mimimi.

Für mich - ich bin jetzt mal unverschämt und formuliere es so: Für mich ist es ein himmelweiter unterschied: Ein Sample von einer alten Jazz.Platte oder ein lieblos dahingerotztes Tut-Tut von der "Sax goes edm Mega Sample Pack 2014" runtergeladen von Beatport... Wer das nicht erkennt, der hat seine "Pofesionalität" in Sachen Musik schon bewiesen... ;-)

Abgesehen davon würde es der Dekadenz der kaptalistisch verrortzen Informationsgesellschaft gar nicht mal schlecht tun, wenn ihr höchstes Gut - geistiges Eigentum - die beiden Worte stehen fast schon exemplarisch für kapital und Information - wirklich von allen seiten bombardiert würde.... Von künstlerischen Sachen abgesehen nehme ich eigentlich eher das Gegenteil wahr.
 
Es ist schwierig, also moralisch ( das Recht sollte dann der Moral folgen ).

Ich sehe einfach nicht jede "Entnahme" eines Samples als Diebstahl an. Wenn ich z.B. aus einem 500ms Sample ´ne Hook oder ganze Linie bastel, dann kann mich der Originalurheber mal. Was will er? Was ist seine Leistung? Die Leistung ist, dass mir zufällig seine Platte in die Hände gefallen ist. Dafür habe ich sie aber auch gekauft.

Das wäre halt ein extrem, klar. ( Noch extremer wird es, wenn man es sowieso gar nicht mehr erkennt, aber darüber braucht man dann praktischerweise nicht mehr reden.:D )

deswegen ja auch das konzept der schöpfungshöhe. in 500ms passt halt nicht besonders viel schöpfungshöhe (von prägnanten vocallinien vielleicht mal abgesehen)

Ich meinte halt, dass hier der Fall moralisch klar ist ( für mich zumindest ). Von hier aus kann aber stufenlos zu moralisch nicht mehr zu rechtfertigender Verwendung von Samples kommen. Alles soll man ja mMn auch nicht dürfen.

Ich wollte die Schwierigkeit einer pauschalen Einordnung nochmal klarstellen.
 
echt, ey. mimimi. und ich meine nicht "mitbürger mit migrationshintergrund"

Du bist ja auch nicht gerade sparsam, deinen Unmut über die ach so falsch liegenden Remixkünstler kund zu tun. Das zum Thema Mimimi.

Für mich - ich bin jetzt mal unverschämt und formuliere es so: Für mich ist es ein himmelweiter unterschied: Ein Sample von einer alten Jazz.Platte oder ein lieblos dahingerotztes Tut-Tut von der "Sax goes edm Mega Sample Pack 2014" runtergeladen von Beatport... Wer das nicht erkennt, der hat seine "Pofesionalität" in Sachen Musik schon bewiesen... ;-)

Abgesehen davon würde es der Dekadenz der kaptalistisch verrortzen Informationsgesellschaft gar nicht mal schlecht tun, wenn ihr höchstes Gut - geistiges Eigentum - die beiden Worte stehen fast schon exemplarisch für kapital und Information - wirklich von allen seiten bombardiert würde.... Von künstlerischen Sachen abgesehen nehme ich eigentlich eher das Gegenteil wahr.


...aber ich rede ja nunmal genau von geistigem eigentum in bezug auf "künstlerische sachen" :)

ansonsten, sei mir nicht böse, aber die darstellung, man hätte nur die wahl zwischen "eine alte jazz platte" oder "sax goes edm mega sample pack 2014" ist dann doch etwas überzögen und finde ich jetzt nicht so ganz diskutierenswert :) mein hinweis auf geclearte libraries bezog sich im übrigen ausdrücklich auf die pelham-geschichte. der hatte in der produktion eigentlich nichts als die übliche ghost-note-drive-funktion. also das klassische "jetzt noch eine prise loop dazu, dann rollts".

das ist halt was ganz anderes als wenn es um komplette, den song dominierende hauptsamples oder gar prägnante riffs geht.

ansonsten sehe ich auf jeden fall, dass dich mein "mimimi" verärgert hat (sorry dafür) und du entsprechend jetzt zurückhaust, möchte aber doch ausdrücklich drauf hinweisen, dass mein "mimimi" nur auf die generelle position der verschiedenen parteien in dieser diskussion bezogen war, und ich deine etwas persönlicheren attacken als antwort darauf bisschen drüber finde. ich fänds gut wenn wir das ohne hinkriegen würden.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben