Signalschwarz
- Registriert
- 10.07.08
- Beiträge
- 13.082
- Reaktionen
- 3.600
- Punkte
- 26.203
Wer hier publiziert,
Was bedeutet "wer HIER publiziert"?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Wer hier publiziert,
Eben, ein Label, ein Vertrieb möchte ja evtl. weltweit Geschäfte machen. Könnte sein, dass sie dann dein nach deutschem Recht "erlaubtes" Werk nicht annehemen werden, da es zu Problemen anderswo führen wird.Wer hier publiziert,
Was bedeutet "wer HIER publiziert"?
Und wie ist es mit dem Gerichtsstand? Sagen wir mal 90% der relevanten Musik ist bei Unternehmen lizenziert die us-amerikanische Wurzeln haben und die dortigen Gerichte kümmern sich einen Kehricht darum, was ein germanischer Sesselpfurzer in seinem roten Mäntlein denkt und entscheidet.
Liegt denn die ganze Sache nicht mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof vor?Bitte macht nicht den Fehler und haltet ein Urteil eines Einzelfalles für immer und überall geltendes Recht. Beim nächsten Prozess kann die Sache schon wieder ganz anders bewertet werden. Solange das Urheberrecht so ist, wie es ist, gilt der allgemeine Grundsatz: Nicht lizenziertes Sampling ist NICHT erlaubt und das ist auch gut so.
Du vergisst, dass es sich dabei um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshof handelt und somit ein Leiturteil ist, da es Bundesrecht über seine Konformität mit der Verfassung und vor allem in Bezug auf die Grundrechte überprüft.
Somit ist es für die Rechtslage schwer prägend und nicht einfach ein Urteil eines Landgerichts.
]
Liegt denn die ganze Sache nicht mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof vor?
Ob jemand das gleiche Riff spielt wie ich, oder ob er das von mir gespielte Riff als Sample laufen lässt, ist ja wohl ein Unterschied.Allerdings muss man bedenken, dass mögliche Permutationen von Tönen in der Musik endlich sind und irgendwann, irgendwer in der gesamten Menschheitsgeschichte dein Gitarrenriff schonmal gespielt hat.
Das wird vermutlich nur passieren, wenn Du vor'm Sample eine kurze Pause machst und ansagst, dass jetzt das Sample von Mister Soulfrontier kommt.Wenn ich jetzt ein Riff von Dir sample, habe damit Erfolg, dann wirst Du bestimmt auch davon Profitieren, weil dein Song bestimmt dadurch mehr Verkäufe erzielt.
Ideen aufnehmen und weiterspinnen ist eine Sache. Töne aufnehmen, bearbeiten und wiedergeben ist eine andere Sache.Zu Beethovens Zeiten war genau es eine Ehre für jeden Künstler, wenn seine Ideen von anderen aufgegriffen und weitergesponnen wurden
Bitteschön:]
Liegt denn die ganze Sache nicht mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof vor?
Das wäre höchst spannend! Hättest du einen Link?
Obwohl der EGMR ziemlich sicher die deutsche Rechtssprechung übernimmt, wenn man seine Urteilshistorik bezüglich den Grundrechten ansieht.
Oijoijoi, sehr gewagte ThesenUmgekehrt wird ein Schuh draus: wir hier in Deutschland und vermutlich auch innerhalb der EU müssen uns einen Kehricht darum scheren, was sesselpfurzende Rechtsverdreher jenseits des großen Teichs denken. Wer hier publiziert, unterwirft sich hiesigem Urheberrecht.
Im schlimmsten Fall kann es sein, dass strittige Musik in den USA nicht gespielt werden darf.
Und wo sagt das BVG klipp und klar unmissverständlich, ab wann und zu welchen Konditionen Sampling legalisiert wäre? Kann nur eine schwammige Begründung feststellen, dass grundsätzlich im Einzelfall die Möglichkeit bestehe, dass die Kunstfreiheit höher zu bewerten sein könnte, als das Urheberrecht. Im Einzelfall haben das Richter und Sachverständige (Individuen) zu bewerten. Wie gesagt, für den normalen Bürger ohne millionenschwere Anwälte sollte gelten: Nicht lizenziertes Sampling ist nicht erlaubt. Dein oben aufgeführter Link ist kein Freibrief!
Die Frage des Sampling ist neuerdings geklärt und grundsätzlich erlaubt, da das Bundesverfassungsgericht vor kurzem endgültig Stellung dazu bezog
Die Frage des Sampling ist neuerdings geklärt und grundsätzlich erlaubt, da das Bundesverfassungsgericht vor kurzem endgültig Stellung dazu bezog
UUUPPPs .... Urteil vom 31. Mai 2016 - 1 BvR 1585/13
auch durch eine einschränkende Auslegung von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG erreicht werden, wonach das Sampling erst dann einen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht darstellt, wenn die wirtschaftlichen Interessen des Tonträgerherstellers in erheblicher Weise berührt werden".
auch durch eine einschränkende Auslegung von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG erreicht werden, wonach das Sampling erst dann einen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht darstellt, wenn die wirtschaftlichen Interessen des Tonträgerherstellers in erheblicher Weise berührt werden".
Mir als Komponist, als Musikschaffender und Urheber sind allerdings die Rechte von irgendwelchen “Tonträgerherstellern“ völlig egal.
Aber damals ging's nicht um die Kohle sondern - wie du sagst - um Ehre. Heute dagegen setzen der Kommerz und der schnöde Mammon die Regeln.Zu Beethovens Zeiten war genau es eine Ehre für jeden Künstler, wenn seine Ideen von anderen aufgegriffen und weitergesponnen wurden ("Variationen über ein Thema von..."). Es wäre gut, wenn wir wieder dahin kämen.
Das ist schon klar.Ich würde aufgrund dieses Urteils jedenfalls nichts Gesampletes ohne Clearing veröffentlichen wollen. Den Prozess über die Auslegung des BVerfG (BVG ist die Berliner UBahn) würde ich nicht führen und bezahlen wollen, weil da ohne BGH Urteil nix gehen wird.