Urteil zum Thema Sampling

Zu Beethovens Zeiten war genau es eine Ehre für jeden Künstler, wenn seine Ideen von anderen aufgegriffen und weitergesponnen wurden ("Variationen über ein Thema von..."). Es wäre gut, wenn wir wieder dahin kämen.
Aber damals ging's nicht um die Kohle sondern - wie du sagst - um Ehre. Heute dagegen setzen der Kommerz und der schnöde Mammon die Regeln.
Auch damals ging es ums Geld. Die Leute waren allesamt Profis, die von ihrer Musik leben wollten. Und die Ansätze unseres gegenwärtigen Urheberrechts, das ja i.W. gerade nicht die Künstler, sondern ihre Multiplikatoren schützt, gab es auch schon.
 
Der Gesetzgeber ist ja seit September ausschliesslich mit sich selbst beschäftigt. ;-)
Das müsste aber gar nicht sein.

Wir haben funktionsfähig ein konstituiertes Parlament, das sebstverständlich das Recht und eigentlich auch die Pflicht hat, seine Aufgaben wahrzunehmen.
Wir haben eine geschäftsführende Regierung, die selbtverständlich das Recht zum Regierungshandeln hat. Nahezu uneingeschränkt. (Was jemand mit der Kaltschnäuzigkeit eines Roland Koch auch konsequent machen würde, wie der genannte ja über ziemlich lange Zeit bewiesen hatte.)
Wir haben Fachministerien in Bund und Ländern, die so gut oder so schlecht funktionieren wie immer.
Wir haben eine Länderkammer, die jederzeit eigene Gesetzentwürfe einbringen kann, über die der Bundestag dann eigentlich auch zu befinden hat.

Leider haben wir als "Souverän des Staates" keine Möglichkeit, das Nichtverhalten dieser Institution, die "uns" ja eigentlich unterstehen und die *uns* eigentlich zu dienen haben, zu sanktionieren.
 
Die Frage des Sampling ist neuerdings geklärt und grundsätzlich erlaubt, da das Bundesverfassungsgericht vor kurzem endgültig Stellung dazu bezog

UUUPPPs .... Urteil vom 31. Mai 2016 - 1 BvR 1585/13

Für juristische Verhältnisse sind 1 1/2 Jahre relativ neu. Solche Prozesse können über 10 Jahre lang gehen ;)
Für Recording.de aber schon ein älterer Hut ;):

https://recording.de/threads/sampling-vorm-bverfg.198636/

https://recording.de/threads/verfassungsgericht-kippt-bgh-urteil-zum-sampling.202932/
 
Auch damals ging es ums Geld. Die Leute waren allesamt Profis, die von ihrer Musik leben wollten. Und die Ansätze unseres gegenwärtigen Urheberrechts, das ja i.W. gerade nicht die Künstler, sondern ihre Multiplikatoren schützt, gab es auch schon.
Schon, aber ein Beethoven hätte einen Haydn wohl nicht vor den Kadi gezogen, wenn er Anzeichen gesehen hätte, dass er um sein Urheberrecht betrogen werden würde.
 
Wobei auch schnell klar geworden ist, dass die Vorstellungen, was Sampling ist und was man damit so anstellt doch weit auseinander gehen. Sage ich mal ganz neutral.
 
Wobei auch schnell klar geworden ist, dass die Vorstellungen, was Sampling ist und was man damit so anstellt doch weit auseinander gehen. Sage ich mal ganz neutral.


Das ist natürlich klar und muss auch mal von der Justiz definiert werden. Denn wenn ich 10 Takte eines Stücks von Rachmaninov für einen Technogroove sample, dann ist das sicherlich nicht durch die Kunstfreiheit geschützt. Aber wären zwei Takte geschützt? Oder einer? Oder wenn ich einen Track mit Abletons Push slice und alles bis zur Unkenntlichkeit neu arrangiere, wann hört es auf gesampelt zu sein?

Das Leiturteil hat uns wenigstens mal gesagt, dass es grundsätzlich erlaubt ist :D
 
Auch damals ging es ums Geld. Die Leute waren allesamt Profis, die von ihrer Musik leben wollten. Und die Ansätze unseres gegenwärtigen Urheberrechts, das ja i.W. gerade nicht die Künstler, sondern ihre Multiplikatoren schützt, gab es auch schon.
Schon, aber ein Beethoven hätte einen Haydn wohl nicht vor den Kadi gezogen, wenn er Anzeichen gesehen hätte, dass er um sein Urheberrecht betrogen werden würde.
Wohl aber ein Verleger von Haydn den von Beethoven (wenn sie denn unterschiedliche Verleger gehabt hatten). Zumindest grundsätzlich. Die wollten damals nämlich ein Oligopol auf dem Rücken der Künstler errichten - und da dürfte die eine Krähe es tunlichst vermeiden, der anderen ins Auge zu hacken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur damaligen Zeit war vieles Auftragskompositionen oder die Herrschaften hatten eine Anstellung am Hofe eines Blaublütigen. Auch darum ist die damalige Zeit mit der heutigen nicht vergleichbar.
 
Wobei auch schnell klar geworden ist, dass die Vorstellungen, was Sampling ist und was man damit so anstellt doch weit auseinander gehen. Sage ich mal ganz neutral.


Das ist natürlich klar und muss auch mal von der Justiz definiert werden. Denn wenn ich 10 Takte eines Stücks von Rachmaninov für einen Technogroove sample, dann ist das sicherlich nicht durch die Kunstfreiheit geschützt. Aber wären zwei Takte geschützt? Oder einer? Oder wenn ich einen Track mit Abletons Push slice und alles bis zur Unkenntlichkeit neu arrangiere, wann hört es auf gesampelt zu sein?

Das Leiturteil hat uns wenigstens mal gesagt, dass es grundsätzlich erlaubt ist :D
Einfach ist es nicht, da klare Grenzen zu ziehen und zum Glück ist das nicht mein Job. :)

Bei längeren Passagen würde ich danach gehen ( jetzt nur als Idee ), wann das Original entstanden ist. Ist es jünger als zwölf Monate ( also vom Veröffentlichungsdatum gerechnet ), darf man z.B. eine Sekunde ungefragt samplen. Je älter das Stück wird, desto mehr darf es sein. Ist nicht ausgegoren, aber irgendwie so kann ich es mir vorstellen.

Eine Regelung über die erlaubte Samplezeit, würde zwar nicht mit dem Urteil konform gehen, wäre aber praxisnah und auch von jedem zu verstehen. Es wäre z.B. deutlich leichter zu klären als die Frage, ob da nun etwas Neues entstanden ist.
 
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Ich würde auf jeden fall nichts von der Band deren Namen man nicht mal Lizenzfrei erwähnen darf verwenden, alle anderen Bands sind ok :D
 
Könnte mir vorstellen, dass Herr P nicht der einzige war, der von Haftzwerg gesamplet hat. Aber ihn mochte der Hütter halt überhaupt nicht.
 
Ist man gut oder schlecht wenn man von der schlechtesten Band der Welt absamplet?

Das ist ja beinahe eine Philosophische frage :rolleyes:
 
Der Hütti, ein verbitterter alter Mann. Soudästhetisch waren sie in den 70ern und anfang 80er was.
Musikalisch war das eher so lala. Wenn der Pellham noch etwas bahnbrechendes da abgesampelt hätte.
 
Es sind nur verbitterte alte Männer, die sich gegen´s Sampling sträuben. Dafür sprechen sich wiederum die schmucken, jugendlich gebliebenen aus. Ganz klarer Fall!
 
Könnte mir vorstellen, dass Herr P nicht der einzige war, der von Haftzwerg gesamplet hat.
Doch, das meiste wurde aber wohl gecleared (s.u.)
Aber ihn mochte der Hütter halt überhaupt nicht.
Das macht Herr P aber vielen Leuten scheinbar nicht schwer...

Btw: Interessant ist, was hier steht:

http://www.spiegel.de/kultur/musik/...ses-pelham-gegen-kraftwerk-a-1064607-amp.html

"Allein 23 Prozent der Einnahmen für Kraftwerk-Musikrechte in den vergangenen 15 Jahren seien auf die vier populärsten Samples von Kraftwerk entfallen"
 

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