kob1 schrieb:
Dem Urheber steht es zu über die Nutzungsrechte zu bestimmen. Sind deine Exkollegen Arrangeure oder Miturheber? Wenn nein, dürfen sie ohne deine Zustimmung GARNICHTS!!
Nach deutschem Recht ist diese Äußerung Unsinn. Auch wenn man Miturheber sein sollte, darf man ohne den / die anderen Miturheber nicht eigenmächtig über die Werke verfügen, sie aufführen, vervielfältigen etc. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nach österreichischem Recht erlaubt wäre, über die Köpfe der anderen Miturheber hinweg eigenmächtig über die Werke zu verfügen.
In der Praxis kannst du es wharscheinlich schlecht verhindern wenn sie deine Songs aufführen (und kein kommerzieller Hintergrund besteht) ganz anders natürlich wenn sie Alben verkaufen.
Höchstwahrscheinlich wieder falsch. Ob man über Urheberrechte mit oder ohne kommerziellen Hintergrund verfügt, wird sicherlich auch nach österreichischem Urheberrecht völlig egal sein.
Zuerst muss geklärt werden, ob die AM (entsprechend zur Gema) praktisch alle Verwertungsrechte des Urhebers übertragne bekommen hat und diese für den Urheber wahrnimmt (also u.a. Recht zur Vervielfältigung, öffentl. Aufführung etc.). Wenn ja, dann wird es wohl so sein, dass gegen Zahlung der Gebühren es erlaubt wäre, auch ohne konkrete Zustimmung des Urhebers Werke aufzuführen. Dann wäre weiter zu klären, ob hier besondere Umstände vorliegen, die es trotzdem erlauben würden, die Aufführung oder anderweitige Verwertung zu untersagen. Ich habe mal von einem Fall gelesen, da ging es darum, es einer rechtsradikalen Gruppierung zu untersagen, ein Lied aufzuführen, Dies war dem Urheber auch gelungen, obwohl der Veranstalter brav Gema-Gebühren bezahlte. Ob hier eine Untersagung Erfolgsaussichten hätte, kann ich nicht beurteilen.
Sollte es so sein, dass die AM nicht auch das Recht über die Aufführung der Werke wahrnimmt, sondern dieses alleine beim Urheber verblieben ist, dann kann der Urheber natürlich alles untersagen, was mit seinen Werken geschehen könnte.
Nun weiß ich zwar nicht, welche Vertragsvarianten die AM anbietet, aber es würde mich schon wundern, wenn die Aufführungsrechte nicht durch die AM wahregenommen würden...