Sind Gitarren Licks eigentlich urheberrechtlich geschützt?

Hilft natürlich alles nicht weiter.

Wenn der TE noch Nerv hat - poste doch mal die fragliche Stelle.

Vielleicht kennst Du die Licklibrary – da habe ich mir ein paar Quick Lick DVDs gekauft zum Beispiel über Yngwie Malmsteen, Van Halen und Brian May. Die Licks die ich dort gelernt habe möchte ich gerne und vielleicht in abgewandelter Form wenn es überhaupt Sinn ergibt in meine Songs einbauen. Es handelt sich dabei oft nur um Skalen oder Arpeggios aber in der jeweiligen Technik umgesetzt z.B. per Alternate Picking, Sweep Pickung, Tapping; das kann man natürlich auch kombinieren.

In den QuickLick Kursen geht es meistens darum was welcher Künstler bevorzugt mit welcher Technik wie einsetzt. Das müssen gar nicht immer die eins zu eins Original Licks sein. Meistens ist ein Kurs so aufgebaut das Du eine ganze Ansammlung von Licks durcharbeiten kannst und die dann zu einem Backing Track üben kannst. Wie gesagt das ist nicht immer eins zu eins aus den jeweiligen Songs der Künstler übernommen aber eigentlich sowas von klar von wem es ist.

Hier ist ein Ausschnit aus einer der DVDs und genau auch diese Licks habe ich mir seeeehr schwer erarbeitet – alles nur fürs stille Kämmerlein?

View: https://www.youtube.com/watch?v=nuLUac8U_1Q
 
Ich denke nicht, dass man sich um das Urheberrecht von belanglosen Bausteinen scheren sollte.
 
Ich denke nicht, dass man sich um das Urheberrecht von belanglosen Bausteinen scheren sollte.

Tja, das war die Frage. Wenn man sieht worüber sich manche Juristen über Belangloses streiten und was für Abmahnereien es auf YT teilweise gibt oder was so manche Algorithmen als belangvoll erachten...
 
Ich glaube den Lick kennt auch jeder. Da fallen mir spontan etliche bekannte Hard- und Heavy Gitarristen ein, die den alle schonmal in ihren Solos verbaut haben.


View: https://www.youtube.com/watch?v=VutsLPmKTrI

Ich sehe da keine Schutzfähigkeit. Da ist kein Anfang und kein Ende, einfach nur eine Tonfolge mit abwechselnder Technik der rechten Hand. Die Technik selbst hat keine Schöpfungshöhe, das Abwechseln auch nicht und die Tonfolge auch nicht. Und die Kombination aus allem sehe ich auch nicht als schutzfähig an, weil da die Schöpfungshöhe nicht über das handwerkliche Aneinanderreihen der technischen Einzelheiten hinausgeht. Das ist genau der Punkt beim Urheberrecht: Geschützt ist nicht die Idee, sondern das Werk in seiner konkreten Gestalt. Hier geht es aber um die "Idee", also die Art und Weise, wie das alles zusammengesetzt ist. Das Endergebnis als konkretes Werk ist aber m.E. nicht eigentümlich genug, um es als Werk abgrenzen zu können.
 
Denn wieviele davon hören sich gut an?

Gar nicht so wenige. Also zumindest nicht schlecht.
Ein ähnliches aber noch deutlich geschrumpftes Beispiel:
Wenn ich davon ausgehe, dass in einem diatonischen Melodie-Kontext über bspw. die als Septakkorde ausgeführte Tonika vermutlich zwischen 4 und 6 Tönen innerhalb nur einer Oktave (ergo im Rahmen guter Singbarkeit = Plausibilität) zur Verfügung stehen, wir uns dann auf 5 Töne einigen und nur einen Takt mit Achtelnoten herbeiziehen (ohne jegliche Pausen), dann landen wir bereits bei 5x5x5x5x5x5x5x5=390625 Möglichkeiten. Etliche dieser Möglichkeiten kann man geschmacklich vermutlich sofort aussortieren, aber selbst wenn wir nur 1000 Möglichkeiten behalten und die Nummer auf ein paar mehr Takte ausweiten, stehen wir wieder vor so vielen neuen Möglichkeiten, dass unser Leben nicht ausreichen wird, die auch nur ansatzweise durchzuhören.
 
Das mag ja alles sein, aber es gibt eben einen Grund wieso sich Chartmukke immer so ähnlich anhört :)
 
Nein, das wird bei mir nix mehr mit reich werden. Da spielen noch andere Faktoren rein. Aber der gute alte Pachelbel ist eben so ein Hitgarant. Und der Grund ist, die Songs sind eben nach einem bestimmten Strickmuster gebaut. Und da gibts dann keine unendlichen Möglichkeiten mehr.
 
Und da gibts dann keine unendlichen Möglichkeiten mehr.

Doch. Und ich wage sogar zu behaupten, dass mehr davon ausgeschöpft wird, als man denkt. Nur werden eben quasi die "Extreme" ausgelassen bzw. hält man sich in einem sehr, sehr engen Rahmen auf - der aber immer noch genug Variationsspielraum bietet.
 
Ich denke nicht, dass man sich um das Urheberrecht von belanglosen Bausteinen scheren sollte.
Tja, das war die Frage. Wenn man sieht worüber sich manche Juristen über Belangloses streiten und was für Abmahnereien es auf YT teilweise gibt oder was so manche Algorithmen als belangvoll erachten...
..wenn man etwas kopiert, war es nicht belanglos..

Beispiel: Man spielt eine einfache D-Dur Tonleiter von D bis zum drüber gelegenen D..da kann ja niemand etwas dagegen einwenden, oder?

..wenn man es aber kopiert hast, damit es so klingt wie aus dieser Quelle (die nächsten 2 Sekunden, ab 0:58), vielleicht doch..

View: https://youtu.be/fauuMzUh1DA?t=58
 
Zuletzt bearbeitet:
..wenn man etwas kopiert, war es nicht belanglos..

Beispiel: Man spielt eine einfache D-Dur Tonleiter von D bis zum drüber gelegenen D..da kann ja niemand etwas dagegen einwenden, oder?

..wenn man es aber kopiert hast, damit es so klingt wie aus dieser Quelle (die nächsten 2 Sekunden, ab 0:58), vielleicht doch..

View: https://youtu.be/fauuMzUh1DA?t=58


Ja, das wäre jetzt mal interessant. Das ist ja eigentlich schon ein ganzes Gitarrensolo, nicht nur ein Lick. Zwar aus simplen Tonleiter Runs und ein paar akzentuierten Bendings, dann aber auch mehrstimmig... Allerdings, wer würde denn so ein Solo eins zu eins kopieren?
 
..wenn man etwas kopiert, war es nicht belanglos..

Beispiel: Man spielt eine einfache D-Dur Tonleiter von D bis zum drüber gelegenen D..da kann ja niemand etwas dagegen einwenden, oder?

..wenn man es aber kopiert hast, damit es so klingt wie aus dieser Quelle (die nächsten 2 Sekunden, ab 0:58), vielleicht doch..

View: https://youtu.be/fauuMzUh1DA?t=58

In einem anderen musikalischen Kontext kannst du diesen Teil des Solos 1 zu 1 nachspielen. 0 schöpferischer Wert. Ist ja quasi eine Warmup-Übung aus einem beliebigen Gitarrenlehrbuch.
 
Ist eigentlich die Melodie von "Jaws" geschützt? Ihr wisst ja, diese zwei Noten...eigentlich der umgedrehte Auftakt von "Für Elise".
 
Im Zweifel über Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers, was die Tonaufnahmen angeht.
 

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