Sind Gitarren Licks eigentlich urheberrechtlich geschützt?

andy_g

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... sorry wenn das eine dumme Frage ist. Aber es interessiert mich. Danke.
 
Soweit sie nicht total generisch sind, in Zweifel ja.
 
da gefühlt 90% aller licks auf skalen basieren halte ich das schon für schwierig da eine generelle schutzwürdigkeit zu erkennen
 
Kommt auf das Lick an.
 
Melodien basieren auch auf Skalen und können schutzfähig sein.
 
gibts da eigentlich ne halbwegs verbindliche definition, was ein lick, ein riff oder zb ein vamp ist?
 
Nicht das Riff, Run oder Lick ist schützenswert, sondern das Werk, in dem es vorkommt und damit dem Werk quasi ein "Gesicht" gibt.
 
gibts da eigentlich ne halbwegs verbindliche definition, was ein lick, ein riff oder zb ein vamp ist?

Meine Definitionen:

Lick: Eine eindeutige melodisch-rhythmische Notenabfolge, ähnlich einer Melodie, eher kürzer und gerne auch mal technisch ausgefuchster.

Riff: Das, wo sich bunte Korallenfische tummeln. Wie lustig. Nee, einfach ein einprägsames Pattern mit starker Rhythmik welches nicht zwingend melodische Elemente beinhalten muss.

Vamp: Vermutlich ganz hart unterschiedlich per Stilistik, in meinem Universum eigentlich eine Akkordfolge ähnlich einem Turnaround im Jazz, üblicherweise etwas, dass man im Kreis spielen kann, und meist mit prägnanten Elementen. Dem Riff nicht unähnlich aber eher instrumentenunabhängig.

BB King spielt Blueslicks.
"Smoke On The Water" (oder "Highway To Hell") fangen mit Riffs an.
"On Broadway" basiert auf einem Vamp.

Oder so. Eben frei nach S.Franck.
 
Okay, danke so far. Genaues weiss man wohl hier auch nicht.
Licks die ich meine sind hauptsächlich als skalenbasiert oder auch als Arpeggios zu verstehen. Keine Riffs bei denen es offensichtlich ist. Sondern zerlegte Akkorde oder auch Übergänge zwischen Akkorden mit allen möglichen verschobenen Spielarten in der Skala. Derer gibt es ja viele aber alles war ja auch schon mal irgendwie irgendwo da.

Yup...
 
Genaues weiss man wohl hier auch nicht.

Doch. 2 Volljuristen sagen - was leider v.a. im Urheberrecht die Regel ist - es kommt drauf an. Man kann keine verbindliche Aussage dazu treffen. Man kann sich dem Thema aber nähern.

Dazu müsste man verbindlich definieren, was ein Lick ist.

Wenn man als Lick einen Teil eines Solos oder Melodie begreift, dann wird das Solo mit einiger Wahrscheinlichkeit insgesamt als Werk schutzfähig sein.

Ein Lick ist ja oft ein in vielen Titeln wiederkehrendes, fast generisches und primär mechanisches Pattern, das in alle Tonarten transponiert wird, um z.B. von einem Soloteil in den anderen zu überführen.

Da könnte man z.B. diskutieren, dass dies, wie z.B. Rudimente bei Drummern, eher mehr Handwerk und Muscle-Memory ist, als eine künstlerische Schöpfung.

"Die ursprünglichen Grundsätze des Urheberrechts besonders in Hinblick auf die angewandte Kunst blieben erhalten. In der bildenden zweckfreien Kunst, bei literarischen Werken und Lichtbildern ist die Schwelle zum Werk recht niedrig und unproblematisch. Hier findet sich bereits die 'Kleine Münze' geschützt. Im Bereich der Musik sind lediglich einzelne Akkorde, Geräusche und simple Tonleitern nicht geschützt. Doch ist auch in der Musik die Schwelle relativ niedrig angesetzt. Der Grundsatz ist, dass sich die Musikstücke
'hinreichend in eigentümlicher Weise von allgemein geläufigen kompositorischen Mitteln und Grundsätzen beziehungsweise von einem vorbekannten Formenschatz abheben und durch die Handschrift ihres Schöpfers geprägt werden'.Landgericht München I, Urteil vom 7. November 2002, Az. 7 O 19257/02, ZUM 2003, 245"


Dh. wenn man primär nudelt oder diese echt togespielten Blueslicks spielt, z.B Quarte benden und dann einfach die Pentatonik runter, dann wird es eher nicht geschützt sein.
 
Stell diese Frage doch bitte an den EuGH. Die kümmern sich doch eh grad darum, ob 2 Sekunden "Kraftwerk" abgewandeltes Drumbeat-Sampling nun "schützenswert" sind, oder nicht.

Oder geh zu den entsprechenden Gerichten in den USA, die mittlerweile über Akkordfolgen entscheiden, ob die evtl. "schützenswert" sind. (vgl. Ed Sheeran und Co.)

De facto ist es so, es gibt im Topf der Musik genau GAR NIX, was net zumindest sehr ähnlich schon mal da war. Musiker waren und sind seit jeher mehr oder weniger Kopisten. Davon lernen und den Faden weiter spinnen, darum geht´s.

Die Frage ist vielmehr, willst Du ganz bewusst ein Riff abkupfern, oder lässt Du Dich einfach nur davon inspirieren und machst dann was Eigenes da draus?

Was ganz neues erfinden ist eh nicht mehr drin. Es gibt halt nunmal nur 12 Halbtonschritte pro Oktave. (OK, in der indischen und orientalischen Musik gibbet da noch mehr Unterteilungen ... ;)

Die Beatles ham damals massiv bei Bach "geklaut", die Jazzer noch mehr von überall ...

Aus meiner Sicht ist das alles komplett irrelevant!

Schaffen wir es, auf Basis des uns vorliegenden musikalischen Kanons seit paar hundert Jahren, trotzdem noch was Eigenständiges zu schaffen, weil uns ganz persönlich Stimmung, Ausrichtung und Kreativität an einen ganz besonderen "Ort" in diesem Gemenge beamen?

Oder versuchen wir nur, etablierten "Erfolgsformeln" willentlich nachzueifern ...

DARÜBER lohnt es sich, mal wirklich nachzudenken.

Sorry für´s ungefragte Reimgrätschen und das bissi OT Gelaber ...

Cheers :)
 
Tatsache. Bzw. überlegt der BGH, das Thema dem EuGH erneut vorzulegen. Ein Sample-freudigeres Urteil wäre wünshenswert.
Seh ich auch so. "Kraftwerk" mögen zwar international als Erfinder der teutonischen Maschinenmusik und Vorbereiter des "Techno" gelten, aber dann per Gericht gegenüber Moses Pelham vorzugehen, weil des es gewagt hat, jene 2 Sekunden musikalisch-originär völlig irrelevanten Drumbeat zweitzuverwerten, das halte ich für ziemlich schizophren. An sowas geilen sich eigentlich nur "Abmahnanwälte" auf. Aber schaumama, was der EuGH drüber befindet ...

Cheers :)
 
Ich denke, es ist relativ klar, dass die Nummer mehr oder weniger ausschließlich persönlich bzw. Ego-getrieben ist.
 

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