Urheberrecht - (Mit-)verantwortung des Tontechnikers?

Ja, aber der Mixing-Prozess ist ja nicht Teil einer Veröffentlichung...

So ist es - das stellt kein "Publizieren" oder "öffentliches Aufführen" dar. Was anderes ist es, wenn du dir seine Aufnahme privat anhörst, also in den Arbeitspausen. Dann hat er aufgeführt und muss anmelden. Ich habe in meinen AGB auch immer einen Passus drin, der darauf hinweist. Ich lasse auch keine CD-Produktionen über mich laufen, von wegen falscher Anmeldung. In einem Fall kam mal ein Kunde mit "im Wagen vor mir" und wollte es auf die Toten Hosen anmelden, was logischerweise mislang. Wenn du dann selber nicht zufällig weist, woher der Titel wirklich ist (heute ist ja eine Menge gecovered) dann kommt der Kunde "ich wusste von nichts".
 

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