Nachhall
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Alleine das reicht nicht. V.a. Vorsatz im Bezug auf was?
Vorsatz in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen bzw. Beihilfe zu selbiger.
Vorsatz unterscheidet sich von Fahrlässigkeit dadurch, dass dem durchschnittlichen Menschen in vergleichbarer Position hätte klar sein müssen, dass sein Handeln unrechtmäßig ist.
Kommt also nun jemand ins Studio und möchte Last Christmas neu aufnehmen, ist 99% aller Tontechniker klar, dass der Kunde im Normalfall nicht die Rechte an dem Song haben kann. Wer es dann unterlässt sich abzusichern handelt mit Vorsatz.