Urheberrecht - (Mit-)verantwortung des Tontechnikers?

Alleine das reicht nicht. V.a. Vorsatz im Bezug auf was?

Vorsatz in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen bzw. Beihilfe zu selbiger.

Vorsatz unterscheidet sich von Fahrlässigkeit dadurch, dass dem durchschnittlichen Menschen in vergleichbarer Position hätte klar sein müssen, dass sein Handeln unrechtmäßig ist.

Kommt also nun jemand ins Studio und möchte Last Christmas neu aufnehmen, ist 99% aller Tontechniker klar, dass der Kunde im Normalfall nicht die Rechte an dem Song haben kann. Wer es dann unterlässt sich abzusichern handelt mit Vorsatz.
 
Vorsatz unterscheidet sich von Fahrlässigkeit dadurch, dass dem durchschnittlichen Menschen in vergleichbarer Position hätte klar sein müssen, dass sein Handeln unrechtmäßig ist.

Das ist eher die Definition von grober Fahrlässigkeit.
 
Für Vorsatz brauchst Du immer ein Wissens- und ein Willenselement. Und im Zivilrecht bezieht sich der Vorsatz auch auf auf die Rechtswidrigkeit (anders als im Strafrecht).
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So war es schon immer.

Einfach den Kopf einschalten. Schriftliche Zusicherungen des AG einfordern. Oder Auftrag ablehnen.

Garnicht so schwierig. Das du hier nachfragst zeigt ja, dass du schon ahnst, dass das kein 08/15 Auftrag ist. Allein das reicht meist vor Geeicht schon um dir Vorsatz zu unterstellen.

Mir geht es hier eher um das Grundsätzliche. Wenn dem so ist, wie hier beschrieben, müsste ja eigentlich jeder Mischer einen entsprechenden Vertrag mit seinen Kunden schließen und diese Punkte einarbeiten.

Ich habe auch hin und wieder schonmal jemand fürs Mischen beauftragt und dabei ist mir so ein Vertrag bisher nicht über den Weg gelaufen. Daher frage ich mich, wie es in der Praxis läuft. Hier sind doch bestimmt auch einige aktiv, die das gewerblich anbieten....schließt ihr einen Vertrag mit euren Kunden?
 
Ich habe auch hin und wieder schonmal jemand fürs Mischen beauftragt und dabei ist mir so ein Vertrag bisher nicht über den Weg gelaufen. Daher frage ich mich, wie es in der Praxis läuft. Hier sind doch bestimmt auch einige aktiv, die das gewerblich anbieten....schließt ihr einen Vertrag mit euren Kunden?

"Gewerbliche", aber auch andere sind gut beraten, Verträge zu schließen. Weil man auf der Basis eines Vertrages eigentlich nur Rechnungen stellen kann, die man wiederum als Belege für den Jahresabschluss / Gewinn- Verlustrechnung vorlegen muss, sei es auch nur dann, wenn man vom FA gefragt wird.

Dass man sich die genannten Freistellungsansprüche reinformulieren lässt, ist eigentlich für jemanden, der mit Fredmmaterial agiert, selbstverständlich oder sollte es sein.

Da heute ja vieles auf der Basis "fürn 20er durch Ozone geschoben" läuft, mag ein Vertrag dann im Verhältnis etwas over-engineered wirken.
 
Wenn dem so ist, wie hier beschrieben, müsste ja eigentlich jeder Mischer einen entsprechenden Vertrag mit seinen Kunden schließen und diese Punkte einarbeiten.

Na was meinst du wohl warum die meisten Verträge noch zwischen 2 und 20 Seiten Kleingedrucktes haben?
 
Das ist ein bisschen typisch für Juristen - man deckt so jeden hypothetischen und theoretisch möglichen Fall ab.

Ich halte das für recht konstruiert.
Ist irgendwie richtig, aber nicht praxisrelevant.
Der "Vertrag" ergibt sich oft durch email-Verkehr und/oder transferieren der Spuren.
Nix AGB, oder Haftungsausschlüssse, selbst bei großen Mixingstudios.
Spuren Online-Transfer, ein bisschen email hin und her - feddisch

Ich würde das Risiko eingehen.
Die Staatsanwaltschaft möchte ich sehen, die bei sowas dem Toni hinterherläuft.
Ist außerdem mWn eh ein Antragsdelikt.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So war es schon immer.

Einfach den Kopf einschalten. Schriftliche Zusicherungen des AG einfordern. Oder Auftrag ablehnen.

Garnicht so schwierig. Das du hier nachfragst zeigt ja, dass du schon ahnst, dass das kein 08/15 Auftrag ist. Allein das reicht meist vor Geeicht schon um dir Vorsatz zu unterstellen.
Naja, wenn ich mir ein großes Küchenmesser kaufe und es danach jemanden zwischen den Rippen parke, wird man wohl kaum den Verkäufer an der Supermarktkasse belangen.
 
Das ist ein bisschen typisch für Juristen - man deckt so jeden hypothetischen und theoretisch möglichen Fall ab.

Ich halte das für recht konstruiert.
Ist irgendwie richtig, aber nicht praxisrelevant.
Der "Vertrag" ergibt sich oft durch email-Verkehr und/oder transferieren der Spuren.
Nix AGB, oder Haftungsausschlüssse, selbst bei großen Mixingstudios.
Spuren Online-Transfer, ein bisschen email hin und her - feddisch

Ich würde das Risiko eingehen.
Die Staatsanwaltschaft möchte ich sehen, die bei sowas dem Toni hinterherläuft.
Ist außerdem mWn eh ein Antragsdelikt.

Man könnte sagen, "Jura" lernt man im Zweifel 2-3 Mal. Erst auf der Uni die Grundlagen, wie sie unter "Laborbedingungen" sind, respektive das Formaljuristische. Prägend dafür sind immer unstrittige Sachverhalte und feststehende innere Absichten wie "nahm die Sache unter Aneignungsabsicht an sich" oder "rammte dem B mit Tötungsvorsatz das Messer rein". Genau diese Dinge sind in der Wirklichkeit das eigentliche (Beweis-) Problem, genau wie man erstmal überhaupt einen Geschehensablauf rekonstruieren muss.

Im Ref lernt man man - immer noch in sicherer Umgebung - wie man mit abweichenden Darstellungen umgeht; das kann man dann im Beruf auch wiederum weitestgehend vergessen.

Natürlich schließt in dem Biz keiner einen Vertrag, natürlich schreibt keiner Mahnungen und man wird sich natürlich auf denjenigen stürzen, der die VÖ macht. Was aber nichts daran ändert, dass formell gesehen dennoch vieles passiert, was dann aber eher Gegenstand für die Dissertation sein könnte.
 
Irgendwie ist diese Diskussion schon sehr theoretisch.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß er durch seinen Auftrag an den Tontechniker alle Rechte auf seiner Seite hat.

Analog dazu müsste ein (freier) Maurer immer erst recherchieren ob das Grundstück auf dem er ein Gebäude errichten muss dem Auftraggeber gehört und ob er dafür auch eine Baugenehmigung hat.

Vollkommen illusorisch weil es weder dem Maurer noch dem Tontechniker etwas angeht.
 
Irgendwie ist diese Diskussion schon sehr theoretisch.

Das haben RechtsWISSENSCHAFTEN so an sich.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß er durch seinen Auftrag an den Tontechniker alle Rechte auf seiner Seite hat.

Ja, der Auftraggeber sollte über die Rechte verfügen, die erforderlich sind, den Mixing Auftrag auszuführen und / oder an Dritte zu vergeben.

Vollkommen illusorisch weil es weder dem Maurer noch dem Tontechniker etwas angeht.

Jesus bittet Dich, Dir ein neues Gleichnis auszudenken. Gehe er dahin und faste 40 Tage.
 
wie schon ein paar gesagt haben: relevant ist nur die VÖ. damit hat man als mischer (wenn man denn nur mischer ist) nichts zu tun. nichtmal als musikalischer produzent.
anders ist es höchstens, wenn dir ein kunde sagt, ich möchte das danach veröffentlichen, und du führst unabgesprochen genehmigungspflichtige, originalwerk entstellende veränderungen durch.
das ist aber eine riesige grauzone, die nochmal ein ganz anderes thema ist. aber wenns hier nur ums mischen von XYZ geht und du jenseits des mischens keinerlei geschäftliche verknüpfungen hattest, ey, wenn der kunde das danach hallodri style veröffentlicht, da kannst ja du als mischer nix dazu. for all you know war das ein mixauftrag für ein geburtstagsgeschenk für seine frau :)
 
for all you know war das ein mixauftrag für ein geburtstagsgeschenk für seine frau

Selbst das würde keinen Unterschied machen, d'ooh.

anders ist es höchstens, wenn dir ein kunde sagt, ich möchte das danach veröffentlichen, und du führst unabgesprochen genehmigungspflichtige, originalwerk entstellende veränderungen durch.

Neiiiinnnn... und jaaaaaa.


Da ich kein Geld bekomme, viel Spass noch dabei.
 
Neiiiinnnn... und jaaaaaa.


Da ich kein Geld bekomme, viel Spass noch dabei.
mit dem thema kenn ich mich aufgrund von vielen jahren fernsehgedöns ziemlich gut aus.
ist aber ein sack voller flöhe, weil die trennlinie, ab wann etwas genehmigungspflichtig ist, auf verblüffend exakt so viele arten und weisen auslegbar ist, wie du juristen fragst ;-)
 
...ab wann etwas genehmigungspflichtig ist, auf verblüffend exakt so viele arten und weisen auslegbar ist, wie du juristen fragst ;-)
Das wird wohl daran liegen, dass die meisten Vorgänge nicht juristisch formell ablaufen.

Solange sich die Vertragspartner halbwegs einig sind, sich genügend Spiel und Toleranzen einräumen geht das lange gut.
Playing by ear, flight by sight - you name it.

Nur wenn es unglücklich läuft, fällt man auf die schriftliche Form der Verträge zurück, versucht sich, bis hin zur Buchstabentreue, an der Auslegung und Deutung der Niederschriften und mindestens Einer der Partner soll daran kaputt gehen.

Ab hier fängt die Fresszone der Juristen an.
Du sollst streiten :)
Einem Arzt nutzt ein gesunder Mitmensch auch nichts.
 
Wenn das Stück veröffentlicht wird und da steht dann irgendwo "mixed by...", hat man ein Problem, da man dann an der VÖ beteiligt war. Steht es aber nirgends, sollte den Toni auch keine Mitschuld treffen. Demzufolge wäre im Vorfeld sicherzustellen, dass der Kunde den Toni nicht erwähnt.
 

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