Urheberrechte geerbt...

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katzenbob

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Hallo! Ich habe eine Frageund wäre sehr dankbar, vielleicht einige kurze Tipps in diesem sehr interessanten Forum zu erhaschen... meine Mutter hat im Zuge einer Erbschaft vor einigen Jahren auch die Urheberrechte für viele alte Schlager geerbt. Der Verstorbene war Komponist und Textdichter und hat unter anderem auch echte Welterfolge verfasst... meine Mutter erhielt und erhält in den letzten Jahren auch die Tantiemen aus diesen Werken. Leider haben wir aber keinen Bezug zur Musikwirtschaft, würden aber gerne die Werke des Komponisten weiter pflegen bzw. im Gespräch halten (Neuaufnahmen, Klingeltöne etc.) Wenn ich die rechtliche Lage richtig überschaut habe (bin absoluter Laie), wäre für diese Form der Bestandspflege/Verwertung doch eigentlich der Musikverlag zuständig, bei dem das jeweilige Lied verlegt ist, oder sehe ich das falsch? Leider ist von den Vertragswerken und der privaten Korrespondenz des Komponisten nicht mehr viel aufzufinden, da dieser schon in den 70er Jahren verstorben ist und auch seine Witwe, die die Erblasserin für meine Mutter war, keinerlei Affinität zur Branche hatte. Somit wissen wir teilweise nicht einmal, bei welchen Verlagen die Stücke verlegt sind, bzw. wieviele und welche Lieder überhaupt das Gesamtwerk bilden. Müsste die [g=119]GEMA[/g] in solch einem Falle nicht Auskunft erteilen? Wir waren vor einigen Jahren mal bei der [g=119]GEMA[/g] vor Ort (vage Erinnerung), leider war ich da noch zu jung, um wirklich Interesse für die Sache zu entwickeln, zudem wurde man dort als Branchenfremder nicht gerade umfassend informiert. Wie könnte man vorgehen, wenn man das Ziel hätte, den gesamten Bestand der Werke erst einmal zu erfassen, um dann bestimmte Titel zu "pflegen", d.h. gegebenenfalls Neuaufnahmen oder Ähnliches zu veranlassen. Oder ist das allein Aufgabe des jeweiligen Musikverlages und müsste man diesem Druck machen, wenn man den Eindruck hat, dieser würde die Rechte des Urhebers nicht richtig wahren (z.B. feststellbar durch stark sinkende Einnahmen durch Tantiemen, was im Schlagerbereich ja auch durchaus nachzuvollziehen ist, keine verfügbaren Klingeltöne, seit Jahren keine Neuaufnahmen der größten Erfolge etc. )? Wäre vielleicht die Hinzuziehung eines in urheberechtlichen Fragen versierten Anwalts hilfreich? Oder sollte man in solchen Fällen als Laie auf Rechtsberatung lieber verzichten, die Füße stillhalten und nehmen, was kommt?

Vielen Dank schonmal vorab für eine Antwort...

katzenbob
 
is jetzt vielleicht nich die art von antwort die du haben wolltest, aber:

muss heutzutage alles verwurstet und vermarktet und gerüttelt werden bis zum erbrechen? das klingt alles so als gings nich drum mehr über die werke zu erfahren oder ähnliches sondern schlicht drum möglichst einfach und möglichst ohne viel arbeit cash abzugreifen.

und klingeltöne, nich dein ernst oder? ob das im sinne des schöpfers ist...? ich wags mal stark zu bezweifeln...

nee nee nee... aber is ja nix neues mehr heutzutage, 2pac "veröffentlicht" ja auch jedes jahr mal wieder ein remixalbum...


meine fresse, lasst die toten ruhen, erkennt ihr werk als KUNST an und respektiert dies und erfreut euch dran...
 
moin katzenbob,

find ich ne interessante Geschichte, die du uns da erzählst....
Eigentlich müsste die [g=119]Gema[/g] schon wissen, wer die Vertragspartner des Komponisten sind. Immerhin schütten sie ja die Tantiemen aus. Wenn die Stücke von einem Verlag gehalten werden, dann müssten sie ja einen Prozentsatz der Tantiemen auch an diesen Verlag zahlen.
Ich bin mir nicht sicher, aber müsste nicht eigentlich jedes veröffentlichte Werk deines Verwandten bei der [g=119]Gema[/g] gemeldet sein?
Ich würd da doch mal ganz kräftig nachhaken. Die haben bestimmt Datenbanken...sind wahrscheinlich nur zu faul die zu durchsuchen.

Die Antwort von TobiS kann ich nicht nachvollziehen. Was ist schlimm daran, die Werke für die Zweitverwertung zu nutzen? Sicherlich kommt heute viel Dreck auf den Markt...aber mal ganz ehrlich. Würden wir nicht alle sehen wie wir aus so einer lage ein klein bischen Kapital schlagen könnten?
 
Also ich will jetzt auch mal was dazu sagen:
Die oben geschilderten Wünsche sind doch ganz normal.
Das ist so auch üblich.

Mit Musik und Tantiemen wird nunmal auch Geld verdient.
Der Wunsch, die Sache ein wenig anzukubeln ist doch nur verständlich.
Die Urheberrechte werden ja auch irgendwann einmal erlöschen.
70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.
Dass es besonders beim Deutschen Schlager etliche Klassiker gibt ist auch hinlänglich bekannt.

Die [g=119]Gema[/g] sollte die Informationen zu allen angemeldeten Werken eures Verwandten haben.


Du wirst es möglicherweise schon wissen, aber einige Leser
hier vielleicht noch nicht :
Die [g=119]Gema[/g] ist Dein Interessenvertreter.
Die [g=119]Gema[/g] ist nicht Dein Feind, sondern dein Freund.
Merkwürdigerweise herrscht in der Allgemeinheit eine recht erschreckende Inkompetenz bezüglich der Aufgaben, die die [g=119]GEMA[/g] zu erfüllen hat.
Oft wird die [g=119]Gema[/g] als eine Art Staatliche Behörde angesehen, was natürlich kompletter Unfug ist.
Die [g=119]Gema[/g] ist der Interessenvertreter der ihr angeschlossenen Komponisten. Die [g=119]Gema[/g] arbeitet also für Dich.
Sie treibt überall das Geld ein, dass Dir zusteht.
Der Vorstand der [g=119]Gema[/g] wird von den [g=119]Gema[/g]-Mitgliedern gewählt.


Welcher Musikverlag welchen Titel beackert, kann eventuell etwas schwieriger herauszufinden sein. Es gibt ja unterschidliche Verträge und
sehr unterschiedliche Nutzungsarten.

Für Dich als Laien hat es erstmal keinen Sinn, das auf eigene Faust zu versuchen. Das Thema verlangt noch kompetenter Unterstützung.

Der Katalog muss aufgearbeitet werden, denn die Welt hat sich seit den 70ern stark verändert.

Ansprechpartner sollten die [g=119]Gema[/g], eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei und vielleicht noch der Komponistenverband sein. (Möglicherweise hat man dort einige Erfahrungen mit Deinem speziellen Problem und kann Dir dort noch weitere Kontakte empfehlen.)

Ich schicke Dir zu diesem Zweck auch gleich nochmal eine Persönliche Mitteilung mit einer Empfehlung für eine kompetente Anwaltskanzlei in Berlin. (Die [g=119]Gema[/g] sitzt auch in Berlin. Das passt dann auch gut zusammen.)

Viel Glück!
fmo
 
hmm auf der [g=119]GEMA[/g] Internetseite gibt es eine Suchmaschine mit der man überprüfen kann welche Werke auf wen angemeldet sind. Vlt. gibbet da auch ne invertsuche? Also nach Künstler? mal checken!
 
hi,
als einstieg für die recherche kannst du auf jeden fall über die recherche nach urhebern auf der [g=119]gema[/g] seite suchen.

dort sind meistens auch die verlage genannt bei den das werk dann verlegt wurde.

sicherlich kann man auch, bei einem nachweis der rechtmäßgkeit, eine schriftliche anfrage bei der [g=119]gema[/g] einreichen und um hilfe bitten.
am besten mal telefonsich anfragen und nach den bedingungen fragen.

viel glück und schaut mal ob euch da nicht geld durch die lappen gegangen ist......
 
Erst einmal vielen Dank für all die netten und hilfreichen Tipps unser Problem betreffend. Ich werde wohl erstmal einen Antrag für den Mitglieder-Zugang zur Werke-Datenbank der [g=119]GEMA[/g] stellen, da die einfache Repertoire-Suche ja scheinbar voraussetzt, dass man die genauen Titel eines bestimmten Werkes kennt.
Wir kennen ja aber gerade nicht den Umfang des vom betreffenden Komponisten geschaffenen Werkes... aber für den Tipp vielen Dank.

Wenn ich mir einen Überblick über alle bei der [g=119]Gema[/g] angemeldeten Titel verschafft habe, werde ich wohl am besten mit den entsprechenden Musikverlagen in Kontakt treten und um Zusendung der damals geschlossenen Verträge bitten... eine Kontaktaufnahme zur empfohlenen Kanzlei wird wohl auch folgen...

Werde Euch alle auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht...

Dankeschön...
 

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