Urheberrecht

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Ralz

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Hi Leute

Ihr habt über solche Sachen sicher schon 100x diskutiert, hab auch einige Threads verfolgt. Aber ich werd einfach nicht recht schlau aus dem Ganzen! Ich wurde im letzten Jahr aus einer Band gekickt in welcher ich alle Songs geschrieben hab (bei den 3 Alben die wir aufgenommen haben auch alle bei Austro Mechana auf mich gemeldet). Kann ich da jetzt im prinzip nix machen wenn sie meine Songs spielen oder Alben verkaufen? Mir geht’s auch nicht um Geld, sondern um meine Kunst..

thx & lg
 
Ohne Gewähr würde Ich sagen solange sie deine Songs nicht bearbeiten, also im Original spielen kannst Du es ihnen nicht verbieten, allerdings bekommst du die dafür anfallenden gebühren. (Von der AM)


lg...
 
Dem Urheber steht es zu über die Nutzungsrechte zu bestimmen. Sind deine Exkollegen Arrangeure oder Miturheber? Wenn nein, dürfen sie ohne deine Zustimmung GARNICHTS!!
In der Praxis kannst du es wharscheinlich schlecht verhindern wenn sie deine Songs aufführen (und kein kommerzieller Hintergrund besteht) ganz anders natürlich wenn sie Alben verkaufen.
 
Dem Urheber steht es zu über die Nutzungsrechte zu bestimmen.


...die verwertungsrechte hat er ja offenbar an AM übertragen!








lg...
 
Ja aber nur die mechanischen, jedoch würde sich das mit einem einfachen Anruf bei der AM klären lassen.
Es könnte Dir eigentlich nichts besseres passieren wenn sie deine Songs verkaufen, denn wenn nicht anderes angegeben, bekommst du die ganze Kohle.

Was die Konzerte betrifft:

Das Recht zur Aufführung ist das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk öffentlich wieder zu geben - sei es durch einen Live-Auftritt oder eine Live-Aufführung oder durch eine öffentliche Wiedergabe mit Hilfe von Ton- und/oder Bildtonträgern. Darunter fällt auch eine öffentliche Wiedergabe in einer Radio- oder Fernsehsendung oder durch Lautsprecherübertragungen
 
kob1 schrieb:
Dem Urheber steht es zu über die Nutzungsrechte zu bestimmen. Sind deine Exkollegen Arrangeure oder Miturheber? Wenn nein, dürfen sie ohne deine Zustimmung GARNICHTS!!

Nach deutschem Recht ist diese Äußerung Unsinn. Auch wenn man Miturheber sein sollte, darf man ohne den / die anderen Miturheber nicht eigenmächtig über die Werke verfügen, sie aufführen, vervielfältigen etc. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nach österreichischem Recht erlaubt wäre, über die Köpfe der anderen Miturheber hinweg eigenmächtig über die Werke zu verfügen.

In der Praxis kannst du es wharscheinlich schlecht verhindern wenn sie deine Songs aufführen (und kein kommerzieller Hintergrund besteht) ganz anders natürlich wenn sie Alben verkaufen.

Höchstwahrscheinlich wieder falsch. Ob man über Urheberrechte mit oder ohne kommerziellen Hintergrund verfügt, wird sicherlich auch nach österreichischem Urheberrecht völlig egal sein.

Zuerst muss geklärt werden, ob die AM (entsprechend zur Gema) praktisch alle Verwertungsrechte des Urhebers übertragne bekommen hat und diese für den Urheber wahrnimmt (also u.a. Recht zur Vervielfältigung, öffentl. Aufführung etc.). Wenn ja, dann wird es wohl so sein, dass gegen Zahlung der Gebühren es erlaubt wäre, auch ohne konkrete Zustimmung des Urhebers Werke aufzuführen. Dann wäre weiter zu klären, ob hier besondere Umstände vorliegen, die es trotzdem erlauben würden, die Aufführung oder anderweitige Verwertung zu untersagen. Ich habe mal von einem Fall gelesen, da ging es darum, es einer rechtsradikalen Gruppierung zu untersagen, ein Lied aufzuführen, Dies war dem Urheber auch gelungen, obwohl der Veranstalter brav Gema-Gebühren bezahlte. Ob hier eine Untersagung Erfolgsaussichten hätte, kann ich nicht beurteilen.

Sollte es so sein, dass die AM nicht auch das Recht über die Aufführung der Werke wahrnimmt, sondern dieses alleine beim Urheber verblieben ist, dann kann der Urheber natürlich alles untersagen, was mit seinen Werken geschehen könnte.

Nun weiß ich zwar nicht, welche Vertragsvarianten die AM anbietet, aber es würde mich schon wundern, wenn die Aufführungsrechte nicht durch die AM wahregenommen würden...
 
Nach deutschem Recht ist diese Äußerung Unsinn. Auch wenn man Miturheber sein sollte, darf man ohne den / die anderen Miturheber nicht eigenmächtig über die Werke verfügen, sie aufführen, vervielfältigen etc. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nach österreichischem Recht erlaubt wäre, über die Köpfe der anderen Miturheber hinweg eigenmächtig über die Werke zu verfügen.

Als Miturheber darf man das auch nicht, ok. Was genau ist jetzt Unsinn??? hab ich je was anderes behauptet?


Höchstwahrscheinlich wieder falsch. Ob man über Urheberrechte mit oder ohne kommerziellen Hintergrund verfügt, wird sicherlich auch nach österreichischem Urheberrecht völlig egal sein.

Versteh den Zusammenhang zw dem Zitat und dem Post darunter nicht. Ich meinte nur das man es doch nicht verhindern kann, nicht ob es "legal" ist. Urheber und kommerzieller Hintergrund haben so einmal garnichts miteinander zutun...

Zuerst muss geklärt werden, ob die AM (entsprechend zur Gema) praktisch alle Verwertungsrechte des Urhebers übertragne bekommen hat und diese für den Urheber wahrnimmt (also u.a. Recht zur Vervielfältigung, öffentl. Aufführung etc.).

Sollte es so sein, dass die AM nicht auch das Recht über die Aufführung der Werke wahrnimmt, sondern dieses alleine beim Urheber verblieben ist, dann kann der Urheber natürlich alles untersagen, was mit seinen Werken geschehen könnte.

Nun weiß ich zwar nicht, welche Vertragsvarianten die AM anbietet, aber es würde mich schon wundern, wenn die Aufführungsrechte nicht durch die AM wahregenommen würden...


Die AM hat mit öffentlichen Aufführungen gar nichts am Hut.

Gr.
 
Auch wenn Du den Song (Text und Musik) geschrieben hast, sind Deine Kollegen durchaus Miturheber. Es reicht, wenn Ihr das Stück gemeinsam eingespielt oder irgendwo vorgetragen habt. Die Art wie zum Beispiel Drummer und Basist das spielen, gilt schon als Kunstschöpfung, die die allgemeinen Mindestbedingungen zur Schöpfungshöhe überschreitet. Diese liegt aber praktisch im Ermessen der Gerichte.
Die Einnahmen, die Deine Ex-Bandmitglieder, mit Deinen Werken verdienen müssen sie aber mit Dir teilen. Allerdings wäre da schon zuvor Deine Zustimmung der Weiterverwendung notwendig. Du bist ja schließlich auch Miturheber, und dabei der wichtigste!! Wenn Ihr allerdings die Verwertungsrechte an die AM übertragen habt, sind Deine Möglichkeiten eingeschränkt. Diese Verwertungsrechte wieder zurückzunehmen ist ziemlich schwierig. Ich würde mir da fachlichen Rat von einem Juristen holen. Wir hatten mal ein Problem mit einem Sample, welches der Künstler uns zuerst frei Verfügung gestellt hatte, mit Namensnennung versteht sich, dann sich aber anders besonnen hatte und Klage eingereicht hat. Wir sind dann zu einem kompetenten Rechtsanwalt in Böblingen gegangen, der die Sache ohne langwieriges Verfahren in unserem Sinne geregelt hat. Solche Urhebersachen sind ganz schön anstrengend.
Wenn es Dir, wie Du geschrieben hast, nur um die ideelle Anerkennung Deiner Werke geht, also dass die von Dir sind, wieso kannst Du Dich mit Deinen Kollegen nicht auf freundschaftlicher Basis einigen? Wäre die Nennung Deines Namens ausreichend? Falls ja, ließe sich da doch sicher ein Lösung abseits von Rechtsanwälten und Gerichten finden, oder?
 
Hä? Seit wann sind eine Band. bzw die einzelnen Musiker Miturheber wenn diese einen Song einspielen der nicht von ihnen getextet und komponiert wurde? Das wüste ich aber. Wie ein Musiker die Musik letzendlich spielt ist dabei unerheblich. Meines wissens nach gibt es kein Schutz auf irgendwelche Spielweisen eines Instruments. Das wäre mir neu.
 
Hä? Seit wann sind eine Band. bzw die einzelnen Musiker Miturheber wenn diese einen Song einspielen der nicht von ihnen getextet und komponiert wurde? Das wüste ich aber. Wie ein Musiker die Musik letzendlich spielt ist dabei unerheblich. Meines wissens nach gibt es kein Schutz auf irgendwelche Spielweisen eines Instruments. Das wäre mir neu.

Die GEMA geht davon aus, dass jeder Mitmusiker, der nicht 1:1 vorgelegte Noten spielt, zum Miturheber wird. So gilt zum Beispiel *jede* Aufnahme, bei der ein GEMA-Mitgled mitspielt, als bei der GEMA meldepflichtig.
 
Die GEMA geht davon aus, dass jeder Mitmusiker, der nicht 1:1 vorgelegte Noten spielt, zum Miturheber wird.

Ich habe im letzten Jahr eine merkwürdige Begegnung der 3.Art erlebt, deren erhellende Klärung mir doch ein wenig am Herzen liegt, weil sie mir Magenbeschwerden bereitet.
Eine Web-Bekanntschaft (Frau auch aus Österreich) schickte mir die Skizze ihres Songs in Form von einigen Gesangsspuren mit rudimentärem Arrangement und freute sich darüber, daß ich mich bereit erklärt habe den Song zu überarbeiten, was ich auch tat.

Ich schickte ihr immer mal wieder die eine oder andere Variante, auf die sie nicht reagierte. Langsam veränderte sich der Song mehr und mehr in Richtung - ich nenne es mal - meines eigenen Stils, so daß lediglich die harmonische / melodische Grundstruktur und etwas von ihrem Backgroundgesang übrig blieb.
Irgendwann mailte sie mir, daß ich ihr nichts mehr schicken sollte und sie fände das alles furchtbar, was ich da gemacht habe.
Wir hatten uns über Reverbnation kennen gelernt und um eine Reaktion von ihr zu provozieren, habe ich eine Variante von mir dort eingestellt. Daraufhin hagelte es mails, in denen sie mir urheberrechtliche Konsequenzen androhte (hier wäre mal interesant zu erfahren - was für welche ?)
Meine Frage:
Wie ist denn jetzt eigentlich das Verhältnis von Urheber und Miturheber ? Oder einfacher gesagt - sie hatte die Idee und ich habe sie mehr oder weniger umgesetzt - also gemeint ist das urheberrechtliche Verhältnis von Komponist und Arrangeur, was ich durchaus für vergleichbar mit dem Problem hier, zwischen Songschreiber und Band (Mitmusiker) halte.
 
Die GEMA geht davon aus, dass jeder Mitmusiker, der nicht 1:1 vorgelegte Noten spielt, zum Miturheber wird.
Meine Frage:
Wie ist denn jetzt eigentlich das Verhältnis von Urheber und Miturheber ? Oder einfacher gesagt - sie hatte die Idee und ich habe sie mehr oder weniger umgesetzt - also gemeint ist das urheberrechtliche Verhältnis von Komponist und Arrangeur, was ich durchaus für vergleichbar mit dem Problem hier, zwischen Songschreiber und Band (Mitmusiker) halte.

Na ja, die GEMA geht jedenfalls davon aus, dass in so einem Fall die Sängerin UND Du das Stück anmelden müssen, sofern beide Mitglied sind. Damit würde de facto eine Verfügungsgewalt beider über das Stück abgeleitet, die dann von der GEMA gerne ausgeübt wird.

Nun heißt es bei der GEMA, man solle nur Werke anmelden, die auch verwertet werden sollen und jede Art der Aufführung und Veröffentlichung gilt als Verwertung.

Daraus SOLLTE folgen, dass beide Seiten, also Du und Sie, genügend Urhebberrecht besitzen, um die Veröffentlichung der gemischten Werke verbieten zu können. Schließlich habt Ihr auch beide das Recht und falls Ihr GEMA-Mitglieder seid sogar die Pflicht, das Werk bei Veröffentlichung anzumelden.

Es wäre wohl zumindest strittig, ob die Sängerette Dich dazu zwingen kann, Deinen Anteil des Werks zu veröffentlichen und anzumelden. Veröffentlichung geht also nur bei gegenseitigem Einvernehmen.
 
... so daß lediglich die harmonische / melodische Grundstruktur und etwas von ihrem Backgroundgesang übrig blieb.
That`s the Problem. Die Gesangslinie ist ihre. Und da ist es egal, dass der Rest der Mukke dann von dir geschrieben wurde. Wenn du das mit ihrer Gesangslinie veröffentlichst, kann sie da gegen vorgegen. Würdest du nur deine Musik ohne Gesang veröffentlichen wäres das kein Problem (weil ja von dir), aber so benutzt du ihr geistiges Eigentum für deinen Song, was im Endeffekt nix anderes ist als Diebstahl.
 
Bevor hier weiter halbgare Mutmassungen abgelassen werden, die letztendlich NIEMANDEN weiterbringen....ab zu nem entsprechenden Anwalt.

In Deutschland würde ich sagen, ruf mal beim Rock und Popmusiker Verband an und frag mal nach ob die ne entsprechende Adresse auch ohne entsprechende Mitgliedschaft rausrücken.

Da du aber kein Germane bist, weiss ich da auch nicht weiter...aber es gibt ja Branchenbücher.

So oder so VERBINDLICH wird dir nur ein entsprechender Anwalt weiterhelfen können, dass dieser Geld kostet ist dabei völlig klar.

Edit...vorangehende Auskünfte wird dir aber sicher auch, zumindest in Teilen, die Verwertungsgesellschaft geben können.
 
Bevor hier weiter halbgare Mutmassungen abgelassen werden, die letztendlich NIEMANDEN weiterbringen....ab zu nem entsprechenden Anwalt..

Es ist durchaus sinnvoll, erst mal selber nachzudenken und sich zu informieren. Eine halbwegs endgültige Auskunft en detail kann freilich nur ein Experte geben.

Fest steht jedenfalls, dass beide Seiten Urheberrecht an den Stücken erworben haben. Um das festzustellen, reichen Erfahrung und Lesen der entsprechenden Gesetze, dazu braucht man kein Anwalt zu sein.
 
Wenn er, wie er schreibt, alle Stücke geschrieben hat, ist er der alleinige Urheber. Da ist nichts mit Miturheberschaft.

Letztendlich hält man solche Dinge innerhalb einer Band ALLESAMT vertraglich fest, damit eben ganu diese Dinge nicht passieren. Da gehts nunmal ums Geschäft und nicht um irgendwelche Freundschaften (die aber gerne dabei sein können)...wer gewisse Dinge vorher nicht festhalten will, den kann man eigentlich so oder so schon vergessen. Muss man auch so sagen...

Ob Anwalt oder nicht, bleibt völlig aussenvor...NUR weil jemand darauf ne Klampfe dudelt ist er kein Urheber am Song oder Miturheber...;-)
 
Wenn er, wie er schreibt, alle Stücke geschrieben hat, ist er der alleinige Urheber. Da ist nichts mit Miturheberschaft.

....


NUR weil jemand darauf ne Klampfe dudelt ist er kein Urheber am Song oder Miturheber...;-)

Die GEMA sieht das anders.

Wenn der Dudler nicht 1:1 vorgelegte Noten dudelt, wird er Miturheber. Das ist im hier beschriebenen Fall unzweideutig der Fall. Da die GEMA seit Jahrzehnten mit dieser Rechtsauffassung durchkommt, scheint diese wohl auch rechtlich nicht groß angreifbar zu sein....
 
Was grundsätzlich für den Threadsteller als erstes zu beantworten wäre...

Man weiss nicht, in wie weit sich nun österreichischen Recht von deutschen Recht unterscheidet...somit werden eben Hinweise und Ratschläge mehr als schwierig.
 
Was grundsätzlich für den Threadsteller als erstes zu beantworten wäre...

Man weiss nicht, in wie weit sich nun österreichischen Recht von deutschen Recht unterscheidet...somit werden eben Hinweise und Ratschläge mehr als schwierig.

Er sollte auf jeden Fall einen Anwalt fragen.
 

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