Urheberrecht für Songtexte ?

  • Ersteller maisedel41
  • Erstellt am
Damit es nicht unter den Tisch fällt: Du bist noch nicht auf meine Hinweise bezüglich der Meldepflicht eingegangen. Das bedeutet hoffentlich, dass Du nicht mehr behauptest, man könne als Mitglied selbst entscheiden, ob man ein Stück anmeldet oder nicht.

Meine Antwort zu Deiner Frage, warum ich eine kürzere Frist bei Austritt befürworten würde, hast Du hoffentlich gelesen. Da Du nicht darauf eingehst, hoffe ich, dass ich Dich von meiner Position überzeugen konnte.

Der Verteilerschlüssel wird von der GEMA-Leitung aus einflussreichen Vollmitgliedern zum Vorteil dieser Vollmitglieder konstruiert und ohne Palaver mit dem Fussvolk durchgesetzt.

Aus meiner Sicht kommt Deine Darstellung in die Nähe einer üblen Nachrede...

Melde das doch der GEMA -- vielleicht wollen sie mich ja verklagen. Es wäre mir ein Fest.


Du redest hier von einflussreichen Mitgliedern, die regelmäßig den größten Teil der GEMA-Mitglieder übervorteilen, bewusst benachteiligen.
Welchen Beweise hast Du denn für deine Behauptung?

Lies es selber nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA#Kritik_an_der_GEMA

Ich habe keine Zeit, extra für Dich tausendfach belegte und diskutierte Fakten noch mal runterzutippen. Beweise Du doch das Gegenteil.

Welche Nachteile werden denn dem "Fußvolk" in die Schuhe geschoben?
Bitte mal ganz konkret und schlüssig... mit konkreten Beispielen aus den Verteilungsplan

Nur ein Beispiel:

http://www.derwesten.de/kultur/musik/die-kleinen-klagen-bitterlich-ueber-die-gema-id175113.html

Das Stadtfestival „Bochum Total” sollte 15.000 E GEMA bezahlen. Alle beteiligten Bands hätten aber zusammen(!) nicht mehr als 1000E bekommen.

artname schrieb in #18:
Na also. Auch Du gibst mir Recht. Man muss ins Detail gehen, wenn die Wahrheit ans Licht kommen soll. Deine "moralische" Prämisse hast Du mir ja nun beschrieben.

Ich denke durchaus, dass die meisten Probleme mit der GEMA moralischer Natur sind. Und wenn Du nach Zitaten suchst, die das Gegenteil behaupten, wirst Du schon auf der GEMA-Webseite selbst suchen müssen.

Versuche doch mal, ein paar Artikel zu finden, die das System der GEMA in Schutz nehmen.

artname schrieb in #18:
[Das] wäre ... im Internetzeitalter technisch kein Problem

Du behauptest allen Ernstes, man könne - und dazu noch unproblematisch -
eine Lösung finden,

dass Nutzer, die japanischen Grindcore lieben und Herbert Grönemeyer verabscheuen, beim Kauf eines Getränks nicht mehr Herbert Grönemeyer subventionieren, sondern Künstler belohnen würden, die sie selbst gut finden.


Ja, das ist kein Problem. Jeder Aufführungsort mit Internetanschluss könnte 1:1 nachweisen, was er gespielt und was er nicht gespielt hat. Diese Zahlen könnten online für jeden einsehbar sein und an Hand dieser Zahlen könnte man die Ausschüttung gerecht gestalten.

Die dazu nötige Technik ist vorhanden die Einrichtung für diesen Zweck könnt man aus der Portokasse bezahlen.
 
Ich bat Dich eindeutig, schlüssiger, konkreter zu antworten.

Wir könnten uns hier Links um die Ohren hauen, dass es kracht. Bringt gar nix.

Ich geh deshalb nur noch auf deinen spärlichen "Erklärungs"- Versuch Deines Entwurfs zugunsten der spanischen Grindcoreliebhaber ein:
Jeder Aufführungsort mit Internetanschluss könnte 1:1 nachweisen, was er gespielt und was er nicht gespielt hat.

1,Deshalb gibt es ja die GEMA-Listen, die genau das tun, was Du hier als Neuerung anpreist! Unterschriebene Listen, die ggf. vor Gericht als unterschriebene Dokumente Ross und Reiter ausweisen.


Diese Zahlen könnten online für jeden einsehbar sein und an Hand dieser Zahlen könnte man die Ausschüttung gerecht gestalten.

2. Da nun aber GEMA-Listen die gespielten Titel bereits ausweisen: wieso sollte Dein Vorschlag überhaupt etwas an der Verteilung ändern?


Die dazu nötige Technik ist vorhanden die Einrichtung für diesen Zweck könnt man aus der Portokasse bezahlen.

Technik, welche die übermittelten Daten der VAlter beweiskräftig, vollständig und flächendeckend garantieren? Allein zum Thema "beweiskräftig zuordenbar" kann ich nur sagen: träum weiter!

Aber noch mehr interessiert mich, was anschließend KONKRET auf Seiten der GEMA konkret verändert werden soll?
 
Ich bat Dich eindeutig, schlüssiger, konkreter zu antworten.

Und ich habe Dich darauf hingewiesen, dass diese Themen auf hunderten Webseiten und gedruckten Quellen nachlesbar sind. Du hast für Deine Thesen nicht einen Beleg gebracht, weder als Link, noch als belegbaren Text.

Wir könnten uns hier Links um die Ohren hauen, dass es kracht. Bringt gar nix..

Wenn Du das meinst, betrachte ich die Fragen als in meinem Sinne geklärt.

Ich geh deshalb nur noch auf deinen spärlichen "Erklärungs"- Versuch Deines Entwurfs zugunsten der spanischen Grindcoreliebhaber ein:
Jeder Aufführungsort mit Internetanschluss könnte 1:1 nachweisen, was er gespielt und was er nicht gespielt hat.

1,Deshalb gibt es ja die GEMA-Listen, die genau das tun, was Du hier als Neuerung anpreist! Unterschriebene Listen, die ggf. vor Gericht als unterschriebene Dokumente Ross und Reiter ausweisen.

Du redest hier und im folgenden am Thema vorbei. Ich hatte die Verteilung der Pauschalvergütungen bemängelt, nicht die Behandlung von eingereichten Listen. Letzteres stellt einen weiteren Misstand des GEMA-Wesens dar, war aber nicht Thema.

...

Technik, welche die übermittelten Daten der VAlter beweiskräftig, vollständig und flächendeckend garantieren? Allein zum Thema "beweiskräftig zuordenbar" kann ich nur sagen: träum weiter!

Aber noch mehr interessiert mich, was anschließend KONKRET auf Seiten der GEMA konkret verändert werden soll?

Von "beweiskräftig" hat niemand geredet. Ich rede von realistischer Darstellung der tatsächlich genutzten Musik. Ähnlich der Ermittlung der Einschaltquoten nur sehr viel genauer und öffentlicher. In jeder Kneipe, bei jedem Frisör, auf jedem Stadtteilfest, in jedem Kaufhaus -- überall da, wo die GEMA:

1.) pauschal kassiert.
2.) die Einnahmen fast vollständig an die selbe kleine Gruppe unter ihren Mitgliedern überweist.
3.) Tausenden nachweislich ebenfalls genutzten Urhebern keinen Cent zukommen lässt.

Die Punkte 2 und 3 müssten geändert werden.

Das Hauptproblem bleibt für mich als Autor allerdings der totale Alleinvertretungsanspruch. Ich will die Kontrolle über meine Musik behalten. Ich will selbst entscheiden, was wie lange von einer Inkassogesellschaft eingetrieben wird.

Alle diese Thesen sind bereits tausendfach belegt. Falls Du eine weitere, ausführliche, journalistisch korrekt recherchierte Dokumentation haben möchtest, kann ich Dir gern ein faires Angebot machen. ;-)
 
Würde mich gerne mal mit einer Frage hier anschliessen...

Angenommen ich habe einige Tracks bei der Gema registriert und habe die Vermutung dass ein Künstler diese ohne meiner Zustimmung bzw. ohne Tantiemen zu bezahlen öffentlich aufführt. Wie geht die Gema bei solchen Geschichten vor? Müsst ich selbst bei solchen Vermutungen der Gema bescheid geben? Wenn ja, wie wird sowas dann überprüft?

Ich habe in letzter zeit viele Songs für verscheidene Künstler produziert und bin bei einigen leider gezwungen per Anwalt das Geld selbst einzutreiben. Bzw. du Nutzng untersagen zu lassen. Wäre die Gema bei solchen Vorfällen ein Vorteil?
 
Wäre die Gema bei solchen Vorfällen ein Vorteil?


Nicht sehr. Die Anmeldung bei der GEMA könnte eigentlich als Beweis für Deine Autorenschaft dienen, tut es aber nicht, weil die GEMA nicht prüft, ob Du wirklich der Autor bist. Das ist auch gut und richtig so denn:
Wenn irgend wer anders DEINEN Song als seinen bei der GEMA anmeldet, wird die GEMA das auch akzeptieren, ohne zu bezeugen, dass der andere tatsächlich der Autor ist. Die GEMA hütet sich aus gutem Grund, als Zeuge in Urheberstreitereien aufzutreten.

Der einzige Weg, seine Rechte effektiv zu sichern, ist Veröffentlichen. Wenn Du 2011 eine CD verkaufst, auf der ein Stück mit Deinem Namen darauf enthalten ist, kann 2012 keiner kommen und behaupten, das Stück wäre von ihm. Vor Gericht haben in solchen Fällen auch schon öfter Underground-Zwerge gegen Top40-Giganten gewonnen.

Wenn Du nicht selbst veröffentlichen willst/kannst, solltest Du einen notariellen Urheberrechtsnachweis in Anspruch nehmen. Zum Beispiel den hier:

https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/38848/thread.html

;-)

Was nun die Gebühren angeht, die die GEMA für einen anderen eintreibt, obwohl der DEINE Songs spielt, musst Du Dich an die jeweiligen "Künstler" halten. Die GEMA lässt sich vertraglich von den Anmeldern von Schadenersatzansprüchen Dritter(also von Dir zum Beispiel) freistellen.
 
zettberlin, Deine Antworten zeigen mir immer wieder, dass Du mit Halbwissen Stimmung gegen die GEMA machst

Die Frage lautete, ob die GEMA Urheberverletzungen prüft, in diesem Falle unangemeldete Live-Aufführungen.

Ja! Aus eigenen Erfahrungen kann ich sagen, dass die Gema in solchen Fällen anbietet, entsprechende Sünder durch heimliche Kontrolleure zu überprüfen. Das betrachte ich als einen Vorteil der GEMA-Mitgliedschaft.
Frag einfach mal beim Mitgliederverantwortlichen Deiner Bezirksdirektion nach.

Nu11iF, kannst mir auch eine PM schicken und ich erläutere Dir meine Erfahrungen näher.

Sehr unwahrscheinlich ist, ob die Gema damit vor Gericht auftreten würde. Aber Du bekommst zumindest erst einmal den Beleg, dass Dein Partner betrügt...ähm sich beim Ausfüllen der GEMA-Liste...vertan hat. In meinem Falle hat bereits die Ankündigung einer Prüfung den Tantiemenfluß automatisch verstärkt

zettberlin, mehr hat Nachtsum11imFriedhof nicht gefragt.

zettberlin, Dich frage ich, welche Möglichkeiten hat der GEMA-Freie, solche vermutlichen Verstöße zu prüfen?

darüber hinaus:

Stimmt. die Gema prüft die inhaltliche Richtigkeit nicht.
Aber wenigstens das Anmeldedatum bei der GEMA kann mMn relevant werden, wenn dein Kontrahent ein späteres Schöpferdatum angibt.
Ansonsten gebe ich Dir natürlich recht, dass eine notarielle Hinterlegung im Zweifelsfall angebracht wäre

zu unserem Streit:

Du redest hier und im folgenden am Thema vorbei. Ich hatte die Verteilung der Pauschalvergütungen bemängelt, nicht die Behandlung von eingereichten Listen. Letzteres stellt einen weiteren Misstand des GEMA-Wesens dar, war aber nicht Thema.

Nein, Du hattest diese Verteilung nicht nur bemängelt, sondern einen ganz einfachen Verbesserungsvorschlag in Aussicht gestellt, den die GEMA aus der Portokasse zahlen kann.

Bleiben wir bei Deinem Frisör. Ich frage jetzt noch einmal KONKRET:
1. Soll der Frisör der GEMA die Titel melden, die im Rundfunk neben seiner Arbeit liefen?
2. wie begaubigt er das, damit statt einer pauschalen eine Urheberabrechnung stattfinden kann?
 
zettberlin, Deine Antworten zeigen mir immer wieder, dass Du mit Halbwissen Stimmung gegen die GEMA machst

Die Frage lautete, ob die GEMA Urheberverletzungen prüft, in diesem Falle unangemeldete Live-Aufführungen.

Ja! Aus eigenen Erfahrungen kann ich sagen, dass die Gema in solchen Fällen anbietet, entsprechende Sünder durch heimliche Kontrolleure zu überprüfen.

Gut, das wusste ich nicht. Sehr interessant, Danke für die Info.

Wie Du selbst später bemerkst, würde die GEMA aber nicht vor Gericht solche "Prüfungen" und deren Ergebnisse bezeugen. Kurz und gut: wenn es hart auf hart kommt, ist dieser "Service" eher wertlos.

Du redest hier und im folgenden am Thema vorbei. Ich hatte die Verteilung der Pauschalvergütungen bemängelt, nicht die Behandlung von eingereichten Listen. Letzteres stellt einen weiteren Misstand des GEMA-Wesens dar, war aber nicht Thema.

Nein, Du hattest diese Verteilung nicht nur bemängelt, sondern einen ganz einfachen Verbesserungsvorschlag in Aussicht gestellt, den die GEMA aus der Portokasse zahlen kann.

Bleiben wir bei Deinem Frisör. Ich frage jetzt noch einmal KONKRET:
1. Soll der Frisör der GEMA die Titel melden, die im Rundfunk neben seiner Arbeit liefen?

Ja.

2. wie begaubigt er das, damit statt einer pauschalen eine Urheberabrechnung stattfinden kann?

Das braucht er nicht zu beglaubigen und er kann und soll auch weiter seine Pauschale bezahlen. Nur erlaubt es die Meldung, sehr viel genauer als jetzt festzustellen, was wirklich gespielt wird und damit ließe sich eben auch dieAusschüttung sehr viel gerechter gestalten.

Thema GEMA-Portokasse: im Prinzip müsste die GEMA dafür gar nichts bezahlen, da die Geräte, die die gespielten Titel melden, bei den Nutzern laufen. Die GEMA bräuchte nur die Auswertung auf ihren Servern laufen lassen. Alles Techniken, die längst als frei verfügbare, bewährte Software verfügbar sind.

Um Missverständnisse zu vermeiden: ich gehöre nicht zu denen, die das Urheberrecht abschaffen wollen. Aber genau diese Fraktion wird jeden Tag stärker, solange die GEMA und andere Urheberrechtsverwerter ihre Macht missbrauchen.

Es ist legitim, dass Künstler für ihre Arbeit Bezahlt werden wollen, wenn diese Arbeit kommerziell genutzt wird. Es ist aber nicht legitim, wenn Gelder, die gezahlt werden, nicht an die fließen, die die Arbeit getan haben.

Und wenn es eben Veranstalter gibt, die ausschließlich Musik von Leuten spielen, die keinen Cent von der GEMA bekommen, dann muss die GEMA ihre Auschüttungspraxis ändern oder es wäre vollkommen zu 101% legitim, wenn diese Veranstalter die Zahlungen verweigern.

Nun frage ich Dich noch mal ganz konkret: Findest Du es in Ordnung, wenn jemand für etwas bezahlen muss, was er nicht haben will und auch nicht bekommen hat?
 
Zettberlin schrieb

Wie Du selbst später bemerkst, würde die GEMA aber nicht vor Gericht solche "Prüfungen" und deren Ergebnisse bezeugen. Kurz und gut: wenn es hart auf hart kommt, ist dieser "Service" eher wertlos.

Naja... man könnte ja versuchen, im Prozessfalle die Prüfer vor Gericht als Zeugen zu laden....

Außerdem werden unkorrekte Listen automatisch komplett storniert ...
und im Wiederholungsfalle drohen dem Sünder Sanktionen.
Leider habe ich das Thema Sanktionen nicht weiter verfolgt, weil in meinem Falle wie gesagt die Androhung von Prüfern reichte, um die Situation zu verbessern.

zu unseren Fallbeispiel zurück:

zettberlin schrieb:
Du redest hier und im folgenden am Thema vorbei. Ich hatte die Verteilung der Pauschalvergütungen bemängelt, nicht die Behandlung von eingereichten Listen. Letzteres stellt einen weiteren Misstand des GEMA-Wesens dar, war aber nicht Thema.
Artname antwortete
Nein, Du hattest diese Verteilung nicht nur bemängelt, sondern einen ganz einfachen Verbesserungsvorschlag in Aussicht gestellt, den die GEMA aus der Portokasse zahlen kann.
Bleiben wir bei Deinem Frisör. Ich frage jetzt noch einmal KONKRET:
1. Soll der Frisör der GEMA die Titel melden, die im Rundfunk neben seiner Arbeit liefen?
zettberlin antwortete:
Ja.

Hier muss ich schallend lachen! Du meinst, ein Fisör ist mit einem Ohr IMMER am Radio... wo ja in den seltensten Fallen ein Interpret und noch seltener der Titel genannt wird ... dann unterbricht er nach 3-4 Minuten die Arbeit und notiert ... ja was eigentlich?

Später setzt er sich täglich nach Feierabend hin und schreibt eine Mail, welche Sender er wann gehört hat... Oder wie soll ich Deinen "einfachen" Vorschlag verstehen?




zettberlin schrieb:

Um Missverständnisse zu vermeiden: ich gehöre nicht zu denen, die das Urheberrecht abschaffen wollen. Aber genau diese Fraktion wird jeden Tag stärker, solange die GEMA und andere Urheberrechtsverwerter ihre Macht missbrauchen.

Das Urheberrecht lässt sich so leicht nicht aushebeln.

Aber die Verwertungsgesellschaften sind nun mal in allen Ländern der Erde das mächtigste Instrumentarium der Autoren, die Verwertung ihrer Rechte zu realisieren und zu schützen.

Gegen die Interessen von Teilen der Musikindustrie, der Veranstalter und...jawohl, auch gegen das Interesse all DER Nutzer, die Urheberwerke möglichst umsonst bekommen wollen. Und all denen käme eine Schwächung der GEMA sehr, sehr gelegen!

So sehe ich die Fraktion, welche die GEMA möglichst intern schwächen will, damit die GEMA ihre Außeninteressen nicht mehr so wirkungsvoll wie bisher verteidigen kann.

Ich bin Autor! Meine Interessen in diesem Konflikt sind klar. Wessen Interessen vertrittst Du eigentlich?



zettberlin schrieb

Nun frage ich Dich noch mal ganz konkret: Findest Du es in Ordnung, wenn jemand für etwas bezahlen muss, was er nicht haben will und auch nicht bekommen hat?

Bitte stell Deine Frage konkret auf unser Thema bezogen.

Übrigens, ohne kneifen zu wollen, hätte ich auch nix dagegen, das Thema nach den Feiertagen wieder aufzunehmen.
 
zettberlin schrieb:
Du redest hier und im folgenden am Thema vorbei. Ich hatte die Verteilung der Pauschalvergütungen bemängelt, nicht die Behandlung von eingereichten Listen. Letzteres stellt einen weiteren Misstand des GEMA-Wesens dar, war aber nicht Thema.
Artname antwortete
Nein, Du hattest diese Verteilung nicht nur bemängelt, sondern einen ganz einfachen Verbesserungsvorschlag in Aussicht gestellt, den die GEMA aus der Portokasse zahlen kann.
Bleiben wir bei Deinem Frisör. Ich frage jetzt noch einmal KONKRET:
1. Soll der Frisör der GEMA die Titel melden, die im Rundfunk neben seiner Arbeit liefen?
zettberlin antwortete:
Ja.

Hier muss ich schallend lachen! Du meinst, ein Fisör ist mit einem Ohr IMMER am Radio... wo ja in den seltensten Fallen ein Interpret und noch seltener der Titel genannt wird ... dann unterbricht er nach 3-4 Minuten die Arbeit und notiert ... ja was eigentlich?

Der Frisör muss natürlich gar nichts notieren, sein Internetradio meldet einfach automatisch, wann welcher Stream wie lange welche Musik gespielt hat. Oder welche MP3-Files der Frisör gespielt hat. Dank Songerkennung könnte das Ding sogar Stücke erkennen, die der Frisör seinen Kunden vorsingt (halbwegs akzeptables Timing und Intonation des Frisörs vorausgesetzt ;-) ) Und zwar alles automatisch auf billigen Geräten und mit kostenloser Software.

Später setzt er sich täglich nach Feierabend hin und schreibt eine Mail, welche Sender er wann gehört hat... Oder wie soll ich Deinen "einfachen" Vorschlag verstehen?


Die Computertechnik hat sich schon noch ein bisschen weiter entwickelt in den letzten Jahren ;-)



zettberlin schrieb:

Um Missverständnisse zu vermeiden: ich gehöre nicht zu denen, die das Urheberrecht abschaffen wollen. Aber genau diese Fraktion wird jeden Tag stärker, solange die GEMA und andere Urheberrechtsverwerter ihre Macht missbrauchen.

Das Urheberrecht lässt sich so leicht nicht aushebeln.

.

Ich muss sagen, dass ich selbst auch erstaunt bin, wie weit ernst gemeinte Forderungen heute schon gehen. Da wird durchaus davon gesprochen, das Urheberprivileg schon 5 Jahre (!!) nach dem Tod des Autors auslaufen zu lassen.

Und Urheberrecht ist wie jedes elaborierte, moderne Rechtsgut, durchaus nicht unumstößlich.


Und all denen käme eine Schwächung der GEMA sehr, sehr gelegen!

.

Das ist richtig und die GEMA agiert zur Zeit nicht gerade sehr vernünftig.

Ich bin Autor! Meine Interessen in diesem Konflikt sind klar. Argumentierst Du als ein Autor?

.

Ich bin ebenfalls Autor und ich sehe in der Politik der GEMA eine ernsthafte Bedrohung meiner Rechte. Urheberrechte wachsen aus einer kulturellen Übereinkunft. Sie sind nicht vergleichbar mit naturgegebenen Rechten wie körperliche Unversehrtheit, Gedankenfreiheit, freie Wahl des Wohnorts und dergleichen.

Wenn die Vertreter der Autoren im kulturellen Zusammenhang die Legitimation des Urheberrechtes verspielen, werden sich sehr bald schon Politiker finden, die die Privilegien des Urheberrechts an sich in Frage stellen und dafür gewählt werden.


zettberlin schrieb

Nun frage ich Dich noch mal ganz konkret: Findest Du es in Ordnung, wenn jemand für etwas bezahlen muss, was er nicht haben will und auch nicht bekommen hat?

Bitte stell Deine Frage konkret auf unser Thema bezogen.

Das habe ich getan.

Ich kann aber gerne noch konkreter: Findest Du es korrekt, wenn jemand, der japanischen Grindcore hören will und auch tatsächlich zu hören bekommt(und nichts anderes) mit den GEMA-Gebühren nicht japanaische Grindcoremusiker sondern deutsche Popmusiker bezahlt?

Übrigens, ohne kneifen zu wollen, hätte ich auch nix dagegen, das Thema nach den Feiertagen wieder aufzunehmen.

Gut, einverstanden -- machen wir einen schönen, friedlichen Weihnachtsfrieden :)
 
Der einzige Weg, seine Rechte effektiv zu sichern, ist Veröffentlichen. Wenn Du 2011 eine CD verkaufst, auf der ein Stück mit Deinem Namen darauf enthalten ist, kann 2012 keiner kommen und behaupten, das Stück wäre von ihm. Vor Gericht haben in solchen Fällen auch schon öfter Underground-Zwerge gegen Top40-Giganten gewonnen.

Wenn Du nicht selbst veröffentlichen willst/kannst, solltest Du einen notariellen Urheberrechtsnachweis in Anspruch nehmen. Zum Beispiel den hier:

also da habe ich mich schon mehr als abgesichert.. habe eine notarielle hinterlegung durchgeführt.. dass mache ich generell immer sobald ich neue tracks habe und bevor ich sie irgendwem zeige...


Ja! Aus eigenen Erfahrungen kann ich sagen, dass die Gema in solchen Fällen anbietet, entsprechende Sünder durch heimliche Kontrolleure zu überprüfen. Das betrachte ich als einen Vorteil der GEMA-Mitgliedschaft.
vielen dank danach habe ich gefragt ;-) wirst auch gleich post von mir erhalten ;-)
 
Der einzige Weg, seine Rechte effektiv zu sichern, ist Veröffentlichen. Wenn Du 2011 eine CD verkaufst, auf der ein Stück mit Deinem Namen darauf enthalten ist, kann 2012 keiner kommen und behaupten, das Stück wäre von ihm.

Doch, ganz einfach.
Mit jemandem an der Seite, der die Hinterlegung im Jahr 1973 glaubhaft versichern kann. ;)
 
Doch, ganz einfach.
Mit jemandem an der Seite, der die Hinterlegung im Jahr 1973 glaubhaft versichern kann. zwinker

sieht allerdings anders aus wenn man wiederum nachweisen kann dass effekte, instrumente und dergleichen benutzt worden sind die es damals nicht gab ;-)...
 
es stand ja "glaubhaft" ...
 
Bei Hinterlegung ohne Veröffentlichung kommt eine Kleinigkeit dazu:

Es wird wahrscheinlicher, dass jemand tatsächlich unbeabsichtigt das gleiche Stück komponiert. Freilich kann man immer sagen: Pech gehabt! Denn irgendwo muss man die Grenze ziehen: wer 1973 ein Tape bei einem Notar hinterlegt, hat das Stück eben 1973 komponiert und an irgendwas muss der Gesetzgeber sich halten.

Nur bedenkt oh Freunde: inwiefern hat in diesem Fall der "Plagiator" tatsächlich etwas getan, was moralisch nicht korrekt ist? Da das Tape mit dem Original beim Notar im Safe schmorte, konnte der "Nachahmer" es schwerlich "stehlen" und das gleichartige neue Stück ist nicht mehr und nicht weniger als die kreative Leistung eines einfallsreichen Künstlers, der eben noch mal die gleiche Idee hatte.

Auf welchen moralischen Grund stützt sich dann das Urteil gegen den nachweislich unbewussten Zweiten? Der hat ehrlich und sauber gearbeitet und muss nun mit diversen wirtschaftlichen Nachteilen rechnen. Es würde mich nicht wundern, wenn ein Gericht dem Originalautor nur eingeschränkt Recht geben würde.

Weit hergeholt? Bei Musik vielleicht jetzt noch aber im Ingenieurswesen ist dieses Problem Alltag.

Auch der trivialste Quatsch ist inzwischen patentiert, oft von reinen IP-Verwertern, die noch nie irgendwas selbst erfunden haben. In vielen Bereichen ist es praktisch gar nicht mehr möglich, irgendwas zu konstruieren oder zu programmieren, ohne irgendwelche Patente zu verletzen.

Wenn eines Tages eine smarte Software sich durch die Datenbanken der PROs frisst und automatische Vergleiche unter den "verschiedenen" Werken und zwischen den angemeldeten Assets und gemeinfreiem Material anstellt, bin ich gespannt, was herauskommt ;-)
 
ur bedenkt oh Freunde: inwiefern hat in diesem Fall der "Plagiator" tatsächlich etwas getan, was moralisch nicht korrekt ist? Da das Tape mit dem Original beim Notar im Safe schmorte, konnte der "Nachahmer" es schwerlich "stehlen" und das gleichartige neue Stück ist nicht mehr und nicht weniger als die kreative Leistung eines einfallsreichen Künstlers, der eben noch mal die gleiche Idee hatte.
Das mag ja vielleicht bei einer Akkordfolge der Tatsache entsprechen.. Aber wenn es um einen ganzen Song und auch um den Text geht sieht das anders aus.. Da is die wahrscheinlichkeit höher im Lotto zu gewinnen als dass zwei Menschen die sich nicht kennen und keinen bezug miteinander haben auf die selbe Idee kommen, die selbe Akkordfolge benutzen, die selben Instrumente, das selbe Arrangement und obendrein auch noch denselben Text...
 
Arrangement und Text wären wirklich sehr unwahrscheinlich aber gleiche Melodie zu den gleichen Akkorden schon nicht mehr.

Es gibt sogar zu einigen berühmten Klassikern der Rockgeschichte verteufelt ähnlich klingende Vorgänger:

http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~udgk/plagi.php

Guck mal unter "Child in Time" Deep Purple
und unter "Sultans of Swing" Dire Straits

;-)

Wobei ich in beiden Fällen nicht die Hand dafür in die Nähe eine leeren Streichholzschachtel legen würde, dass die Herren Lord und Knopfler nicht vielleicht doch die Songs von Its a Beautiful Day bzw. Kantner/Slick kannten....
 

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