Ich schreibe gerade eine Arbeit über "musik und steuerrecht".
Da ich mich mit DJ nie beschäftigt habe fällt es mir nun schwer das Schaffen eines DJs
einzuordnen.
Hallo Michael,
unter welchen Aspekten willst / musst Du denn die Tätigkeit von DJs innerhab Deiner Arbeit einordnen? Erzähl mal, was Du darüber genau wissen musst.
Es wurde ja schon viel gesagt, aber ich versuch es nochmal
präzise zu beschreiben:
Es ist eigentlich ganz einfach: Ein "DJ" im klassischen Sinne legt Musik auf. Das bedeutet, er ist kein Musiker, sondern ein 'Partymacher' (oder wie auch immer), der üblicherweise ein sehr großes Repertoire an Musik kennt und besitzt und dieses an die Leute 'vermittelt'. In dieser Funktion also natürlich kein Musiker.
Allerdings nennen sich mittlerweile auch viele Musikproduzenten und Remixer "DJ", - vielleicht weil sie mal als DJ angefangen haben. Beispielsweise DJ Bobo, oder ATB, oder Boris Dlugosch. Diese Leute können zwar Platten auflegen, aber sie 'schöpfen' (erschaffen) AUCH eigene Musik und Remixe. Also in dieser Funktion ganz klar: Musiker.
Nach Urheberrecht ist das folgendermaßen einzuordnen:
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Platten auflegen = in der Regel keine Werk-Schöpfung und keine Bearbeitung. Die Tätigkeit ist i.d.R. nicht vom Urheberrechtsgesetz geschützt. Es sei denn, es geht um künstlerisch besonders individuelle Zusammenstellungen/Bearbeitungen, wie beispielsweise die Album-serie "DJ Kicks". Entscheidend ist, ob das Werk mit besonderer Individualität bearbeitet wurde. Das ist beim 'Platten auflegen' üblicherweise nicht der Fall.
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Remixe oder individuelle/künstlerische Bearbeitung = Werk-Bearbeitung. Keine Werk-Schöpfung. Stichwort: Leistungsschutzrecht; auch die Bearbeitung ist automatisch gesetzlich geschützt, sobald sie hörbar oder sichtbar gemacht wurde UND eine besondere Individualität aufweist. Diese Bearbeitung wird vergütet über die GVL, WENN der Komponist des Stückes [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist. (Und der Bearbeiter GVL-Mitglied. Klar.)
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Musikproduktion/Komposition eigener Beats/Melodien/Harmoniezusammenhänge = Werkschöpfung. Stichwort: Urheberrechtsgesetz, die Schöpfung ist automatisch gesetzlich geschützt. Wird bei [g=119]GEMA[/g]-Mitgliedschaft entsprechend über die [g=119]GEMA[/g] abgerechnet.
Urheberrechtsgesetz lesen kannste hier:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/
Hoffe, damit ist geholfen und nun alles einzuordnen?

(Du armer Hund... eigentlich MACHT man sowas nur und muss es nicht per Text einordnen

) Aber man muss ja manchmal mehr lernen als einem lieb ist. Also viel Glück mit der Arbeit.
Lg
Nils