Probleme Privatgig - Strom, Rauch, Haftung?!

  • Ersteller FredTadge
  • Erstellt am
Wenn es unentgeltlich ist, musst Du abgrenzen, ob es ein (unentgeltlicher) Vertrag war (dann vertragliche Haftung aber ggf. Haftungsbeschränkung) oder eine Gefälligkeit (dann keine vertragliche, nur deliktische Haftung). Die Abgrenzung erfolgt anhand des (ggf. nicht) bestehenden Rechtsbindungswillens der Parteien.
 
Wie kann denn ein Teil kaputtgehen, wenn es dafür ausgelegt ist, an 230V zu funktionieren? Haben die keinen Übespannungsschutz?

Und wie kann ein Verteiler mehr Spannung liefern? Normalerweise brechen die doch nur zusammen und die Sicherungen fliegen. Ist ein Dauerthema.

Hier im Hintergrund sitzt mein Freund und meinte gerade, ob da jemand den Starkstrom angeschlossen hat und die Masse nicht verbunden war oder schlecht, weil die Leitung zu lange?

Angeblich darf man nicht zu viele Verbraucher an eine Leitung hängen, weil diese 3 "Fasen" dann ungleichmäßig belastet sind. Wenn man ein zu langes Kabel hat, verschiebt sich dann die Masse und der weniger belastete kriegt mehr Spannung ab. Das sind aber meistens nur 10%-15% mehr und auch nur kurzzeitig. Das müssen gute Netzteile angeblich aushalten.
 

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