Entone
Triangelspieler
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Wenn es unentgeltlich ist, musst Du abgrenzen, ob es ein (unentgeltlicher) Vertrag war (dann vertragliche Haftung aber ggf. Haftungsbeschränkung) oder eine Gefälligkeit (dann keine vertragliche, nur deliktische Haftung). Die Abgrenzung erfolgt anhand des (ggf. nicht) bestehenden Rechtsbindungswillens der Parteien.