Liebe Foristen,
ihr gestattet aber einem Autor, selber zu entscheiden, auf welche Art und Weise er sein Urheberrecht wahr nimmt? - 70 Jahre nach dem Ableben des Autoren könnt ihr doch ungehindert mit seinem Werk machen, was IHR wollt.
Nur mal EINEN (!) Denkanstoß:
Ich vertonte mal einen eigenen Text, den vorher ein anderer Komponist relativ bekannt gemacht hatte. Dieser wies mich enttäuscht darauf hin, dass:
a) ein Erfolg MEINER Vertonung von SEINER vorher erfolgreichen Vertonung nicht mehr zu trennen sei.
b) MEINE Vertonung den Eindruck erwecken könne, SEINE Musik reiche mir nicht aus.
Ich dachte einige Tage nach und gab ihm Recht. - DAS hätte ich vermutlich nicht tun müssen. Obwohl es wiederum auch Anwälte gibt, die in diesem Zusammenhang von einer untrennbaren "Werkgebundenheit" sprechen! Aber mein Partner ist eigentlich immer tolerant gewesen. Also machte ich ihm mit meiner Torleranz nun ebenfalls eine Freude.
Fazit: Jeder Autor kann sein Urheberrecht wahr nehmen, wie ER es will. Generell oder von Fall zu Fall.
@ Mama
Hier haben wir also den Fall, den ich mehrfach ansprach. Deine nachvollzehbare Löschung (wahrscheinlich wolltest du weitere, unnötige Diskussionen damit beenden) ruft Diskussionen Unbeteiligter hervor, die bei einem speziellen Marktplatz für freie Werke (ohne Diskussionsrecht) niemals geführt werden müßten!!!
Liebe Mods: Ihr schuldet uns in diesem Zusammenhang leider noch immer die versprochene Antwort!
Lg