Darf man nach einem Crossgrade die alte Version irgendwann verkaufen?

  • Ersteller musikertimo
  • Erstellt am
Also gut.
Nur der Hersteller kann wirklich helfen, da niemand bisher damit Erfahrung hat. Danke.
 
ich hab aber auch bei Crossgrades (nicht bei SB) gesehen daß man die SN zur Verfügung stellen muß.
von "anrufen" o.ä. hab ich gar nicht gesprochen - einfach mal richtig lesen, nicht nur überfliegen :p

Du hast aber behauptet, dass Hersteller 2 dann die SN an den Hersteller 1 weitergibt (und die dann die Software sperren) . Und das ist nun einmal Dummfug!
 
und das glaube ich noch weniger, sondern eher daß die SN beim alten Hersteller dann auf "gesperrt" geändert wird.
Das wäre ja noch schöner. Dann könnte ich selbst die Sofware 1 ja auch nicht mehr verwenden. Bei Upgrades dagegen ist das übrigens üblich. Softube z.B. deaktiviert die Altversionen, wenn man eine neuere Version von einem Produkt per Upgrade kauft (z.B bei dem Tubetech Channel). Mit der neueren Version bekommt man dann auch eine Art Legacy Version dazu, die die Altversion ersetzt. Aber so unterbinden sie den isolierten Verkauf der Altversion nach Upgrade, weil Neu- und Altversion jetzt eine Einheit sind, die nicht isoliert verkauft werden können.
Also gut.
Nur der Hersteller kann wirklich helfen, da niemand bisher damit Erfahrung hat. Danke.
Wieso soll nur der Hersteller helfen können? Wenn Du Rechtsinhaber von Software 1 bist, kannst Du sie auch verkaufen. Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.
 
Wenn Du Rechtsinhaber von Software 1 bist, kannst Du sie auch verkaufen. Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.

So ist es ! :)
 
Wenn Du Rechtsinhaber von Software 1 bist, kannst Du sie auch verkaufen. Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.

Joaaa...und spätestens wenn er mal Software 2 neu installieren muss, und das Setup keine aktive Version von Software 1 findet und die Installation verweigert, hat er ganz viel gewonnen mit seiner Privatautonomie.
 
NACHTRAG / Korrektur: dieses Posting wenn Crossgrade innerhalb einer Firma!

NI macht das so: "
Wenn Sie ein Update / Upgrade / Crossgrade registriert haben und das qualifizierende Basisprodukt verkaufen, wird die Update / Upgrade / Crossgrade-Lizenz inaktiv - weil Sie das qualifizierende Basisprodukt für das Update / Upgrade / Crossgrade in Ihrem Benutzerkonto benötigen. Wenn Sie beispielsweise KOMPLETE 12 per Upgrade auf KOMPLETE 12 ULTIMATE aufgerüstet haben, können Sie KOMPLETE 12 nicht aus Ihrem Konto entfernen, ohne dass KOMPLETE 12 ULTIMATE ungültig wird."

Bei Steinberg hast du eine Lizenz die in deinem MySteinberg-Konto auf deinen User-Namen eingetragen und aktiviert ist. Diese wird quasi bei einem Crossgrade gewandelt in eine andere Lizenz, also z.B. eine besser ausgestattete DAW, es gibt auch eine neue Lizenz dann, die du aktivieren musst um sie nutzen zu können. Du hast eigentlich immer nur eine Lizenz. Die andere alte wird ungültig und deaktiviert. Solltest du diese alte Lizenz verkaufen, wird der Käufer diese nicht mehr aktivieren können. Das ist also Nutzerabhängig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
ich glaube man muss noch unterscheiden ob ich beim gleichen Hersteller ein Crossgrade von einem "kleinen" Produkt auf ein "höheres" Produkt mache (siehe z. B. NI) oder ein Crossgrade von Produkten unterschiedlicher Hersteller. Wenn es beim gleichen Hersteller ist (siehe NI), dann kann der das natürlich innerhalb des Accounts mit seinen Seriennummern usw. steuern und voneinander abhängig machen (so macht es NI ja beispielsweise auch). Oder bei Steinberg wird ja z. B. auch bei einem Upgrade die "kleine" Lizenz von der "großen" Lizenz überschrieben. Das ist schon klar. Aber bei verschiedenen Herstellern sehe ich da erstmal keine "spätere" Abhängigkeit, geht ja auch technisch nicht wirklich. Die rufen ja nicht mal schnell bei der Konkurrenz an und fragen ob der User, der z. B. vor einem Jahr ein Crossgrade erworben hat immer noch seine "alte" Software registriert hat. Geht ja eigentlich nicht.

Nach allem was ich gelesen und bisher gefunden habe muss man eben zum "Zeitpunkt des Kaufs" eines Crossgrades die entsprechenden Anforderungen des Herstellers erfüllen und nachweisen. Was danach mal kommt oder passiert kann niemand wirklich vorschreiben.

Ich werde das glaube ich zeitnah mal testen. Mal schauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@moon-dog und @Entone
komisch, @rkdk und @zille1976 schreiben ebenfalls daß es nicht wirklich geht/gehen dürfte (rkdk bringt sogar Zitat!) aber auf den beiden prügelt ihr nicht ein? :eek:
naja, ich kann´s ab :cool:

Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.
ja, das ist das neue Rechtsbewusstsein mancher...ach ich verkneif mir weitere Worte bezgl. dessen was ich über Leute wie Dich denke :oink:
 
Wo ist denn das Problem wenn man hier fragt ob jemand diesbezüglich schon Erfahrung hat? Wie man hier ließt gehen die Meinungen ja auch weit auseinander. Da gibt es doch ganz andere seitenlange und sinnlosere Beiträge hier. Eventuell hilft dies ja auch anderen weiter, die sich die gleiche Frage stellen.
 
@moon-dog und @Entone
komisch, @rkdk und @zille1976 schreiben ebenfalls daß es nicht wirklich geht/gehen dürfte (rkdk bringt sogar Zitat!) aber auf den beiden prügelt ihr nicht ein? :eek:
naja, ich kann´s ab :cool:

Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.
ja, das ist das neue Rechtsbewusstsein mancher...ach ich verkneif mir weitere Worte bezgl. dessen was ich über Leute wie Dich denke :oink:
rkdk hat den Wortlaut von NI zitiert, der sich auf Crossgrades innerhalb von NI bezieht. Ich meinte ja ganz bewusst Crossgrades von verschiedenen Herstellern (habe ich auch oben schon weiter ausgeführt). Da gibt es wohl keine Erfahrung und Aussagen dazu. Also muss man den Hersteller fragen oder es im Einzelfall eben selber ausprobieren. Ende gut, alles gut. Deswegen braucht man nicht streiten. Hier kann man gerne von mir aus schließen. Danke an alle mit Ihren Beiträgen.
 
Das hängt doch alles davon ab, *wie* das Crossgrade aussieht. Wenn ich von einem Hersteller zu einem anderen wechsele, ist das dem Hersteller des Zielprodukts doch vollkommen wumpe, ob ich meine ursprüngliche Software weiterverkloppe. Die machen das doch als Werbeaktion. Im schlimmsten Fall kann der Käufer von Software 1 dann nicht auch noch zu Software 2 crossgraden, weil u.U. die Seriennummer angegeben werden musste und die dann schon als "wurde bereits für ein Crossgrade genutzt" registriert ist.
Anders sieht das vermutlich dann aus, wenn ich von der Software eines Herstellers zu einer anderen Software desselben Herstellers "crossgrade" - wobei es sich da meistens um Upgrades und nicht Crossgrades handelt und somit die dann meist recht klar dargelegten Regelungen gelten. Da wird dann u.U. aus Software 1 eine NFR Version.
 
Mal ganz allgemein, Leutz mehr eigene Erfahrungen posten, Meinungen sind eben nur Meinungen, aber keine gesicherten Erkenntnisse.

Meine Erfahrung bei Crossgrades zwischen unterschiedlichen Herstellern, sieht so aus:
Ich habe meine jeweilige Lizenz des ersten Produkts behalten, und die kann ich jederzeit verkaufen, wenn ich wollte (Crossgrades zwischen
DAWs und Library Herstellern).
Hier war dem Hersteller des Crossgrade Angebots nur wichtig, dass man eben die Lizenz hat, das vergünstigte Angebot zu bekommen.
Mehr nicht.

@musikertimo
In einem konkreten Fall würde ich das vorher mit dem Hersteller abklären.
 
Mal ganz allgemein, Leutz mehr eigene Erfahrungen posten

Hatte ich ja gemacht (siehe Post #15)

Deine Erfahrung deckt sich da deiner. Und da ich einmal für eine Audiosoftwarefirma gearbeitet habe weiß ich, dass denen völlig egal ist, was du mit deiner alten Software machst. Die wollen Neukunden gewinnen. Und ja, von der gleichen Software (Seriennummer) kann man ein Crossgrade nur einmal nutzen.(also von Firma A nach Firma B. Je nach Art des Nachweises kann es aber möglich sein von Firma A zu z.B. Firma B und Firma C ein Crossgrade zu machen. Pro `Zielfirma´aber eben nur einmal).
 
War nicht auf Dich bezogen, sondern war grundsätzlicher Natur.

Im Grunde ist Deine Anfrage @musikertimo ja dann beantwortet.
Oder fehlt noch was?
 
War nicht auf Dich bezogen, sondern war grundsätzlicher Natur.

Hatte ich auch so verstanden. Alles okay von meiner Seite aus! :)

(Und ja, ich meine auch die Frage ist geklärt. Was der TE beim Hersteller oder im Musikgeschäft anfragen muss ist, in welcher Form konkret der Nachweis über den Besitzt der (Ausgangs-) Software erfolgen soll. Alles andere ist geklärt...)
 
Ich kenne das von früher wie gesagt auch so, dass ich tatsächlich nur die erste Seite des Handbuchs (in dem Fall das des benutzten Sequenzers) einscannen musste. Ist nicht unwahrscheinlich, dass solche Scans im (wenn auch seinerzeit sehr mageren) Netz kursierten - denn ansonsten wurde wirklich nicht nachgefragt, ob man den Kram danach behält oder nicht. Folglich hätten im Prinzip 20.000 Leute mit einer einzigen gescannten Handbuchseite die Crossgrade-Option wahrnehmen können (war übrigens damals kein wirklich unfassbarer Deal, aber immerhin).
Wie schon gesagt, man darf mMn getrost davon ausgehen, dass es sich hier um reine Werbegeschichten handelt und der damit beabsichtigte Effek, wenn denn dem Kunden das gecrossgradete Teil besser gefällt, ungleich höher als der damit verbundene Verlust im Vergleich zum Erwerb der Vollversion ist. "Puh, wie gut, dass ich das gemacht habe - und ich komme als Altkunde von X mit Y eigentlich sofort besser klar!" - 'ne bessere Werbung gibt's ja nicht.
 
Ist nicht unwahrscheinlich, dass solche Scans im (wenn auch seinerzeit sehr mageren) Netz kursierten - denn ansonsten wurde wirklich nicht nachgefragt, ob man den Kram danach behält oder nicht. Folglich hätten im Prinzip 20.000 Leute mit einer einzigen gescannten Handbuchseite die Crossgrade-Option wahrnehmen können (war übrigens damals kein wirklich unfassbarer Deal, aber immerhin).

Wie damals "der eine" Code von WinXP.^^ Ab SP2 war der Spass aber m.E. vorbei.
 
Meine Erfahrung bei Crossgrades zwischen unterschiedlichen Herstellern, sieht so aus:
JA ! Das ist völlig KORREKT!
Dann haste 2 DAWs und kannst frei die alte vertickern. oder die neue.

Ich postete ja davon, wie das Prozedere meist ist, wenn man ein Crossgrade bei EINEM Hersteller macht. Also sowas wie C Artist auf die große Cubase oder auf Nuendo. Oder eben das Beispiel bei Native Instruments. Daher.

Das mit dem anderen Hersteller hatte ich gar nicht gesehen im Eingangsposting, das war sehr missverständlich mit "alter Software". usw.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was bringen die schönsten Erfahrungen, wenn niemand weiss, was Software 1 und Software 2 sind.

So kann man halt nur mutmaßen und der Thread ist quasi „über“.
 

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