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ich hab aber auch bei Crossgrades (nicht bei SB) gesehen daß man die SN zur Verfügung stellen muß.
von "anrufen" o.ä. hab ich gar nicht gesprochen - einfach mal richtig lesen, nicht nur überfliegen![]()
Das wäre ja noch schöner. Dann könnte ich selbst die Sofware 1 ja auch nicht mehr verwenden. Bei Upgrades dagegen ist das übrigens üblich. Softube z.B. deaktiviert die Altversionen, wenn man eine neuere Version von einem Produkt per Upgrade kauft (z.B bei dem Tubetech Channel). Mit der neueren Version bekommt man dann auch eine Art Legacy Version dazu, die die Altversion ersetzt. Aber so unterbinden sie den isolierten Verkauf der Altversion nach Upgrade, weil Neu- und Altversion jetzt eine Einheit sind, die nicht isoliert verkauft werden können.und das glaube ich noch weniger, sondern eher daß die SN beim alten Hersteller dann auf "gesperrt" geändert wird.
Wieso soll nur der Hersteller helfen können? Wenn Du Rechtsinhaber von Software 1 bist, kannst Du sie auch verkaufen. Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.Also gut.
Nur der Hersteller kann wirklich helfen, da niemand bisher damit Erfahrung hat. Danke.
Wenn Du Rechtsinhaber von Software 1 bist, kannst Du sie auch verkaufen. Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.
Wenn Du Rechtsinhaber von Software 1 bist, kannst Du sie auch verkaufen. Und selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.
also waren das 26 Postings nur für eine "was wäre wenn"-Situation...najaMal schauen.
ja, das ist das neue Rechtsbewusstsein mancher...ach ich verkneif mir weitere Worte bezgl. dessen was ich über Leute wie Dich denkeUnd selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.

rkdk hat den Wortlaut von NI zitiert, der sich auf Crossgrades innerhalb von NI bezieht. Ich meinte ja ganz bewusst Crossgrades von verschiedenen Herstellern (habe ich auch oben schon weiter ausgeführt). Da gibt es wohl keine Erfahrung und Aussagen dazu. Also muss man den Hersteller fragen oder es im Einzelfall eben selber ausprobieren. Ende gut, alles gut. Deswegen braucht man nicht streiten. Hier kann man gerne von mir aus schließen. Danke an alle mit Ihren Beiträgen.@moon-dog und @Entone
komisch, @rkdk und @zille1976 schreiben ebenfalls daß es nicht wirklich geht/gehen dürfte (rkdk bringt sogar Zitat!) aber auf den beiden prügelt ihr nicht ein?
naja, ich kann´s ab
ja, das ist das neue Rechtsbewusstsein mancher...ach ich verkneif mir weitere Worte bezgl. dessen was ich über Leute wie Dich denkeUnd selbst wenn Hersteller 2 in die AGB irgendwas anderes reinschreibt: Fuck it. Privatautonomie.![]()
Mal ganz allgemein, Leutz mehr eigene Erfahrungen posten
War nicht auf Dich bezogen, sondern war grundsätzlicher Natur.
Ist nicht unwahrscheinlich, dass solche Scans im (wenn auch seinerzeit sehr mageren) Netz kursierten - denn ansonsten wurde wirklich nicht nachgefragt, ob man den Kram danach behält oder nicht. Folglich hätten im Prinzip 20.000 Leute mit einer einzigen gescannten Handbuchseite die Crossgrade-Option wahrnehmen können (war übrigens damals kein wirklich unfassbarer Deal, aber immerhin).
JA ! Das ist völlig KORREKT!Meine Erfahrung bei Crossgrades zwischen unterschiedlichen Herstellern, sieht so aus: