Darf man nach einem Crossgrade die alte Version irgendwann verkaufen?

  • Ersteller musikertimo
  • Erstellt am
aber auf den beiden prügelt ihr nicht ein? :eek:
Ich hab doch auf niemand eingeprügelt?!:confused:
ja, das ist das neue Rechtsbewusstsein mancher...ach ich verkneif mir weitere Worte bezgl. dessen was ich über Leute wie Dich denke :oink:
Naja, Du hast offensichtlich nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Wenn Hersteller 2 in seine AGB reinschreibt, dass Du zur Nutzung der Software Deine Freundin umbringen musst. Machst Du es dann? Die können reinschreiben, was sie wollen, den Verkauf der Erstsoftware können sie rechtlich nicht unterbinden. Und was das Faktische angeht:
Joaaa...und spätestens wenn er mal Software 2 neu installieren muss, und das Setup keine aktive Version von Software 1 findet und die Installation verweigert, hat er ganz viel gewonnen mit seiner Privatautonomie.
Dann müsste man also nicht nur die Software 1 behalten, sondern müsste sie auch auf dem selben Rechner installiert haben?!? Wird ja immer besser. Ich hätte gerne mal ein Beispiel gesehen, wo das so gehandhabt wird. Das hätte doch Shitstorms ohne Ende zur Folge,wenn irgendwas nicht klappt. Ich kenne es nur so, dass man bei der Freischaltung den Nachweis liefern muss. Und wirtschaftlich wäre es auch ein ziemlicher Unfug: Hersteller 2 müsste kostenaufwendig ein Kopierschutzsystem entwickeln, um den Privatverkauf der Software eines Drittherstellers zu verhindern. Hersteller 2 hat aber nur ein Interesse, dass jemand das eigene Produkt kauft/das Crossgrade ausführt. Die Kohle kriegt Hersteller 2 mit dem Kauf/dem Crossgrade. Was danach mit Software 1 passiert, kann ihm herzlich egal sein.
 
Also ich meinte mit Software 1 und Software 2 z. B. DAW 1 und DAW 2. Mir ging es nicht um ein spezielles Produkt, sondern rein um Erfahrungen und Meinungen. Aber jetzt ist ja soweit auch alles geschrieben, nochmals danke.
 
Joaaa...und spätestens wenn er mal Software 2 neu installieren muss, und das Setup keine aktive Version von Software 1 findet und die Installation verweigert, hat er ganz viel gewonnen mit seiner Privatautonomie.
Dann müsste man also nicht nur die Software 1 behalten, sondern müsste sie auch auf dem selben Rechner installiert haben?!? Wird ja immer besser. Ich hätte gerne mal ein Beispiel gesehen, wo das so gehandhabt wird.

Ja, das ist wirklich Unsinn. Ich habe noch nie gehört, dass die Alt-Software bei einem Crossgrade auf dem Rechner installiert sein muss. (Auf was für Ideen hier einge so kommen.. sagenhaft...) Allein technisch müsste ja dann die neue Software eine andere, alte und fremde erkennen können und das dann auch noch dem Hersteller melden...)
 

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