Ab wann ist man offiz. Business ab wann Privat?

  • Ersteller Ersteller wavelow
  • Erstellt am Erstellt am
Zitat von kickback:

"...jetzt weißt du, warum im Feedbackforum kein [g=119]Gema[/g]-Material gepostet werden darf... "

tja, aber ... wann ist denn nun "[g=119]Gema[/g]-Material" wirklich [g=119]Gema[/g]-Material ...?


Vielleicht nach
mkropfbe's
Aussage (für Österreich ??):

"trotzdem gilt: jeder song auf deiner Homepage ist [g=119]GEMA[/g] oder AustroMechana-Anmeldepflichtig, ggf. aber (falls nicht von denen verwaltet) kostenfrei.
Eigene Songs, die du zb mit copyleft/opensource lizenzierst, brauchst du natuerlich nicht melden."

???
viele, viele Fragen

Sagt mal, kann ich einen Song bzw Track "OpenSource" lizensieren (z. B. nur die von mir erstellten MIDIs nd trotzdem den Track verkaufen ... ?

Geht OS überhaupt bei Musikalischen Werken?


gruss, triumv
 
triumv schrieb:
Zitat von kickback:

"...jetzt weißt du, warum im Feedbackforum kein [g=119]Gema[/g]-Material gepostet werden darf... "

tja, aber ... wann ist denn nun "[g=119]Gema[/g]-Material" wirklich [g=119]Gema[/g]-Material ...?


Vielleicht nach
mkropfbe's
Aussage (für Österreich ??):

"trotzdem gilt: jeder song auf deiner Homepage ist [g=119]GEMA[/g] oder AustroMechana-Anmeldepflichtig, ggf. aber (falls nicht von denen verwaltet) kostenfrei.
Eigene Songs, die du zb mit copyleft/opensource lizenzierst, brauchst du natuerlich nicht melden."

???
viele, viele Fragen

Sagt mal, kann ich einen Song bzw Track "OpenSource" lizensieren (z. B. nur die von mir erstellten MIDIs nd trotzdem den Track verkaufen ... ?

Geht OS überhaupt bei Musikalischen Werken?


gruss, triumv



- Wenn ein Song [g=119]GEMA[/g] gemeldet ist, kostet es auch Gebühren, den auf einer Webseite anzubieten. Egal wie lang oder kurz. Ausnahme: Du willst deine eigenen Songs auf deiner privaten Homepage als Stream präsentieren - dann musst du das bei der [g=119]GEMA[/g] genehmigen lassen und es kostet nix.

- Wenn ein Song nicht [g=119]GEMA[/g] gemeldet ist, kostets auch keine [g=119]GEMA[/g]-Gebühren, den auf die Webseite zu packen. Das einzige was dann passieren kann, ist, dass die [g=119]GEMA[/g] dich anschreibt und sagt "bitte sagen sie uns doch, wer die Urheber dieser Songs sind" und dann musst du denen diese Infos zukommen lassen. Sofern das dann keine [g=119]GEMA[/g]-Mitglieder / -Songs sind, ist alles ok und die "Polizei" lässt dich wieder in Ruh.


Was du mit dem OpenSource und Midis erstellen und dann Tracks verkaufen meinst, ist mir nicht ganz klar. Musste nochmal erklären.

Ansonsten gibts noch "Creative Commons", kannst dir mal bei Google ansehen. Quasi eine Alternative zum klassischen Urheberrecht.
 
@ Ben,

Danke für die Info




gruss, triumv
 
Jou dangge Leute für die vielen Meinungen!

Das mit [g=119]Gema[/g] ist mir alles klar, die kriegen ihr Geld, denn in der Tat sind viele gemapflichtige Sachen dabei bei meinen Sachen. Das ist aber kein Problem, hab ich mit denen schon abgeklärt. 10% vom Endpreis muss abgeführt werden - macht mein Shopanbieter sogar automatisch. Ich muss nur Titel und Komponistennamen eintragen, der Rest geht quasi maschinell.

Da sind die [g=119]Gema[/g] Leute mittlerweile recht einfach gestrickt: 10% ist quasi der Standardtarif für alles was übers Web als Download verkauft wird. Egal ob [g=32]Midi[/g] oder Audioaufnahme. Natürlich nur für gemapflichtiges Material, völlig eigene Kreationen sind frei (solang man nicht selber Mitglied der [g=119]Gema[/g] ist! Damit werden Songs ja überhaupt erst zu [g=119]Gema[/g] Repertoire)

Bei den Midis ist es genauso wie bei den Audiosachen! Es sei denn es sind Patterns, Rythmusgeschichten etc. Also alles was keine Melodie oder etwas enthält was einen Song eindeutig wiedererkennbar macht. Rythmus, Akkorde etc. sind allein nicht urheberrechtlich schhützbar!

Generell habe ich die Erfahrung in vergangenen Zeiten gemacht: Man zahlt einfach an die [g=119]Gema[/g], egal ob es nun 100% gerechtfertigt ist oder ob man überhaupt den richtigen Komponisten genannt hat. Rechtlich ist man dann auf jeden Fall aus dem Schneider. Da die das Geld nehmen, stimmen sie stillschweigend zu - so hat es mir mein damaliger Anwalt erklärt. Nachträglich können sie einem dann schwer an den Karren fahren.

Und das andere, ich werde mal sehen.... Ich denke ich machs so wie hier besprochen: Ich quatsche das FA an und die sollen mir sagen welcher Weg nun der Richtige ist. Zur Not halt Gewerbeschein und Ust. Befreiung beantragen....
Einfache Gewinn- Verlust Rechnung am Jahresende, dann sollten wohl alle zufrieden sein....


Nochmal deutlicher zu der oben gestellten Frage:
tja, aber ... wann ist denn nun "[g=119]Gema[/g]-Material" wirklich [g=119]Gema[/g]-Material ...?

Immer dann - und zwar vollautomatisch - wenn der KOMPONIST Mitglied der [g=119]Gema[/g] (oder einer anderen der weltweiten Verwertungsgesellschaften) ist! Dagegen kann er auch selber nichts tun. Mit der Mitgliedschaft überträgt er diese Wahrnehmungsrechte voll und ganz der [g=119]Gema[/g]. Darum muss man eigentlich auch erstmal selber für eigenes Material auf der Website zahlen - und bekommt es dann später wieder ausgeschüttet.
Perfide ist und hier muss man auch aufpassen: Das gilt auch rückwirkend für ALLE Werke die der Komponist noch VOR seiner [g=119]Gema[/g] Mitgliedschaft kreiert hat!
Vor allem hat dies z.B. gravierende Folgen wenn jemand gemafreie Musik vertickt die die Kunden frei verwenden dürfen. Tritt der Komponist dann irgendwann der [g=119]Gema[/g] bei, gilt dieses Recht für die Kunden mit einem Male nicht mehr. Davor kann man sich nur schützen indem man bei gemafreier Musik jedem Kunden ein uneingeschränktes und vor ZEITLICH unbeschränktes Recht der Nutzung einräumt. Diese Verträge müssen dann der [g=119]Gema[/g] vorgelegt werden. Nur dann besteht die Möglichkeit einige alte Stücke aus der [g=119]Gema[/g] herauszuhalten. Für alle neuen Sachen geht das aber auf keinen Fall mehr - es sei denn man tritt wieder aus dem Verein aus.
 
nochmal zum Thema Gewerbeschein:
eine Ust-Befreiung ergibt sich automatisch durch zu niedrigen JAhresgewinn

Bei vorangemeldeter Liebhaberei kannst dir die G&V-Rechnung bzw. einnahmen/ausgaben sparen, nur halt alle zettel aufheben...
 
Zitat von Wavelow:

"Bei den Midis ist es genauso wie bei den Audiosachen! Es sei denn es sind Patterns, Rythmusgeschichten etc. Also alles was keine Melodie oder etwas enthält was einen Song eindeutig wiedererkennbar macht. Rythmus, Akkorde etc. sind allein nicht urheberrechtlich schhützbar!"

Akkorde, klar.

aber Rhythmen und Melodien, mal abgesehen davon, dass es da schwammige, fließende Übergänge gibt oder geben kann ....

Muss ich jetzt bei einem Stück, dass auch -wenn auch eine "flache"- "Melodie" erst mal zur Sicherheit erst mal eine Abfrage machen (tja wo denn?), weil ich glaube, sowas Ähnliches habe ich bestimmt mal irgendwann so ähnlich irgendwo mal von irgendwem gehört ??? - ööööh !?

Ey, die habe ich selber kreiert

Die Sounds habe ich selber gemacht, der Melodie-Sound setzt sich aus 3 diversen Synthies zusammen,
Der größte Anteil sind allerdings die Rhythmen, im meinem Fall Drumsounds von 8 [g=89]VSTi[/g]-Drummern --- ey, das ist mir aber echt unangenehm spanisch !!

- Aus meiner Sicht könnte man auch "Rhythmen" (natürlich nicht ein einfaches 4/4-[g=253]Takt[/g] Pattern) - auch ein komplexes Rhythmus-Pattern schüzen lassen können. - Das setzt in meinem Fall zusammen aus 8 [g=32]Midi[/g]-Spuren und die jeweiligen zugeordneten Drummersounds

Und: Ist es nicht auch so, dass man ganz einfache Melodien nicht schützen lassen kann ? - Muss ich dem demnächst sogar Gebühren zahlen, wenn ich demnächst "Alle meine Entchen" oder "The long and winding Road" (ok, schon etwas spezieller ..) als Gelegenheits-DJ zum Spaß in der nichtbezahlten Öffentlichkeit pfeife oder summe ...?

grus, triumv
 
wavelow schrieb:
Normalerweise reicht ja oft schon die blosse Absicht Geld zu kassieren um den Fiskus auf dem Nacken zu haben...

Nun ist es ja so, dass z.B. bei den ganzen MP3 Downloadingportalen wo man seine Tracks auch verkaufen kann - gefragt wird ob man das gewerblich betreibt oder privat.... Und genau da setzt meine Frage an:

Was ist in diesem Bereich als privat anzusehen? Wenn ich im Laufe der Jahre neben meinem Beruf einige Tracks produziert habe und nun aber auf einmal anfange, sagen wir mal 50 oder mehr "Produkte" zum Verkauf anzubieten. Nach meiner Ansicht ist das natürlich nach wie vor privat, da es sich um ein Hobby handelt. Gewinn wird mit so einem MP3 Shop im Leben nicht erwirtschaftet.

Aber wie sieht das das Finanzamt? Die Gewerbeaufsicht? Evtl. neidische Mittbewerber?

Was meint Ihr?

Das was du vor hast ist rein gewerblicher natur, da du deine Songs zur Erzielung eines Gewinns einstellst, ob du welchen erzielst ist für die Sache erst einmal unerheblich. Was anderes wäre, wenn du kostenlos deine Songs im Internet anbietest, zur (evtl.) Freude der Zuhörer und jemand spendet dir etwas als unkostenaufwand, ohne das er dazu aufgefordert wurde. Das würde man vorerst als nicht gewerblich einstufen.

Beispiel:
Du bist Strassenmusikant und legst eine Mütze (od. Becher etc.) aus wo die Leute Geld einschmeißen sollen. Das wäre gewerblich, da du mit deiner Musik Gewinn erzielen möchtest. Es spielt keine Rolle, ob du mit der Bahn von Plattengülle nach Berlin erst einmal anreisen musstest, zum übernachten nur noch im Adlon ein Zimmer bekommen hast und deshalb du einfach deine Unkosten wieder rein haben möchtest.
Anders wäre es gewesen, du gibst den Zuhörern keine Aufforderung dir Geld zu geben, auch nicht durch einfaches aufstellen von Behältnissen und dir steckt trotzdem einer Geld zu, das wäre nicht gewerblich.

Gewerblich = alleine die Vermutung der Absicht Gewinn zu erzielen ist von Bedeutung, nicht ob man tatsächlich welchen erzielt.

Meine private Meinung: Mein Gott, klopp deine Mucke in die Portale, wird eh´ keinen Interessieren, weder den Zuhörer und auch nicht dem FA. Nur die Urheberrechte müssen gewahrt werden, dafür sorgen aber i. d. R. die Portalbetreiber oder schmeißen dein Zeug einfach wieder raus.
 
genau. bei jedem U-Bahn-Musikant müssen die Kontrolleure Geld verlangen für Schwarzfahren, und die [g=119]Gema[/g] müsse noch richtig zuschlagen und ne Anzeige wegen illegaler gewerblicher Tätigkeit machen. so muss des sein. :x Bei der kommenden 1.Mai Kravallen müßte auch die [g=119]Gema[/g] genau aufpassen, welche Punksongs Gemafrei sind und welche nicht.
 
@Jote: Ja ich klopp mein Zeug da auch rein. Zur Erklärung: Ich hatte das alles schon mal gemacht, da wusste die [g=119]Gema[/g] nicht mal richtig was MP3 überhaupt ist. Erst als die merkten, ich mache da Geld mit gemapflichtigen Zeug wurden die aufmerksam, dann redeten die auch auf einmal mit einem :-)

Ich habe mit "meinem Zeug" jahrelang meinen Lebensunterhalt verdient und nicht mal schlecht. Allerdings waren sie Sachen nicht meine eigene kreative Leistung, sondern nur neu produzierte Aufnahmen bereits bekannter Titel. Wenn man so will, Coverversionen für die es in bestimmten Bereichen einen dicken Lizenzmarkt gibt. Es gibt tatsächlich einen Markt für Coverversionen! Wird oft unmerklich in TV, Film und anderswo eingesetzt (sehr oft in Werbung) und der Zuschauer/hörer kriegt das gar nicht so richtig mit. Der Grund ist, dass es oft viel zu umständlich und teuer ist, wegen einem bekannten Titel oder Ausschnitt auch noch die Leistungsschutzrechte für eine Produktion einzuholen. Eine Coverversion dagegen kann einfach eingesetzt werden, lediglich an die [g=119]Gema[/g] wird gezahlt. Bin dann vor 2 Jahren da komplett ausgestiegen, auch komplett aus Deutschland ausgestiegen... Jetzt bin ich wieder da :-)
Und nun fang ich halt wieder ganz vorn und ganz klein an... Sehr klein sogar wenn ich so meine derzeitige Ausstattung hier sehe :-)

Fakt ist: Es gibt für alles irgendwo einen Markt. Vor allem im Lizenzbereich kann man herrlich viel machen. Da ist die Rechtsunsicherheit in unserem Lande teilweise sogar hilfreich. Denn kein gestandenes Unternehmen will hier was riskieren. Private Leute werden mein Zeug dagegen eher nicht kaufen. Die kriegen ja das Original für umsonst oder 99 Cent bei den einschlägigen Stellen.

Das nur mal zur groben Erklärung um was es eigentlich geht.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben