Ab wann muss man Steuern zahlen?

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Hallo, es geht mal wieder um Einnahmen aus Streamingdiensten und co.
Ab welchen Einnahmen muss man Steuern zahlen?
Ich habe vor einigen Jahren beim Lohnsteuerhilfeverein nachgefragt. Die Tante dort sagte, alles was über 256 € jährlich eingenommen wird, muss versteuert werden.
Kann das wirklich stimmen?

Dank und Gruß
 
Das kann nicht stimmen. Bis zu einem Umsatz von 22k € ist sowieso nix mit Steuer. Hatte selber so ein Kleingewerbe. So viel schaffst du als privater sowieso nicht einzunehmen:

 
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Die Tante dort sagte, alles was über 256 € jährlich eingenommen wird, muss versteuert werden.
Kann das wirklich stimmen?
Ja, das kann zwar sein. Das heißt aber nicht, dass Dir von den 256 € gleich Steuern abgezogen werden. Es gibt Freibeträge (jährlich wechselnd bzw. sich jährlich erhöhend).

 
  • Danke
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Vielleicht muss man ja ab dem Betrag Steuer zahlen. Man bekommt aber wieder alles zurück. Ist ja wie in einer Ausbildung.
Steuerpflichtig ist man, bekommt aber das Meiste wieder zurück.
 
Ab welchen Einnahmen muss man Steuern zahlen?
Welche Steuer? Einkommensteuer? Dann lohnt ein Blick in § 32a EStG. Der Grundfreibetrag liegt bei 9744 Euro. Ohne weitere Infos kann man nichts sagen. Das gilt aber für das gesamte Einkommen im Jahr. Also wenn Du etwa als Arbeitnehmer mehr verdienst und über dem Freibetrag bist, musst Du Einkünftige aus selbständiger Arbeit ab dem ersten Cent versteuern.
Ansonsten:
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, grundsätzlich. Es ist ein Hobby. Kein angemeldetes Gewerbe oder überhaupt irgendwas.
Über welche Beträge reden wir denn ungefähr? Ich habe auch ab und zu Einkünfte (Kleinbeträge) aus Fachveröffentlichungen. Die gebe ich eben in meiner Einkommensteuererklärung zusätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in dem "Vordruck Einkünfte aus selbständiger Arbeit" (die jeweilige Anlage) an und fertig ist die Wurst. Wenn es größere Beträge sind, musst Du Dich zusätzlich darum kümmern, ob Du evtl. den umsatzsteuerrechtlichen Freibetrag überschreitest und dann umsatzsteuerpflichtig wirst.
 
  • Danke
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Viel ist es nicht. Momentan 200 bis max 500 € im Jahr, wenn es gut läuft.
 
Die Tante hat mit den 256,- Euro recht. Es kommt aber darauf an, ob man den Zusatzverdienst aus unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit dazuverdient. Bei selbstständiger Tätigkeit, oder bei Einkommen aus Vermietung und Rente, erhöht sich der steuerfreie Betrag auf bombastische 410,- Euro jährlich. Es geht hier aber wie gesagt um Zusatzverdienst außerhalb des regulären = regelmäßigen Einkommens. Kleingewerbetreibende dürfen (als Primäreinkommen) z.B. bis zu 9744,- Euro im Jahr verdienen ohne Einkommensteuer bezahlen zu müssen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Was heißt das jetzt für mich?
Über 256 muss ich es also versteuern!?
 
PS: Wenn Du als Künstler (oder als Schriftsteller, Wissenschaftler oder mit einer Lehrtätigkeit) von der Finanzbehörde anerkannt bist, kannst Du pauschal 614,- Euro als Betriebsausgabe geltend machen:

Betriebsausgabenpauschale​

Um die Einkünfteermittlung bei selbstständig ausgeübten Nebentätigkeiten zu vereinfachen, lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Tätigkeiten den Abzug pauschaler Betriebsausgaben zu, ohne dass die tatsächlichen Betriebsausgaben nachgewiesen werden müssen. Am wichtigsten ist die Betriebsausgabenpauschale für wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit bzw. Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG handelt. Bei diesen Nebentätigkeiten dürfen 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 614 EUR im Jahr, als pauschale Betriebsausgaben. Es bleibt dem Steuerpflichtigen unbenommen, höhere Betriebsausgaben nachzuweisen. Der Höchstbetrag von 614 EUR kann für alle begünstigten Nebentätigkeiten zusammen nur einmal gewährt werden. Wenn ein Steuerpflichtiger für die Nebentätigkeit bereits die Steuerbegünstigung des § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nimmt, gibt es keinen pauschalen Betriebsausgabenabzug.​
 
Was heißt das jetzt für mich?
Über 256 muss ich es also versteuern!?
Du musst es zumindest in der Steuererklärung angeben (siehe #7). Ob und wie es besteuert wird, hängt dann vom Gesamteinkommen ab.

EDIT: Da es sich um Einkommen aus selbständiger Tätigkeit handelt, gilt für Dich die 410,- Euro-Grenze.
 
Ich musste dieses Jahr auch das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen 😱
 
PS: Wenn Du als Künstler (oder als Schriftsteller, Wissenschaftler oder mit einer Lehrtätigkeit) von der Finanzbehörde anerkannt bist, kannst Du pauschal 614,- Euro als Betriebsausgabe geltend machen:

Betriebsausgabenpauschale​

Um die Einkünfteermittlung bei selbstständig ausgeübten Nebentätigkeiten zu vereinfachen, lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Tätigkeiten den Abzug pauschaler Betriebsausgaben zu, ohne dass die tatsächlichen Betriebsausgaben nachgewiesen werden müssen. Am wichtigsten ist die Betriebsausgabenpauschale für wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit bzw. Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG handelt. Bei diesen Nebentätigkeiten dürfen 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 614 EUR im Jahr, als pauschale Betriebsausgaben. Es bleibt dem Steuerpflichtigen unbenommen, höhere Betriebsausgaben nachzuweisen. Der Höchstbetrag von 614 EUR kann für alle begünstigten Nebentätigkeiten zusammen nur einmal gewährt werden. Wenn ein Steuerpflichtiger für die Nebentätigkeit bereits die Steuerbegünstigung des § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nimmt, gibt es keinen pauschalen Betriebsausgabenabzug.​
Falsch. 25% - 614 EUR ist nur der Höchstbetrag.
 
Bis zu einem Umsatz von 22k € ist sowieso nix mit Steuer.
leider im Sinne der Fragestellung hier völlig falsch. Es geht hier nicht darum, ob Mehrwert- oder Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden muss, sondern darum, ob das Einkommen steuerpflichtig ist - da gab es ja bereits sehr viele Aussagen zu.
 
Also i.d.R. berät einen auch das Finanzamt dazu und schickt einem das "Formular zur steuerlichen Erfassung" zu. Man darf nur nicht denken das man zwingend ein Gewerbe anmelden muss ... :)
 

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