Wie nennt ihr euch bzw. euer Studio?

Tendenziell ist es unproblematisch. Unzulässig wird es aber dann, wenn der "Name" eine irreführende Werbeangabe i. S. d. § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellt. Dazu sind etwa alle Angaben geeignet, die eine nicht vorhandene Größe vortäuschen. Da kann auch schon die Mehrzahl "Studios" genügen, wenn tatsächlich nur ein einziges kleines Studio vorhanden ist.
Es kommt natürlich so ein bissl darauf an, was wir hier vor uns haben: Soll der Name des Studios ein Firmenname sein? Dann gilt erstens das was ich weiter oben schon geschrieben habe: Je nach Rechtsform ist ein Phantasiename nicht gestattet, bzw. trägt die Firma den Namen des Inhabers. Im Falle einer AG/GmbH/e.K. ist ein Phantasiename erlaubt, darf aber - wie oben im Zitat angemerkt - nicht irreführend sein.

Wenn ich allerdings meinem Studio, meinem Auto oder meiner Lieblingsgitarre (als Sache und nicht als jur. Person) einen Namen gebe, sollte das eigentlich keinen interessieren.

EDIT: Aja, mein Vorschlag Thisisno Studio :D

Gruß Stephan
 
Je nach Rechtsform ist ein Phantasiename nicht gestattet, bzw. trägt die Firma den Namen des Inhabers. Im Falle einer AG/GmbH/e.K. ist ein Phantasiename erlaubt, darf aber - wie oben im Zitat angemerkt - nicht irreführend sein.

Wenn ich allerdings meinem Studio, meinem Auto oder meiner Lieblingsgitarre (als Sache und nicht als jur. Person) einen Namen gebe, sollte das eigentlich keinen interessieren.

Genauso geht das auch mit "Geschäftsbetrieben", denen kann man auch besondere Bezeichnungen, also auch Fantasienamen geben. Die können dann ggf. neben dem korrekten Namen des Unternehmensträgers geführt werden und sogar eigenständigen rechtlichen Schutz genießen.

Beispiele:

Die Meier, Schulze und Lehmann GbR betreibt die "Cryout Studios". Zur Kennzeichnung des Geschäftsbetriebes wird man regelmäßig nur die Geschäftsbezeichnung "Cryout Studios" verwenden. Wenn der Betreiber korrekt zu benennen ist (z. B. bei Vertragsschlüssen, Website-Impressum, usw.) muss dann aber natürlich der GbR-Name her.

Klaus Mustermann betreibt als Einzelunternehmer das "Number2 Studio". Er kann dann auch diesen Namen als besondere Geschäftsbezeichnung führen und nutzen, wie eben für die GbR beschrieben. Dies kann sogar in gerichtlichen Urteilen, die ja besonders großen Wert auf korrekte Parteibezeichnungen legen, berücksichtigt werden. Dort heißt es dann: Klaus Mustermann, handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung "Number2 Studio", ...

usw.

tomaxx
 

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