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chindogu
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mikesilence schrieb:
Shitkatapult... ach nee, gibts schon als Label.
oder shitkicker...
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mikesilence schrieb:
Shitkatapult... ach nee, gibts schon als Label.
Es kommt natürlich so ein bissl darauf an, was wir hier vor uns haben: Soll der Name des Studios ein Firmenname sein? Dann gilt erstens das was ich weiter oben schon geschrieben habe: Je nach Rechtsform ist ein Phantasiename nicht gestattet, bzw. trägt die Firma den Namen des Inhabers. Im Falle einer AG/GmbH/e.K. ist ein Phantasiename erlaubt, darf aber - wie oben im Zitat angemerkt - nicht irreführend sein.Tendenziell ist es unproblematisch. Unzulässig wird es aber dann, wenn der "Name" eine irreführende Werbeangabe i. S. d. § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellt. Dazu sind etwa alle Angaben geeignet, die eine nicht vorhandene Größe vortäuschen. Da kann auch schon die Mehrzahl "Studios" genügen, wenn tatsächlich nur ein einziges kleines Studio vorhanden ist.
Je nach Rechtsform ist ein Phantasiename nicht gestattet, bzw. trägt die Firma den Namen des Inhabers. Im Falle einer AG/GmbH/e.K. ist ein Phantasiename erlaubt, darf aber - wie oben im Zitat angemerkt - nicht irreführend sein.
Wenn ich allerdings meinem Studio, meinem Auto oder meiner Lieblingsgitarre (als Sache und nicht als jur. Person) einen Namen gebe, sollte das eigentlich keinen interessieren.