Der, der das Originalwerk bearbeitet und dadurch (z.B. durch Hinzufügen neuer Teile oder Melodien) ein neues Werk mit eigenem Charakter geschaffen hat.
Einem Bearbeiter steht ein eigenes Urheberrecht zu - allerdings nur zusammen mit dem Urheber des Originalwerkes, dessen Zustimmung für die Bearbeitung nach dem UrhG auch erforderlich ist.
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