Sind Remixer Komponisten, Bearbeiter oder was?

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pescador

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Hallo zusammen,

ich möchte gerne meine Kompositionen neu mischen und dann auch remixen lassen, um sie zu veröffentlichen (wie und wo muss sich noch ergeben - wahrscheinlich bei einem kleinen label, das radiostationen bemustert).

meine frage: wie wird der beitrag des remixers dann gewertet: ist er sozusagen mitkomponist, bearbeiter, oder gibt es da andere möglichkeiten? was ist gängige praxis?

freue mich auf eure antworten/erfahrungen

pescador

ps.: leider bin ich jetztmit meinem thread in der falschen rubrik gelandet, wollte eigentlich ins musikrecht :nonono:
wie kommen ich da wieder raus? na ja, vielleicht lesen es ja doch die richtigen leute...
 
Remixer sind keine mitkomponisten !!
Du allein bist der Komponist.

Remixer macht halt von deinem Track eine Mix so wie sich der Remixer es vorstellt.
Aber du stimmst dann immer noch zu, ob er Trackauf die CD kommt oder nicht.

MfG Danny :D
 
naya es gibt solche und solche "remixer":

generell gilt ja, dass ein remix dinge aus dem original übernimmt, die charakteristisch dafür sind: oft sind das die vocals oder parts davon.
nun kommt es oft vor, dass der remixer eine harmonisch und rhythmisch andere grundstruktur legt, die er an die elemente aus dem original anpasst bzw. auch manchmal umgekehrt. in diesem fall hat der remixer sich von deinem original inspirieren lassen, etwas neues zu schaffen und zu komponieren (oder hat vielleicht etwas, was er noch als idee rumliegen hatte) und für den remix genommen. jedenfalls ist er natürlich in diesem fall "teilkomponist" dieses speziellen remixes deines werkes.
wenn dein track "aufpoliert" wird, sprich neu gemischt oder gemastert, dann kann man das noch als "bearbeitung" ansehen, wobei auch hier nicht nur know how eine rolle spielt sondern oft auch kreativität. es wird kein remixer selbst noch nie etwas eigenes gemacht haben, da dieser job einfach kreativität voraussetzt. ich behaupte mal, dass es keinen echten remix gibt, der nicht in irgendeiner form künstlerisch das original erweitert bzw. verändert. das kann nur der aufbauprozess eines tracks sein, oder die wahl der rhythmischen abläufe.. usw...
 
lessblood schrieb:
jedenfalls ist er natürlich in diesem fall "teilkomponist" dieses speziellen remixes deines werkes.
daraus folgt dann wohl, dass er bei der [g=119]gema[/g] auch als mitkomponist angegeben wird? das ist ja mein eigentlicher punkt. welche anteile an den komponistenrechten sind da üblich?

und wie sieht es dann aus, wenn ich dasselbe werk nochmals aufnehme (ohne den remixer), ist er dann immer noch "mitkomponist"?
 
Wie schon gesagt wurde: Es gibt solche und solche Remixer. - Wenn jemand Deine Spuren neu zusammenmixt, etwas mehr oder weniger [g=108]Hall[/g] beifügt, oder ähnliches, würde ich das noch eher unter Leistungsschutzrecht, nicht als Urheberrecht einordnen. http://www.gvl.de/

Ansonsten ist ein Remixer niemals Mitkomponist, weil - siehe §8 des Urhg, - sein Anteil sich eindeutig von der Erstellung des ursprünglichen Werkes gesondert verwerten lässt! §8 - Miturhheber - Urhg

Ein Remixer ist im Normalfall also ein Bearbeiter. Vorausgesetzt man kann die Bearbeitung nicht als "unwesentlich" zuordenen. Siehe §3 Bearbeitungen: §3 - Bearbeitungen - Urhg

Also, i.d.R. ist er Bearbeiter und sollte sich auch bei der [g=119]Gema[/g] also solcher einschreiben. Das bedeutet: Deine Komposition wird unabhängig von dem erschaffenen Remix (Bearbeitung = eigene Werkschöpfung) verwertet. - Dabei bleibst Du alleiniger Komponist und bist selbstverständlich auch (bei finaziellem Erfolg) am Geldfluss der bearbeiteten Version Deiner Musik beteiligt. Wie sich das im einzelnen aufteilt, weiss sicherlich die [g=119]Gema[/g] (anrufen, oder Webseite studieren; oder einfach anmelden und machen).

Grüße
Nils
 
Oft wird auch für einen Remix eine einmalige Summe mit verzicht auf die Urheberrechte gezahlt.

Mfg Yosh
 
..also ich habe noch nie gehört, das ein Remixer als "Mitkomponist" bezeichnet oder genannt wird..rechtlich wird das sowieso von Seiten der Plattenfirma/Verlag ausgeschlossen...sein Handwerk fällt auch mehr dem Bereich "Umarrangieren" zu...als Mitkomponist, müsste er ja am Gewinn der Plattenverkäufe beteiligt werden...in der Regel bekommt er aber nur einen feuchten Händedruck bzw. Credits oder einen einmaligen Scheck...:D

Gruß

tkay
 
tkay schrieb:
...als Mitkomponist, müsste er ja am Gewinn der Plattenverkäufe beteiligt werden...
Gruß

tkay

das sind zwei verschiedene Paar Schuhe - Beteiligung an Plattenverkäufen oder Tantiemen von der [g=119]Gema[/g].

Ich denke das kommt darauf an wer für wen den Remix macht und was der Komponist bereit ist dafür zu geben.

Wenn Peter Gabriel einen Remix von einen meiner songs macht, würde ich mit Freuden 50% der Komposition an ihn abtreten - und das berührt ja nicht den Verlagsantei!

Also eine Frage des Deals und was es dir wert ist.

Gruß Mattes
 
Hi.
Oftmals sind wohl auch -in D-Land- 3% "Bearbeiter"-[g=119]GEMA[/g] üblich (neben der zustätzlichen Einmalzahlung.

Es kommt immer drauf an, in wie weit der Remixer das Stück bearbeitet hat, ob er viel, eigene musikalische Ideen zugegeben hat, die die Musik in ihrer Melodie-, Harmonieführung bzw. auch Arrangement verändert hat...und wie man sich einig wird (am besten vorher:) bzw. dabei)
 
Ein Remix - Angebot erhält man von Namenhaften Plattenfirmen ja sowieso erst, wenn man sich in einem bestimmten Genre erst einmal etabliert hat. Einmal Zahlung und wenn man Glück hat Protzentsatz (s.o.)
Ein Remix ist aber um seinen eigenen Namen zu vermarkten sehr von Vorteil. Wenn dein Remix auf dem Album oder auf der Single von einem sehr angesagten Künstler erscheint, ist es gut für gebenfalls das eigene Album. Mehr Werbung als Versdienst!

Yosh
 

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