Remix - GEMA / Bearbeitung / Vertragsregelungen

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Geezer

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Ich habe mal wieder ein tolles Remix bzw. GEMA Thema:

Ich möchte für mein Label per Bandübernahmevertrag ein Lied lizenzieren, welches GEMA-pflichtig ist/wird. Soweit ich das gesehen habe, wurde es noch nicht bei der GEMA registriert. Ich möchte von diesem Lied, wie dies im elektronischen Musikbereich üblich ist, einen weiteren Remix anfertigen lassen. Jetzt ergibt sich daraus für mich Fragen:

1. Wer meldet den Remix bei der GEMA an? Habe in der Search Engine der GEMA nämlich gesehen, dass auch die Remixe immer als sogenannte "weitere Titel" gemeldet bzw vermerkt sind...

2. Wie regel ich das ganze vertraglich? Ich habe sowas immer in den Bandübernahmeverträgen mit drin "das exklusive Recht Remixe zu produzieren" - aber falls hier Bearbeitung vorliegt: brauch ich auch noch eine Bearbeitungsgenehmigung der Autoren (gibt's als GEMA Formular)?... auch wenn ich das nicht selbst remixe sondern remixen lasse (hier sei bemerkt: dass ein Remix in dem Bereich gerne auch mal als Bearbeitung verstanden wird, auch wenn das nicht so gedacht ist)? Oder macht man das dann mit einer eigenen selbstgebauten Vertragsgestaltung mit den Autoren bzw. deren Verlagen? Und wer meldet dann hier den Remix, also falls Bearbeitung vorliegt und (um es noch komplizierter zu machen) z.B. der Bearbeiter kein GEMA Mitglied ist?

3. Wo regelt man die Übertragung der Einzelspuren des Original Mixdowns? Ein Anhang zum Bandübernahmevertrag? Was muss da alles noch regelt sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
 

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