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Geezer
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Ich bräuchte nur mal eine Bestätigung, dass ich es richtig verstanden habe bzw. damit verbunden eine Aufklärung wenn nicht:
-> Wenn ich als Label einen Remix in Auftrag gebe, ist die GEMA Frage unerheblich, weil sich dies ohnehin nur auf die Komponenten Komponist und Textdichter des Originals bezieht, richtig?
Ich frage nach, da ich ggf. die Konstellation habe: Original Artist kein GEMA Mitglied, Remixer ist GEMA Mitglied bzw. bei ausländischen Verwertungsgesellschaft.
Eine weitere Frage die zum Thema passt und ich auch mit meinem Anwalt besprechen werde, möchte ich noch hinzufügen, da vielleicht einer schon Erfahrungen auf dem Gebiet hat:
-> Was ist mit Remixverträgen mit Remixern im Ausland, muss ich den Remixer Vorort zur Unterschriftsleistung besuchen, oder geht das auch postalisch (Fernabsatzproblematiken etc.) oder ist es gar so, dass das eh in der Praxis nicht wirklich gelebt wird mit den Verträgen?
-> Wenn ich als Label einen Remix in Auftrag gebe, ist die GEMA Frage unerheblich, weil sich dies ohnehin nur auf die Komponenten Komponist und Textdichter des Originals bezieht, richtig?
Ich frage nach, da ich ggf. die Konstellation habe: Original Artist kein GEMA Mitglied, Remixer ist GEMA Mitglied bzw. bei ausländischen Verwertungsgesellschaft.
Eine weitere Frage die zum Thema passt und ich auch mit meinem Anwalt besprechen werde, möchte ich noch hinzufügen, da vielleicht einer schon Erfahrungen auf dem Gebiet hat:
-> Was ist mit Remixverträgen mit Remixern im Ausland, muss ich den Remixer Vorort zur Unterschriftsleistung besuchen, oder geht das auch postalisch (Fernabsatzproblematiken etc.) oder ist es gar so, dass das eh in der Praxis nicht wirklich gelebt wird mit den Verträgen?