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schubbi
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Freistellungsantrag bzw. zur Rechnung über Lizenzen.
Bald ist meine EP fertig, die ich sowohl zum kostenlosen Download bereitstellen werde, als
auch in physischer Form über meine Website verkaufen möchte (geringe Auflage ca. 250 - 500 St.) Steuerrechtlich ist alles mit meinem zuständigen Finanzamt geklärt, hier wird meine künstlerische Tätigkeit als Liebhaberei betrachtet und ich bin nicht umsatzsteuer etc. pflichtig.
Ich verfolge keine kommerziellen Absichten - muss für das Presswerk aber natürlich die Gema einbinden.
Meine Schwierigkeit:
Ich bin selbst nicht Gema Mitglied und habe alle Songs geschrieben und performt.
Die Produzenten allerdings, die mir die Produktionen (Beats) komponiert haben und auch ein größerer namhafter Künstler sind allesamt Gema Mitglied. Für die Produktionen habe ich die Urhebern direkt bezahlt und somit, zumindest aus meiner Sicht die Nutzungsrechte an den Produktionen erworben.
Wie verhält es sich nun mit der Gema Abwicklung?
Muss ich in meinem Fall damit rechnen, dass, wenn ich alle Komponisten ordnungsgemäß angebe, in absehbarer Zeit eine Rechnung für Tantieme bei mir eintrudelt - obwohl ich die Künstler schon bezahlt habe?
Wenn ja, wie kann ich herausfinden, wie hoch der Betrag sein wird?
Oder gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht "doppelt" bezahle?
Ich würde am liebsten direkt bei der Gema anrufen und das mit denen besprechen, wollte mich aber lieber etwas vorbereiten bevor ich mich auf unbekanntest Terrain begebe.
Würde mich wenn freue, wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße!
ich habe eine Frage zum Freistellungsantrag bzw. zur Rechnung über Lizenzen.
Bald ist meine EP fertig, die ich sowohl zum kostenlosen Download bereitstellen werde, als
auch in physischer Form über meine Website verkaufen möchte (geringe Auflage ca. 250 - 500 St.) Steuerrechtlich ist alles mit meinem zuständigen Finanzamt geklärt, hier wird meine künstlerische Tätigkeit als Liebhaberei betrachtet und ich bin nicht umsatzsteuer etc. pflichtig.
Ich verfolge keine kommerziellen Absichten - muss für das Presswerk aber natürlich die Gema einbinden.
Meine Schwierigkeit:
Ich bin selbst nicht Gema Mitglied und habe alle Songs geschrieben und performt.
Die Produzenten allerdings, die mir die Produktionen (Beats) komponiert haben und auch ein größerer namhafter Künstler sind allesamt Gema Mitglied. Für die Produktionen habe ich die Urhebern direkt bezahlt und somit, zumindest aus meiner Sicht die Nutzungsrechte an den Produktionen erworben.
Wie verhält es sich nun mit der Gema Abwicklung?
Muss ich in meinem Fall damit rechnen, dass, wenn ich alle Komponisten ordnungsgemäß angebe, in absehbarer Zeit eine Rechnung für Tantieme bei mir eintrudelt - obwohl ich die Künstler schon bezahlt habe?
Wenn ja, wie kann ich herausfinden, wie hoch der Betrag sein wird?
Oder gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht "doppelt" bezahle?
Ich würde am liebsten direkt bei der Gema anrufen und das mit denen besprechen, wollte mich aber lieber etwas vorbereiten bevor ich mich auf unbekanntest Terrain begebe.
Würde mich wenn freue, wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße!