Jeder darf jeden covern?!?

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Latenz

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ZITAT ANFANG:

Im Frühjahr 1999 erscheint auf dem legendären Detroiter Technolabel Underground Resistance der Track 'Jaguar' von Aztec Mystic, der zum weltweiten (Underground)-Hit wird.

Sony Deutschland erkennt das kommerzielle Potential und versucht den Track zu lizensieren. Das wollen Underground Resistance natürlich nicht, schließlich ist der Label-Name Programm. Man kommt auf die Idee, befreundete Produzenten mit einer Cover-Version nebst poppigem Trance-Remix zu beauftragen. Das ist rechtlich - zumindest in Deutschland, in den USA sieht das etwas anders aus - zulässig, man muß allerdings den Track-Titel beibehalt, die Autoren-Credits nennen und entsprechend für diese auch zahlen.

Recht schnell bekommt Sony einigen Unmut zu spüren. Gemeinsamer Nenner der Proteste ist, daß die Cover-Version geistiger Diebstahl sei. Dies ist allerdings nicht im juristischen (nach deutschem Recht!), sondern lediglich im ethisch-moralischen Sinne richtig.

ZITAT ENDE

Quelle http://www.intro.de/news/23000615

Frage dazu:

Ich dachte immer, man darf nur GEMA-Künstler jederzeit covern? Und bei Nicht-GEMA-Leuten muss man das dann direkt mit dem Künstler/Label regeln? Aber wenn die nicht wollen, dann hat man eigentlich Pech gehabt?!

Ich verstehe nicht ganz, wie Sony da einfach einen ausländischen Nicht-GEMA-Künstler (vermutlich auch kein Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft) einfach so covern kann...
 
nebst poppigem Trance-Remix

Soweit ich das Urheberrecht verstehe ist ein Remix aber kein Cover....
D.h. hier ist Berechtigung so oder zu holen...

Oder irre ich mich?
 


Im Frühjahr 1999 erscheint auf dem legendären Detroiter Technolabel Underground Resistance der Track 'Jaguar' von Aztec Mystic, der zum weltweiten (Underground)-Hit wird.

Unglaublich.
Heute würde man den Song sowas von zerfetzen.

Hat schon einen Grund das es nur Untergründig ablief.
Sony wollte wenn sicher die Grundidee da lässt sich was nettes machen aber den Original Song fanden die bestimmt Mist.

Dann muss man erst mal nachweisen können das man kopiert wurde.
Den Rotz verändert dir jeder Dance/Trance Produzent ohne das du darauf schließt das es sich um den Song handelt.

Ansonsten frage einen Anwalt der sich mit Musikrecht beschäftigt.
 
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EDIT: Achso, das ist nicht das genannte Beispiel, aber eins das in die Richtung geht.
 
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Frage dazu:

Ich dachte immer, man darf nur GEMA-Künstler jederzeit covern? Und bei Nicht-GEMA-Leuten muss man das dann direkt mit dem Künstler/Label regeln? Aber wenn die nicht wollen, dann hat man eigentlich Pech gehabt?!

Ich verstehe nicht ganz, wie Sony da einfach einen ausländischen Nicht-GEMA-Künstler (vermutlich auch kein Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft) einfach so covern kann...


Du hast Recht, die GEMA-Zwangslizenz ermöglicht das "Covern" ohne seperate Lizenz nur bei solchen Künstlern, die Mitglied der Verwertungsgesellschaft sind.

Die Verwertungsrechte am ursprünglichen Track müssten daher schon über die GEMA wahrgenommen worden sein. Durchaus möglich, dass eine ausländische Verwertungsgesellschaft (etwa in den USA), bei denen der Track registriert ist, das mit der GEMA für die Veröffentlichung in Deutschland geregelt hatte.
 
Unglaublich. Heute würde man den Song sowas von zerfetzen.

Mal wieder der klassische Null-Respekt der jüngeren Generation :)

Hat schon einen Grund das es nur Untergründig ablief. Sony wollte wenn sicher die Grundidee da lässt sich was nettes machen aber den Original Song fanden die bestimmt Mist.

Hast du eigentlich gelesen was da steht? Sony wollte den Track lizensieren, das Label hat aber ABGELEHNT! Bitte interpretiere nicht dein eigenes Wunschdenken rein.

Den Rotz verändert dir jeder Dance/Trance Produzent ohne das du darauf schließt das es sich um den Song handelt.

"Rotz": Kannst du bessere/erfolgreichere Tracks vorweisen? Sicher nicht! :)

Deine Interpretation des Songs möchte ich wirklich nicht hören :) Man würde den Song in der Tat wohl nicht mehr erkennen :)

Durchaus möglich, dass eine ausländische Verwertungsgesellschaft (etwa in den USA), bei denen der Track registriert ist, das mit der GEMA für die Veröffentlichung in Deutschland geregelt hatte.

Auf der Platte ist nichts dergleichen vermerkt, es handelt sie ja auch eher um richtige "Untergrundreleases". Das Geld wurde da mit verkauften Platten gemacht, nicht mit kommerzieller Lizensierung (Ausverkauf).
 

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