Coverversion - Wie weit darf man gehen?

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Hallo Leute. Ich habe demnächst vllt vor eines meiner Lieblingslieder zu covern. Wahrscheinlich "Shadowplay" von Joy Division oder "A question of time" von Depeche Mode (mit Gitarren, Drums etc., also nur mit Instrumenten einer Rockband) . Eigentlich nur für mich. Wird nicht Live gespielt und auch kein Geld damit verdient. Dürfte man diesen Song dann z.B. auf Facebook posten oder gar in YouTube einstellen ohne rechtlich belangt werden zu können? Was muss man dabei beachten bzw. wie weit darf man gehen?

Dank und Gruß
 
Wenn Du die Stücke nicht veränderst, kannst Du sie auf einer eigenen Website online stellen, wenn Du sie entsprechend anmeldest: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf

Mit dem Posten auf anderen Seiten ist das so eine Sache. Zumindest bei youtube verpflichtest Du Dich schon bei der Anmeldung, kein urheberrechtlich geschützes Material hochzuladen. Der Rechtsstreit mit der GEMA läuft jetzt ja schon seit fünf, sechs Jahren. Zu facebook weiß ich nichts, aber ich vermute, dass die AGB das dort auch verbieten.

Ob Dir tatsächlich was passieren würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
  • Danke
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Etwa ab Minute 4 wird der Punkt explizit besprochen. Bisschen Info links und rechts vom Thema gibt's davor.

 

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