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Latenz
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ZITAT ANFANG:
Im Frühjahr 1999 erscheint auf dem legendären Detroiter Technolabel Underground Resistance der Track 'Jaguar' von Aztec Mystic, der zum weltweiten (Underground)-Hit wird.
Sony Deutschland erkennt das kommerzielle Potential und versucht den Track zu lizensieren. Das wollen Underground Resistance natürlich nicht, schließlich ist der Label-Name Programm. Man kommt auf die Idee, befreundete Produzenten mit einer Cover-Version nebst poppigem Trance-Remix zu beauftragen. Das ist rechtlich - zumindest in Deutschland, in den USA sieht das etwas anders aus - zulässig, man muß allerdings den Track-Titel beibehalt, die Autoren-Credits nennen und entsprechend für diese auch zahlen.
Recht schnell bekommt Sony einigen Unmut zu spüren. Gemeinsamer Nenner der Proteste ist, daß die Cover-Version geistiger Diebstahl sei. Dies ist allerdings nicht im juristischen (nach deutschem Recht!), sondern lediglich im ethisch-moralischen Sinne richtig.
ZITAT ENDE
Quelle http://www.intro.de/news/23000615
Frage dazu:
Ich dachte immer, man darf nur GEMA-Künstler jederzeit covern? Und bei Nicht-GEMA-Leuten muss man das dann direkt mit dem Künstler/Label regeln? Aber wenn die nicht wollen, dann hat man eigentlich Pech gehabt?!
Ich verstehe nicht ganz, wie Sony da einfach einen ausländischen Nicht-GEMA-Künstler (vermutlich auch kein Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft) einfach so covern kann...
Im Frühjahr 1999 erscheint auf dem legendären Detroiter Technolabel Underground Resistance der Track 'Jaguar' von Aztec Mystic, der zum weltweiten (Underground)-Hit wird.
Sony Deutschland erkennt das kommerzielle Potential und versucht den Track zu lizensieren. Das wollen Underground Resistance natürlich nicht, schließlich ist der Label-Name Programm. Man kommt auf die Idee, befreundete Produzenten mit einer Cover-Version nebst poppigem Trance-Remix zu beauftragen. Das ist rechtlich - zumindest in Deutschland, in den USA sieht das etwas anders aus - zulässig, man muß allerdings den Track-Titel beibehalt, die Autoren-Credits nennen und entsprechend für diese auch zahlen.
Recht schnell bekommt Sony einigen Unmut zu spüren. Gemeinsamer Nenner der Proteste ist, daß die Cover-Version geistiger Diebstahl sei. Dies ist allerdings nicht im juristischen (nach deutschem Recht!), sondern lediglich im ethisch-moralischen Sinne richtig.
ZITAT ENDE
Quelle http://www.intro.de/news/23000615
Frage dazu:
Ich dachte immer, man darf nur GEMA-Künstler jederzeit covern? Und bei Nicht-GEMA-Leuten muss man das dann direkt mit dem Künstler/Label regeln? Aber wenn die nicht wollen, dann hat man eigentlich Pech gehabt?!
Ich verstehe nicht ganz, wie Sony da einfach einen ausländischen Nicht-GEMA-Künstler (vermutlich auch kein Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft) einfach so covern kann...