Vermarktungsrechte

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taeguk

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Hallo,

seit vielen Jahren biete ich bei Krankenkassen, div. Betrieben, etc. Gesundheitskurse mit unterschiedlichen Inhalten wie Entspannung mit Musik, Yoga, Meditation, etc. an. Nun bin ich zu meiner großen Freude von einer Krankenkasse aufgefordert worden, eine Sprech-/ Musik [g=420]CD[/g] zu erstellen, die den Mitgliedern weitergegeben werden kann.
Gleichzeitig wurde ich darum gebeten, die Vermarktungsrechte gegenüber der Krankenkasse abzutreten und mein Honorar hierfür anzugeben.
Ich habe überhaupt keine Ahnung, wie hoch die Abtretung der Vermarktungsrechte einzustufen ist.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen! Gruß Frank
 
Hi und :welcome:

Ich habe überhaupt keine Ahnung, wie hoch die Abtretung der Vermarktungsrechte einzustufen ist.

Für die Nutzungsrechte für ein Jahr für deine Leistung als Künstler zB nocheinmal das Layouthonorar.
 
Das Layout wird voraussichtlich von der entsprechenden Krankenkasse erstellt womit ich somit auch kein Layouthonorar eheben kann, oder? Gibt es keine Richtlinien an denen ich mich bzgl. eines Vermarktungshonorars orientieren kann?
 
Huch, wir verwenden da glaub ich 2 verschiedene Bedeutungen von Layout ;)
 

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