Wolfgang schrieb:
Killasonic schrieb:
Sequencerdaten haben keine Beweiskraftwirkung.
Aha. Das hab ich aber schon oft anders erlebt.
Das ist ja genau das große Problem mit solchen Sachen, dass im Grunde genommen nur die [g=119]GEMA[/g] MEldung als taugliches Indiz für die Urheberschaft herhalten kann.
Ein Urheber ist ein Urheber, ist ein Urheber...
Das aendert eine [g=119]Gema[/g] Meldung auch nicht.
Die einzige Möglichkeit ohne [g=119]GEMA[/g] Meldung die Urheberschaft zu beweisen ist wohl über eine vorherige Veröffentlichung, bzw. einfach mit Zeugen.
Oder das man als Einziger alle Sequenzer und Audiodaten besitzt die zum Erstellen dieses Songs notwendig sind.