Youtube und Urheberrecht, was ich mich schon seit Ewigkeiten frage...

mazze

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Was ich mich schon seit Ewigkeiten frage:
Es schlägt ja einem immer wieder entgegen, dass man kein urheberrechtlich geschütztes Material (außer sein eigenes) bei Youtube hochladen sollte oder sagen wir eher darf. Bei Youtube Studio, wenn man ein Video uploaded wird dies ja offensichtlich geprüft, aber:

Wie steht das im Verhältnis zu dem Umstand, dass es Millionen von Playthrouhgs gibt, von Sängern die auf urheberrechtlichen geschützen Songs ihre Stimme präsentieren, Gitarristen, die entweder einfach so oder als Tutorial urheberrechtlies Material spielen oder mitspielen und und und. Dass jemand Filmausschnitte postet und kommentiert etc.
Einziger Grund kann doch nur der sein, dass sämtliches Material, das geschützt ist, letztendlich doch bei den Urhebern monetarisiert wird. Dass also Iron Maiden sich über 10.000ste Coverversion mit 500.000 Clicks von the Trooper freuen, weil bei ihnen die Kasse klingelt und so weiter...
Wie steht das aber im Einklang mit dem Umstand, dass man eben kein urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darf? Ist das eine leichte Verlogenheit, dass es eben doch aus den Gründen der Monetarisierung bei den eigentlichen Urhebern toleriert wird, man aber noch aus hin die Form wahren will? Woran liegt das, wer kann es erklären?
Hat jemand dazu auch Passagen aus den AGBs oder sonstiges belastbares Material und Aussagen?
 
Hat jemand dazu auch Passagen aus den AGBs oder sonstiges belastbares Material und Aussagen?

Ja. § 345 Abs. 1 Ziffer f) (II) (ii) UhrGVZORVXYO^^

Einziger Grund kann doch nur der sein, dass sämtliches Material, das geschützt ist, letztendlich doch bei den Urhebern monetarisiert wird.

Davon ist auszugehen. Der Urheber hat bei YT ja die Möglichkeit, das Material zu "flaggen" mit dem Ziel, es entweder entfernen zu lassen oder mitzuverdienen. Das hatte vor einiger Zeit schonmal ein Forenkollege erklärt. Das Zeug runter zu nehmen und gegen jeden vorzugehen ist zeitaufwändig und damit teuer.

Also duldet man stillschweigend und lässt laufen. Da sich YT mit der GEMA ja geeinigt hat, bekommen die Urheber die üblichen Tantiemen. Daher wird wahrscheinlich auch die Pflicht, schon beim Upload zu sperren, suspendiert.
 
Passend zum Thema Youtube und die Absurdität des Copyright Claims:
Da hat jemand Teile eines simplen Demosongs aus den Werkseinstellungen des Roland D20-Keyboards in seine Lied eingebaut, dieses bei YT als "Eigentum" eingetragen ("geflaggt"), und lässt jetzt alle Videos monetär claimen, in denen dieses Demo-Preset z.B. im Rahmen einer Rezension des Keyboards verwendet wird. Das ist wahrhaftig kriminelle Geldschneiderei durch Winkeladvokaten der übelsten Sorte - und Youtube machts möglich.



Wie in Kommentaren unter dem Video schon richtig angemerkt wird, müsste Roland bzw. der Sounddesigner als Urheber seinerseits jetzt Urheberrechte geltend machen - etwa indem die einzelnen Presets und Demosongs auf Youtube hochgeladen und als Eigentum definiert werden. Und/ oder indem man sein Eigentum gegenüber Youtube juristisch nachweist - und was wäre das für ein Aufwand, für jede Melodie oder jede Sequenz oder jeden Sound/ jedes Preset ... Das ganze kommt praktisch einer Beweislastumkehr gleich.

Auf Youtube ist jedenfalls leider erst mal derjenige "Eigentümer", der sich als solcher ausgibt. Der echte Eigentümer muss seine verletzten Rechte dann auf real-juristischem Wege durchsetzen, was ziemlich viel Geld kosten dürfte und außer einem Unterlassungsanspruch keinerlei Gegenwert hätte. Ggf. müsste ja auch noch darüber gestritten werden, ob der neue Song eine eigene Schöpfungshöhe besitzt.

Das kommt davon, wenn sich Privatunternehmen zu viele Freiheiten herausnehmen und eine Art eigener Mikro-Jurisprudenz schaffen dürfen. Genau das öffnet dann Kriminellen (Klein- und Politkriminellen) überhaupt erst Tür und Tor! 🤮 🤬
 
Passend zum Thema Youtube und die Absurdität des Copyright Claims:
Da hat jemand Teile eines simplen Demosongs aus den Werkseinstellungen des Roland D20-Keyboards in seine Lied eingebaut, dieses bei YT als "Eigentum" eingetragen ("geflaggt"), und lässt jetzt alle Videos monetär claimen, in denen dieses Demo-Preset z.B. im Rahmen einer Rezension des Keyboards verwendet wird. Das ist wahrhaftig kriminelle Geldschneiderei durch Winkeladvokaten der übelsten Sorte - und Youtube machts möglich.



Wie in Kommentaren unter dem Video schon richtig angemerkt wird, müsste Roland bzw. der Sounddesigner als Urheber seinerseits jetzt Urheberrechte geltend machen - etwa indem die einzelnen Presets und Demosongs auf Youtube hochgeladen und als Eigentum definiert werden. Und/ oder indem man sein Eigentum gegenüber Youtube juristisch nachweist - und was wäre das für ein Aufwand, für jede Melodie oder jede Sequenz oder jeden Sound/ jedes Preset ... Das ganze kommt praktisch einer Beweislastumkehr gleich.

Auf Youtube ist jedenfalls leider erst mal derjenige "Eigentümer", der sich als solcher ausgibt. Der echte Eigentümer muss seine verletzten Rechte dann auf real-juristischem Wege durchsetzen, was ziemlich viel Geld kosten dürfte und außer einem Unterlassungsanspruch keinerlei Gegenwert hätte. Ggf. müsste ja auch noch darüber gestritten werden, ob der neue Song eine eigene Schöpfungshöhe besitzt.

Das kommt davon, wenn sich Privatunternehmen zu viele Freiheiten herausnehmen und eine Art eigener Mikro-Jurisprudenz schaffen dürfen. Genau das öffnet dann Kriminellen (Klein- und Politkriminellen) überhaupt erst Tür und Tor! 🤮 🤬

Dann macht es doch als bekannte Band Sinn, wenn es Youtube nicht selbst schafft, ständig Verstöße aufzuspüren, aber nicht der Ahndung wegen, sondern wegen der Tantiemen.
Ich finde das alles etwas scheinheilig. Ich sehe natürlich, selbst ja Urheber, schon das Urheberrecht für unantastbar, aber dann sollte doch von Youtube klar kommuniziert werden, dass bei einem Upload der detektierte Urheber die Tantiemen erhält und dass man unter dieser Prämisse selbstverständlich uploaden kann, andererseits, ist es ja sicher manchem Urheber es aus bestimmen Gründen nicht recht, wenn jeder Karnevalsverein von ihm was verwendet. Andererseits, wenn das Geld lockt.

Jedenfalls ein nichtlogischer Zustand.
 
Jedenfalls ein nichtlogischer Zustand.

Naja, logisch ist der Zustand schon. Der Urheber bleibt so Herr über sein Zeug. Er hat es in der Hand, es exklusiv zu verwerten oder bei der Verwertung durch Dritte, die ggf. neue Reichweiten schaffen, mitzuverdienen. Ist natürlich nicht exakt so, wie sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat, aber es funktioniert.

Es gibt sogar mittlerweile Kanäle, im Metal fällt mir jetzt v.a. "Black Metal Promotions" ein, die wichtig für die Verbreitung sind. Wenn man da landet, hat man gute Chancen, dass Leute auch zu Bandcamp kommen usw.
 
Naja, logisch ist der Zustand schon. Der Urheber bleibt so Herr über sein Zeug. Er hat es in der Hand, es exklusiv zu verwerten oder bei der Verwertung durch Dritte, die ggf. neue Reichweiten schaffen, mitzuverdienen. Ist natürlich nicht exakt so, wie sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat, aber es funktioniert.

Es gibt sogar mittlerweile Kanäle, im Metal fällt mir jetzt v.a. "Black Metal Promotions" ein, die wichtig für die Verbreitung sind. Wenn man da landet, hat man gute Chancen, dass Leute auch zu Bandcamp kommen usw.
Gut er bleibt und ist ja immer Urheber, aber so ganz Herr über sein Zeugs ist er insofern nicht, weil eben andere uploaden können. Er wird dann aber in 99 % der Fälle gerne Herr sein, wenn es um die Monetarisierung bei Youtube geht - natürlich völlig zur Recht
 
Naja, logisch ist der Zustand schon. Der Urheber bleibt so Herr über sein Zeug.
Eben nicht! Wie das obige Beispiel zeigt, gilt auf Youtube zunächst einmal derjenige als "Eigentümer", der als erstes das "Content-Claiming" für sich beansprucht. Und damit "eignet" sich diese Person/ Firma dann sogar die komplette Vergütung von Videos an, in denen es in 99,9999% der Videolänge gar nicht um "ihren" Content geht. Es wird zudem weder der Kontext der Content-Nutzung berücksichtigt noch dessen Relevanz für den Zuschauer. Und auch die Arbeitsleistung des Videoerstellers wird komplett übergangen. Das ist so, als ob ich (vielleicht auch noch versehentlich) ein einzelnes nicht lizensiertes Foto in einem Bildband verwende - und der "Content-Claimer" dieses Fotos dann Anspruch auf den gesamten Erlös dieses Bildbandes mit hunderten von Fotos erhebt (und das auch ohne an den Druckkosten beteiligt gewesen zu sein). Wirklich sehr praktisch!

Und wenn jemand falsches sich die Content-ID sichern lässt, dann darf der echte Urheber auch erst mal zum Anwalt rennen und seinen Anspruch sowohl gegenüber Youtube als auch dem Betrüger durchsetzen. Viel Spaß dabei als kleiner Filmemacher oder Musiker! Youtube ist nicht gerade bekannt für rationale Entscheidungen! Und noch mehr Spaß dabei, wenn der Rechteinhaber ein Dritter ist, der die Nutzung seines Contents als "gemeinfrei" bislang geduldet und aus wirtschaftlichen Gründen auch kein Interesse daran hat, gegen einen Betrüger vorzugehen. Nope! Dieses Content-Claiming wurde ganz offensichtlich nur für die großen Verwertungsgesellschaften eingeführt, und Kleinkriminelle haben die Lücke entdeckt und für sich genutzt, weil der Normalo eher nicht den Anwalt bezahlen oder sich mit Youtube anlegen will. Und ein Video mit mehreren hunderttausend Views löscht auch niemand so schnell.

Wenn ich 6 Monate arbeite, um eine professionelle 90minütige Doku über Frank Sinatra anzufertigen und dabei aus dokumentarischen Gründen auch einige Lieder kurz anspiele und über deren Entstehung informiere, worin liegt dann die Wertschöpfung? Wer hat da die vergütbare Leistung erbracht? Würde sich irgendjemand ein Video anschauen, in dem 4 Lieder von Sinatra jeweils nur 10 Sekunden angespielt werden - und würde Youtube darauf Werbung schalten können? Da gibt es schlichtweg keinen entgangenen Gewinn, den eine Verwertungsgesellschaft gerechterweise einfordern könnte. Worauf also basiert dieses Content-Claiming? Ich meine, eines ist klar: Wenn ich eine professionelle Doku erstellen würde, dann würde ich mich auch vorher um die Urheberrechte kümmern und mich vertraglich absichern. Aber wir sprechen hier über Youtube-Filmchen, deren monetär verwertbarer Content im wesentlichen aus der Selbstdarstellung dieser "Influenzer" besteht. Und das ist auch der Grund, warum diese Videos geschaut werden - und nicht, weil darin 10 Sekunden lang irgendein Musikstück zu hören ist. Relevanz gleich null!

Ist natürlich nicht exakt so, wie sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat, aber es funktioniert.

Es gibt ein Gesetz dafür? Muss wohl ´ne rot-grüne Regierung gewesen sein,. wenn man dieses Desaster als "funktionierend" beschreibt. Und war es nicht eigentlich mal Rechtsstaatsprinzip, dass, wenn jemand Ansprüche gegen einen anderen stellt, der Anspruchsteller auch deren Berechtigung nachweisen muss - und nicht wie jetzt einfach eine Beweislastumkehr betrieben wird.

Und wenn der Ausschnitt aus einem Musikstück o.ä. keine Relevanz dafür hat, warum und wie oft ein Video geguckt wird, worin liegt dann der "entgangene Gewinn" für den Rechteinhaber? Und was ist mit dem entgangenen Gewinn des Videoerstellers für dessen Content?

Ich verstehe irgendwie so überhaupt nicht, was daran "logisch" sein soll ... für mich sieht das eher nach ziemlicher Rechtswillkür und Rechtsbeugung aus! Würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn da tatsächlich auch die EU mit drinstecken würde ... Urheberrechtsdurchsetzunggesetz. 🤮

Und inwiefern werden eigentlich unsere Stücke geschützt, wenn wir mangels Monetarisierung gar keine Content-ID beantragen können? Ich frage für einen Freund ...
 
Ich verstehe irgendwie so überhaupt nicht
Ja, dass Du diese ganze Sache noch nicht verstehst, das hat Du dargestellt

Hast Du schon mal eigene Musik amtlich veröffentlicht? Scheinbar nicht, sonst wäre Dir die Prozedur nämlich klar.

Im konkreten Fall versteh ich Deine Empörung auch nicht. Was kümmert Dich denn die Verwendung von Roland Demo songs? Die gehören der Firma Roland.
Ob die sich einen Klau gefallen lassen oder nicht, was schert Dich das, wo ist da eine Schnittmenge mit Deiner realen oder gefühlten Situation?
 
Im konkreten Fall versteh ich Deine Empörung auch nicht. Was kümmert Dich denn die Verwendung von Roland Demo songs? Die gehören der Firma Roland.
Ob die sich einen Klau gefallen lassen oder nicht, was schert Dich das, wo ist da eine Schnittmenge mit Deiner realen oder gefühlten Situation?

Eine Situation muss einen doch nicht direkt selbst betreffen, damit man sie als Unrecht empfindet. Wie egoistisch wäre das denn? Wenn jeder so denken würde, wäre die Welt ja noch sehr viel schlimmer, als sie sowieso schon ist.

Wie steht das aber im Einklang mit dem Umstand, dass man eben kein urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darf? Ist das eine leichte Verlogenheit, dass es eben doch aus den Gründen der Monetarisierung bei den eigentlichen Urhebern toleriert wird, man aber noch aus hin die Form wahren will? Woran liegt das, wer kann es erklären?
Hat jemand dazu auch Passagen aus den AGBs oder sonstiges belastbares Material und Aussagen?

Das war auch vor der Monetarisierung schon so, dass es in der Grauzone hingenommen wurde, wenn Teenies ihre Lieblingssongs nachgeträllert haben oder ein Gitarrist ein berühmtes Solo nachspielt. Es entsteht ja auch kein Schaden, im besten Falle ist es sogar kostenlose Werbung.
 
Eine Situation muss einen doch nicht direkt selbst betreffen, damit man sie als Unrecht empfindet. Wie egoistisch wäre das denn? Wenn jeder so denken würde, wäre die Welt ja noch sehr viel schlimmer, als sie sowieso schon ist.
Selbstverständlich, nur gibt es bei dem Fall von Empörung ja nun zunächst ein Veständnisproblem ;)
Was schert Dich, ob es ihn schert?
Was schert es Dich was es mich schert was es ihn schert? :p:D
 
Ja, dass Du diese ganze Sache noch nicht verstehst, das hat Du dargestellt
Im Gegensatz zu Dir als Hobbymusiker und "Rentner" bin ich als selbstständiger Freiberufler tagtäglich mit Urherberechtsfragen und auch mit Anwälten beschäftigt. Von daher beeindruckt mich weder Deine Überheblichkeit noch Deine Deine Arroganz. Ganz im Gegenteil.
Hast Du schon mal eigene Musik amtlich veröffentlicht? Scheinbar nicht, sonst wäre Dir die Prozedur nämlich klar.
Ich veröffentliche meine Musik grundsätzlich nicht AMTLICH. Ich bin nämlich keine Behörde. Und was für eine Prozedur soll das überhaupt sein? Das Urheberrecht gilt schließlich automatisch und muss nirgendwo amtlich eingetragen werden (Marken- und Titelschutz ist etwas anderes ...). Und wie ich ja auch schon schrieb, versuchen Verwertungsgesellschaften aus Scheiße Gold zu machen. Mich wundert es von daher nicht, dass Du dahingehend offenbar über reichhaltige Erfahrungen verfügst zu verfügen glaubst.

Im konkreten Fall versteh ich Deine Empörung auch nicht. Was kümmert Dich denn die Verwendung von Roland Demo songs? Die gehören der Firma Roland.
Eben! Und jemand hat sich damit auf Youtube widerrechtlich eine Content-ID gesichert und claimt die Einnahmen anderer Contentersteller. Das könnte jeden betreffen, sogar Dich! Schade dass Du das nicht verstanden hast ...

Ob die sich einen Klau gefallen lassen oder nicht, was schert Dich das, wo ist da eine Schnittmenge mit Deiner realen oder gefühlten Situation?
Werd´ erst mal wieder nüchtern, mein roter Genosse, dann fällt auch das rationale Denken wieder leichter. Ich habe meine Standpunkte und Gedanken jedenfalls bereits ausreichend und konkludent begründet. Und da gibt es von meiner Seite aus definitiv kein "Verständnisproblem". Du kannst ja aber ausnahmsweise mal auf sachlicher Ebene versuchen zu argumentieren - statt hier zu flamen ...
 
Werd´ erst mal wieder nüchtern, mein roter Genosse, dann fällt auch das rationale Denken wieder leichter.
Ei ei ei, was haben wir denn da? Hat Dich was getriggert?
Warum so verharscht, greife lieber zur HB

Im Gegensatz zu Dir als Hobbymusiker und "Rentner" bin ich als selbstständiger Freiberufler tagtäglich mit Urherberechtsfragen und auch mit Anwälten beschäftigt.
Oh, ein selbständiger Freiberufler mit Urheberrechtsfragen! Wow. Nur nützt ja nix, verstehen muss man auch als Freiberufler. Und Anwälte sind ja aus guten Gründen oftmals involviert.

Von daher beeindruckt mich weder Deine Überheblichkeit noch Deine Deine Arroganz.
Mich beeindruckt aber Dein Doppelmoppel. :-D:-D:-D
Ich veröffentliche meine Musik grundsätzlich nicht AMTLICH.
Ich hatte gefragt ob Du jemals eigene Songs veröffentlicht hast und damit meinte ich, ob Du über Label oder Aggregator Songs auf den Markt gebracht hast. Dann müsste Dir ISRC/EAN bekannt sein.
 
Das war auch vor der Monetarisierung schon so, dass es in der Grauzone hingenommen wurde, wenn Teenies ihre Lieblingssongs nachgeträllert haben oder ein Gitarrist ein berühmtes Solo nachspielt. Es entsteht ja auch kein Schaden, im besten Falle ist es sogar kostenlose Werbung.
Das ist der entscheidende Punkt: Es gibt keinen entgangenen Gewinn. Im Real Life müsste der in Deutschland nach § 225 BGB [EDIT: § 252 BGB] vor einem Gericht auch erst eingeklagt und begründet werden. Youtube mit seinem Content-Claiming kehrt die Beweislast hingegen einfach mal um, indem von vornherein davon ausgegangen wird, dass der verwendete Fremd-Content zu 100% relevant für den Erfolg des Videos sei - und somit die ganzen Einnahmen deshalb dem primären Rechteinhaber des Fremd-Contens zustehen würden. Das kann doch niemand von Verstand ernsthaft befürworten!

Bislang ist es im Real Life bei Urheberechtsverletzungen so, dass dem Rechteinhaber vor Gericht ein Anteil am Erlös zugesprochen wird - und zwar abhängig von der Relevanz des Contents am Gesamterlös. Da ist mancher Rechteinhaber auch schon leer ausgegangen, wenn das Gesamtwerk ein Rohrkrepierer war. Man muss hier übrigens ganz klar trennen zwischen Privatrecht und Strafrecht; Eine Urheberrechtsverletzung kann natürlich auch dann noch strafrechtlich belangt werden, wenn privatrechtlich gestellte Ansprüche auf Schadenersatz zuvor abgewiesen wurden. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Und es steht Youtube schlichtweg nicht zu, Rechtsinstanzen zu übergehen. Ich wundere mich wirklich, dass das (in Europa) legal sein soll!

Moralisch berechtigt wäre ein Claiming vielleicht halbwegs, wenn ein Album oder ein Stück im Original raubkopiert und mit Monetarisierung unter dem Anschein von Legalität veröffentlicht wird. Aber wenn Kinder auf einem Geburtstag ein Lied singen, das dann gefilmt und auf Youtube veröffentlicht wird ... wo besteht denn da noch die Verhältnismäßigkeit, wenn irgendein "Verwertungs-Hai" das Video claimt, Werbung draufschaltet und die Vergütung dafür einstreicht (mal davon abgesehen, dass das Urheberrecht des eigentlichen Contenterstellers vollkommen übergangen wird und auch die Leistung der Kindern als Alleinstellungsmerkmal). Die Leute schauen sich das Video jedenfalls bestimmt nicht wegen der Musik an, sondern wegen der Kinder und deren Darbietung. Ggf. werden Menschen auch erst durch die singenden Kindern zum Original geführt.

Dieses Content-Claiming ist vollkommen lebensfremd und eine "juristische" Tyrannei! Einem vermeintlichen Dieb nicht nur das Diebesgut, sondern gleich auch noch dessen Portemonnaie und Wertsachen wegzunehmen, ist ebenfalls Diebstahl. Das eine zu verfolgen und das andere zu legalisieren ist jedenfalls unlogisch! Und zumindest in Deutschland ist das "Zurückklauen" nicht erlaubt! Selbst da muss man, um die Sachen wieder in seinen Besitz bringen zu können, erst einen Eigentumsnachweis erbringen. Und auf Youtube gilt das alles dann plötzlich nicht mehr? Komisch!
 
Zuletzt bearbeitet:

Der Paragraph, der per Ende 2001 weggefallen ist und bis dahin etwas zu m Thema Verjährung geregelt hat?

Bislang ist es im Real Life bei Urheberechtsverletzungen so, dass dem Rechteinhaber vor Gericht ein Anteil am Erlös zugesprochen wird - und zwar abhängig von der Relevanz des Contents am Gesamterlös.

Nicht unbedingt. Stichwort: Lizenzschaden bzw. Lizenschadenanalogie.

Eine Urheberrechtsverletzung kann natürlich auch dann noch strafrechtlich belangt werden, wenn privatrechtlich gestellte Ansprüche auf Schadenersatz zuvor abgewiesen wurden.

Das ist aber - soweit die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit vorliegen - parallel möglich, man muss nicht erst den Ausgang einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung abwarten.
 
Ich hatte gefragt ob Du jemals eigene Songs veröffentlicht hast und damit meinte ich, ob Du über Label oder Aggregator Songs auf den Markt gebracht hast. Dann müsste Dir ISRC/EAN bekannt sein.
ISRC/EAN ... das sind Nummern, die der Identifikation eines Stückes im Rahmen eines Verwertungsvertrages dienen (EAN Nummer kennt jeder als Strichcode), die geben überhaupt keinen Aufschluss darüber, wer der Inhaber der Urheberrechte ist. Und nein, ich schließe keine Verwertungsverträge für meine Musik mit einem Label ab. Daran habe ich kein Interesse. Und Youtube hat mit ISRC/EAN schon mal gar nichts zu tun. Da greifen eigene Algorithmen.

 
Das kommt davon, wenn sich Privatunternehmen zu viele Freiheiten herausnehmen und eine Art eigener Mikro-Jurisprudenz schaffen dürfen.
Es zwingt Dich doch niemand, bei Youtube Videos hochzuladen. Lass es doch, wenn es Dir nicht passt.
Eben nicht! Wie das obige Beispiel zeigt, gilt auf Youtube zunächst einmal derjenige als "Eigentümer", der als erstes das "Content-Claiming" für sich beansprucht.
Wie soll das denn praktisch auch anders funktionieren? Soll Youtube 1 Mio. Leute beschäftigen, die überall konkret prüfen, ob der anonyme Dödel, der den Schrott hochlädft auch tatsächlich den Schrott erschaffen hat? Außerhalb von Youtube ist es ja auch nicht anders: Wenn irgendeiner Deine Urheberstellung bestreitet und mit Deinem Werk Kohle macht, dann muss man eben ggf. gerichtlich dagegen vorgehen. Dafür gibt es das Urheberrecht und die ordentliche Gerichtsbarkeit. Wenn immer alles nach best practice laufen würde, bräuchte man keine Juristen.
Es gibt ein Gesetz dafür? Muss wohl ´ne rot-grüne Regierung gewesen sein,. wenn man dieses Desaster als "funktionierend" beschreibt. Und war es nicht eigentlich mal Rechtsstaatsprinzip, dass, wenn jemand Ansprüche gegen einen anderen stellt, der Anspruchsteller auch deren Berechtigung nachweisen muss - und nicht wie jetzt einfach eine Beweislastumkehr betrieben wird.
Seit wann ist Youtube ein Gericht?
Und wenn der Ausschnitt aus einem Musikstück o.ä. keine Relevanz dafür hat, warum und wie oft ein Video geguckt wird, worin liegt dann der "entgangene Gewinn" für den Rechteinhaber? Und was ist mit dem entgangenen Gewinn des Videoerstellers für dessen Content?
Na welcher Gewinn ihm entgangen ist, muss der Rechteinhaber doch selbst wissen. Ansonsten neben der klassischen Schadensberechnung gemäß §§ 249 ff. BGB inkl. entgangenem Gewinn eben die bereits von @muffy angesprochene Lizenzanalogie oder die Herausgabe des Verletzergewinns (3fache Schadensberechnung bei Verletzung von geistigem Eigentum).
Youtube mit seinem Content-Claiming kehrt die Beweislast hingegen einfach mal um, indem von vornherein davon ausgegangen wird, dass der verwendete Fremd-Content zu 100% relevant für den Erfolg des Videos sei - und somit die ganzen Einnahmen deshalb dem primären Rechteinhaber des Fremd-Contens zustehen würden. Das kann doch niemand von Verstand ernsthaft befürworten!
Die Frage ist doch: Wie oft kommt sowas vor? Also in wieviel Prozent der Fälle findet so eine fehlerhafte Zuordnung statt? 1, 5, 20, 50, 80? Sind das ein paar wenige Betrüger oder ist es ein Systemfehler? Und wenn es Letzteres wäre: Wieso reagiert dann Youtube nicht?
Bislang ist es im Real Life bei Urheberechtsverletzungen so, dass dem Rechteinhaber vor Gericht ein Anteil am Erlös zugesprochen wird - und zwar abhängig von der Relevanz des Contents am Gesamterlös. Da ist mancher Rechteinhaber auch schon leer ausgegangen, wenn das Gesamtwerk ein Rohrkrepierer war.
Und wieso kann man nicht über einen Beseitigungsanspruch den Typen aus dem "Content Claim" - oder wie das heißt - drängen und dann seine Stelle einnehmen?
Dieses Content-Claiming ist vollkommen lebensfremd und eine "juristische" Tyrannei!
Wieso juristisch? Es hat ja offensichtlich wenig mit der Rechtslage zu tun. Es ist eher faktische Tyrannei durch eine schwachsinnige Social Media Plattform, die eine Monopolstellung und deshalb eine riesige Breitenwirkung hat. Aber solange der ganze Influencerbullshit zur Gesellschaft dazugehört wie Germany's next Topmodel, braucht man sich über solche dümmlichen Auswüchse auch nicht zu wundern.
Und zumindest in Deutschland ist das "Zurückklauen" nicht erlaubt! Selbst da muss man, um die Sachen wieder in seinen Besitz bringen zu können, erst einen Eigentumsnachweis erbringen.
Das stimmt in der Allgemeinheit auch nicht, siehe § 859 Abs. 2 BGB.
 
ISRC/EAN ... das sind Nummern, die der Identifikation eines Stückes im Rahmen eines Verwertungsvertrages dienen
Jupp, es ist eine eindeutige Zuordnung. Diese wird ua auch von Youtube genutzt, um ein Musikstück eindeutig zuzuordnen bzw ist der Code Teil der Metadaten.
Die Metadaten benennen ua Interpret und Label. Und somit ist auch der Urheber/Rechteinhaber zu finden. Das sind halt Dinge /Daten /Infos, die ua von den Algorithmen zur Erkennung genutzt werden.
 

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