Urheberrecht Mix für Hip Hop

  • Ersteller bluetune
  • Erstellt am
Killasonic schrieb:
Und Schriftsätze schreib ich sogar mit einem echten ä !

Es gibt auch andere Tastaturen die das eben nicht haben.
 
copy und paste ;-)

ä <-- Bitteschön

Du hast dich doch über meine Tippfehler beschwert. Wie lächerlich ist das denn?
 
Killasonic schrieb:
Das kann Ich genau so beiweisen, wie Wolfgang sein Professionalität im Audiobereich ;-)

@Killasonic: Bevor Du Wolfgangs Kompetenz anzweifelst, solltest Du Dich erstmal über Ihn bzw. seine Arbeit informieren. Siehe u.a. den Thread "Mischen (im)possible".

Und wer als Beruf "Gott" angibt, den sollte man mMn wohl eher skeptisch betrachten.

gott.jpg




So, aber weder Wolfgangs Kompetenz noch Dein vermeintlicher "Beruf" und die gegeben Rechtschreibung sollen in diesem Thread das Thema sein. Damit bitte wieder
:focus:
 
1. habe nicht Ich Wolfgangs Kompetenz angezweifelt, sondern Er meine. Wer sagt denn, dass ich nicht informiert bin? Ihr meint immer alle, die hier nicht x000 Forumpunkte haben sind Idioten. Könnt Ihr euch nicht vorstellen, dass man halt nur was beiträgt, wenn´s auch Sinn hat?

2. habe Ich mich bereits erschöpfend zum Thema geäußert und einen gut gemeinten Rat gegeben. Urheberschaft gegen einen [g=119]GEMA[/g] Eintrag zu beweisen ist halt einfach schwierig. Ich weiß ja nicht, ob hier der veröffentlichende Künstler das Material bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet hat oder nicht. Ich habe das aber mal vermutet und auf die Probleme hingewiesen die daraus entstünden. Ansonsten - und auch das habe ich geschrieben - [g=119]GEMA[/g] melden, wenn sich´s lohnt und fertig. Alsion, du musst den Thread schon auch lesen, bevor du mir Verhaltensregeln nahelegst.

3. Zum Thema Beruf: Nehmen wir mal an da stünde "Fachanwalt für Medienrecht" ... meinst du wirklich Ihr würdet anders reagieren ? Gott trifft´s halt einfach am besten ;-)

4. halte Ich mich aus genau dem Grund zurück bei Themen bei denen Ich nicht 100% sicher bin, dass Ich recht habe. Aber wenn man dann mal helfen will, kommt wieder irgend ein Halbwahrheiten verbreitender Besserwisser daher und zieht vom Leder. Das finde Ich wirklich zweifelhaft. Glaubt Ihr denn ernsthaft, dass sich Kompetenz in Forumsbeiträgen manifestiert ? Kann ja nicht euer ernst sein.

5. geht, wenn man´s denn hier grade schon so genau nimmt, aus dem Mischen Impossible Thread nur hervor, dass Wolfgang Zugang zu dem Material dazu hat und Zugang zu einem fertigen Mix ;-) Ich glaub´s ihm ja ... aber wenn Ich so argumentieren würde wie Ihr das hier macht, müsst Ich so denken. Könnt genau so gut irgend ein Studioassistent sein, der sich hier wichtig machen will. Ihr seid es doch, die nicht konstruktiv sind in diesem Fall.
 
Also, Jungs und Mädels, ich bin schon einige Jahre im Musikgeschäft, und bis jetzt war es so, vor Gericht hat es Beweiskraft, wenn Aufzeichnungen als Notensatz und/oder Audioaufnahmen der ersten Entwürfe. Wie es heute im Einzelnen gehandhabt wird, das wissen nur die Gerichte.

Ansonsten gilt immer, Notensatz, Audioentwürfe am besten auf Casette usw bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt hinterlegen. Kostet Geld - eine Rechtsstreit auch.

Aber grundsätzlich, RA einsetzen. Denn wenn es andersherum wäre, würde der Betreffende nicht zögern einen Anwalt zu beauftragen. Sicher, kann man im Vorfeld privat versuchen sich zu einigen, wird aber in der Regel an der Sturrheit des Betreffenden scheitern.

Gruss
 
dafür dass killasonic rechtsanwalt sein will verhält er/sie sich imho aber ziemlich kindisch und unprofessionell. klar gibt es unter juristen auch viele profilneurotiker, aber gleich so...

ich bin übrigens auch rechtsanwalt, ich weiß das :D
 
Kauft Baseballschläger und verbeult euch gegenseitig die Autos.
 
Um noch mal meinen Senf dazuzugeben:

Der Urheber ist zunächst einmal der Rechteinhaber und muss seine Urheberschaft beweisen.

Die [g=119]Gema[/g] ist kein Beweis für eine Urheberschaft! Wenn einer ein fremdes Werk als eigenes bei der [g=119]Gema[/g] anmeldet, dann hat der richtige Urheber trotzdem die Möglichkeit, seine Urheberschaft zu beweisen.

Noten und Projektdaten fallen zunächst unter das Stichwort "substantiierter" Vortrag. Sie beweisen, dass man über ein Werk verfügt. Für einen vollen Beweis reichen sie alleine nicht aus, weil sich aus ihnen z.B. nicht oder nicht sicher der genaue Zeitpunkt ergibt, zu dem jemand über diesen Notenausdruck oder die Projektdaten verfügt hat. Natürlich sind diese Dinge trotzdem hilfreich, um die Hürde Strengbeweis zu nehmen. Meines Wissens gibt es die Möglichkeit, Dateien mit einem "Zeitstempel" zu versehen. Wenn dies getan wurde und das so beweisbare Datum z.B. wesentlich früher liegt als eine [g=119]Gema[/g]-Anmeldung des Plagiators, würde ich persönlich nicht zögern, meine Rechte durchzusetzen.

Auch sehe ich durchaus nicht gleich schwarz, wenn der richtige Urheber alle Projektdaten hat und der Plagiator "nur" den Mix.

Genauso gibt es sicherere und unsicherere Beweismittel. In der Lage des Threadstellers würde ich erstmal die Antwort auf seine Mail abwarten. Fällt sie negativ aus, würde ich alles sammeln, was er an möglichen Nachweisen überhaupt hat. Und schauen, ob die [g=119]Gema[/g]-Datenbank diesen Song mit den Plagiatoren als Komponisten enthält. Und dann einen RA konsultieren und nach den Erfolgschancen schauen.

EINES würde ich nie machen: Alleine anhand der Angaben in einem Thread sagen, er hat keine Chance, oder: kann gar nicht schief gehen. Erfahrungsgemäß enthält ein Thread so gut wie nie alle erforderlichen Informationen, um eine sichere Beurteilung vornehmen zu können. Auch deshalb findet im Forum keine Rechtsberatung statt.

Das mal als Anmerkung.
 

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