Youtube und Urheberrecht, was ich mich schon seit Ewigkeiten frage...

Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, wie ich mich noch verständlicher ausdrücken könnte. Also warte ich einfach mal ab, bis irgendjemand hier von einem Content-Claim betroffen ist, weil er in einen Stück z.B. den selben Synth und das selbe Preset wie der Content-Claimer benutzt hat und zufällig auch noch eine kurze Tonfolge übereinstimmt. Wenn dann automatisch Werbung draufgeschaltet wird und Eure Fans vergrault, und Ihr euer eigenes Video auch nicht mehr vergütet bekommt, oder das Video gelöscht wird, dann versteht Ihr vielleicht endlich, was ich meine. Und das Beispiel mit "Woddy Piano Shack" zeigt, dass dieses Szenario keineswegs nur hypothetisch möglich ist. Und hab Ihr mal die Kommentare darunter gelesen, z.B.

uamee:
Seien Sie versichert, dass es sich nicht um das Rom-Demo handelt. Das passiert sogar bei vollständiger Originalmusik. Das System ist einfach zu leicht zu missbrauchen, jeder kann alles behaupten. Ich erhalte hin und wieder Ansprüche auf Videos, obwohl ich nur 100%ige Originalinhalte hochlade. Es hat sich aber noch nie jemand getraut, eine Eskalation herbeizuführen, wenn die Behauptung widerlegt wurde. Solange YouTube sich standardmäßig auf die Seite der betrügerischen Antragsteller stellt, wird sich nichts ändern. Schuldig bis zum Beweis der Unschuld.

Stewart:
Ein klassischer Fall, an den ich mich erinnere, war, als ein Synthesizer-Kanal einen einfachen Filter-Sweep machte, um den Filter in einem analogen Synthesizer-Review-Video vorzuführen. Das wurde markiert und beanstandet, weil eine Platte aus den 70ern (iirc) mit einem generischen (aber damals neuartigen) Synth-Filter-Sweep beginnt.

Ich glaube, der Sender könnte Sonic State gewesen sein.

Algos sind nur so klug oder unkorrupt wie die Leute, die sie schreiben (oder besser gesagt, für sie bezahlen).

Ich würde es gerne sehen, wenn die Regierung einschreiten würde, um YT und andere soziale Plattformen dazu zu bringen, zweckmäßigere Nutzungsbedingungen aufzustellen, eine korrekte Durchsetzung des Urheberrechts, einschließlich der Ausnahmen für Fair Use/Fair Dealing, und vernünftige und angemessene Regeln für Konflikte und Konfliktlösungen zu schaffen.

Zu viele Menschen werden routinemäßig durch zweideutige und dennoch drakonische Regeln über den Tisch gezogen, mit undurchsichtigen, ignoranten und gefühllosen Regeln für Gegenbehauptungen und Widerlegungen, die für die Unehrlichen immer leicht auszunutzen sind.

THE NATURE AND PLANETS PROJECT TEAM:
Ich wurde insgesamt dreimal vom YouTube-Inhaltserkennungsprogramm der Urheberrechtsverletzung beschuldigt. Alle diese Vorwürfe waren jedoch falsch, und alle waren meine urheberrechtlich geschützten Werke (meine eigenen Kompositionen). Trotzdem gab es nie eine einzige Entschuldigung von YouTube, sondern sie haben mich einfach 30 Tage lang mechanisch in Bereitschaft gehalten und mich 30 Tage lang psychisch erschöpft. Ja, es ist genau dasselbe, was Sie erlebt haben.
[...]

Das waren nur drei von vielen und nur unter diesem Video. Offenbar haben also auch andere das Problem erkannt.
 
Und wieso kann man nicht über einen Beseitigungsanspruch den Typen aus dem "Content Claim" - oder wie das hei
Das kann man selbstverständlich! Und wenn ein Youtube Account mehrfach damit auffällt, sich unerlaubt fremden Content unter den Nagel zu reißen, dann wird dieser Account von Youtube gelöscht. Gleichbedeutend mit dem finanziellen Desaster und Ende Aus für diese Leute. Das überlegt sich jeder Account also besser vorher sehr gut.

Mir ist es übrigens schon mehrfach passiert, dass einer meiner Songs incl Video gesperrt wurde. Sowohl auf Facebook und instagram, als auch von Youtube.
Jedesmal war es sony music höchstpersönlich, lol. Sie haben den Song als ihren "erkannt". Immer wieder derselbe Song.
Mich hat das eher amüsiert. Ich würde gerne wissen welcher andere Song das auslöst und warum. Hab darauf aber keine Antwort.
Nach Intervention von mir dagegen wurde jedesmal des Video wieder frei gegeben. Also im Endeffekt alles sehr easy für mich.
 
eine schwachsinnige Social Media Plattform
YouTube schwachsinnig? :oops: Immer wenn ich mir eine Krawatte binden muss, bin ich ziemlich froh über YouTube. Sonst bliebe mir nichts anderes übrig, als mir die Krawatte so zu binden, wie ich das auch mit meinen Schnürsenkeln mache.:rolleyes:

Mhhh ... vielleicht mache ich da auch mal ein Video drüber und läute einen neuen Trend ein.
Ferrari, ich komme!
:jhappy:
 
YouTube schwachsinnig? :oops: Immer wenn ich mir eine Krawatte binden muss, bin ich ziemlich froh über YouTube. Sonst bliebe mir nichts anderes übrig, als mir die Krawatte so zu binden, wie ich das auch mit meinen Schnürsenkeln mache.:rolleyes:
Wie haben sich nur die Leute vor Youtube damals Krawatten gebunden? Nimm statt einer Krawatte eine Fliege, dann geht das so ähnlich wie bei den Schnürsenkeln. :D
Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, wie ich mich noch verständlicher ausdrücken könnte.
Du hast Dich schon verständlich ausgedrückt. Aber was sollen wir dagegen machen? Der einzige, der etwas daran ändern könnte, ist Youtube selbst und die haben vermutlich kein großes Interesse daran, weil es ihnen wurscht ist, woher die Kohle kommt. Ich bin nicht bei Youtube, aber hätte ich monetäre Absichten/Interessen, hätte ich sicher auch kein Problem gegen ein ungerechtfertigtes Bestreiten meiner Urheberstellung und gegen eine Schädigung gerichtlich vorzugehen, sofern Aussicht auf Erfolg besteht.
 
Immer wenn ich mir eine Krawatte binden muss, bin ich ziemlich froh über YouTube.

Nennt man "kacken gehen" neurdings "eine Krawatte binden"? :D

Weil Handy kommt natürlich mit auf den Schacht! Ehrensache. Früher gabs halt die D&W Kataloge.
 
Es gibt ja diverse YT-Kanäle, deren Existenz nahezu ausschließlich auf der Auswertung von Drittmaterial besteht. Sei es Rick Beato oder diverse Gitarristen, die eigentlich nur "Listical" Videos machen, Top 10 Riffs in Drop-D, Top Dad Rock Intros, usw.

Ohne die Originalmusik wären die nichts. Daher ist es m.M. in solchen Fällen absolut legitim, wenn die Urheber die (für mich immer wieder überraschende) Reichweite dieser Kanäle nutzen und Tantiemen ziehen.
 
Nimm statt einer Krawatte eine Fliege, dann geht das so ähnlich wie bei den Schnürsenkeln. :D
Soll ja wieder En Vogue sein. :cool:

Nennt man "kacken gehen" neurdings "eine Krawatte binden"? :D

Weil Handy kommt natürlich mit auf den Schacht! Ehrensache.
:LOL:

Früher gabs halt die D&W Kataloge.

:cool:

mainImage-collectors.jpg
 
Damit ich das auch verstehe:

Veronica Garcia covers Silver Dollar by Sierra Ferrell​




Macht Veronica Garcia sich strafbar? Doch eigentlich nicht, weil sie die Urheberin im Titel mit angibt, oder?
 
Wenn es so einfach wäre... Von der Urheberangabe im Titel kann der Komponist kein Brot kaufen.

Danke für die interessante Diskussion bisher!
 
Hier noch ein paar interessante Ausführungen, lasst euch nicht vom Titel verwirren, sie berichtet davon wie es ist, wenn man fremden Musik verwendet und irgendwo im Video sieht man doch tatsächlich auch einen offiziellen YouTube Button mit dem man angibt, dass man fremden Content verwendet, da geht es um demonetarisieren und monetarisieren.

 
Macht Veronica Garcia sich strafbar? Doch eigentlich nicht, weil sie die Urheberin im Titel mit angibt, oder?

Vielleicht sollten wir uns auch noch mal über Unterschied Strafrecht vs. Zivilrecht unterhalten.

Strafbar macht man sich wohl nur in den seltensten Fällen - behaupte ich jetzt mal so mit meinem Halbwissen.
Es geht eher darum, dass Verwendung geschützten Materials zivilrechtliche Ansprüche auslösen können: Unterlassungsanspruch, Schadensersatz etc.

Und diese Ansprüche erlischen nicht durch bloße Angabe des Urhebers
 
Vielleicht sollten wir uns auch noch mal über Unterschied Strafrecht vs. Zivilrecht unterhalten.

Strafbar macht man sich wohl nur in den seltensten Fällen - behaupte ich jetzt mal so mit meinem Halbwissen.
Es geht eher darum, dass Verwendung geschützten Materials zivilrechtliche Ansprüche auslösen können: Unterlassungsanspruch, Schadensersatz etc.

Und diese Ansprüche erlischen nicht durch bloße Angabe des Urhebers

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke​

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Da geht schon was, aber interessanter sind vermutlich tatsächlich die zivilrechtlichen Ansprüche..., ne Owi ist es wohl nicht :)
 
Wieder was gelernt.
Ich sach noch, Halbwissen... :oops:

Mir ist aber noch kein Fall einer strafrechtlichen Verfolgung von irgendwelchen Youtube-Coversängern bekannt?!?
Normative Kraft des Faktischen?

...oder bezieht sich sowas doch eher auf so kommerzielle Verwertungsversuche wie kino.to (oder Mega von Kim Dotcom fällt mir international noch ein)
 

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)​

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke​

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Da geht schon was, aber interessanter sind vermutlich tatsächlich die zivilrechtlichen Ansprüche..., ne Owi ist es wohl nicht :)

Aus Interesse eben darauf gestoßen:

Kontrahierungszwang der GEMA:
„Coverversionen sind unbedenklich, wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist. Ansonsten benötigt man auch hier eine Genehmigung“, so der Musikexperte. „Werke, die bei der GEMA gelistet sind, werden durch den Kontrahierungszwang der GEMA für Coverversionen freigegeben. Es reicht daher eine Anmeldung des Covers bei der GEMA.“


auf https://www.alle-noten.de/magazin/urheberrecht-und-musik/
 
Mir ist aber noch kein Fall einer strafrechtlichen Verfolgung von irgendwelchen Youtube-Coversängern bekannt?!?
Normative Kraft des Faktischen?
§ 106 UrhG ist gemäß § 109 UrhG ein Antragsdelikt. Dass der (ggf. internationale) verletzte Rechtsinhaber einen Strafantrag stellt, dürfte schon mal ein nicht unerhebliches Hindernis auf dem Weg zur strafrechtlichen Verurteilung sein. Sonstige strafprozessuale Besonderheiten (Einstellungsgründe und ggf. Ermittlungsprobleme) tun ihr Übriges dazu.
 
"Früher", bevor es den sogenannten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gab, musste man zwangsläufig über den Umweg des Strafrechts, respektive Anzeige gegen Unbekannt, an den möglichen Verletzer herankommen. D.h. die Staatsanwaltschaften haben beim Provider angeklopft, um zu erfahren, welcher User den Titel z.B. hochgeladen hat oder jedenfalls die IP-Adresse zu erfahren.

Das hat natürlich ewig gedauert und auch die Justiz komplett mit Urhebergedöns überschwemmt, dessen Ziel es aber immer primär war, sich zivilrechtlich and dem Schädiger abzuarbeiten. Daher hat man dann dann eben den "Zivilweg" eingeführt. Das war so Ende der 2000er. Wie man sich vorstellen kann, hat das die Abmahnwelle nochmal so richtig befeuert.
 

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