C
carlo67
Gesperrter User
- Registriert
- 21.10.07
- Beiträge
- 319
- Reaktionen
- 1
- Punkte
- 361
Scheint aber ne üble Gegend zu sein, in der du wohnst. Gabs da auch schon Anzeigen wegen ruhestörenden Schießereien ? ![Big Grin :D :D](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
carlo67 schrieb:
Scheint aber ne üble Gegend zu sein, in der du wohnst. Gabs da auch schon Anzeigen wegen ruhestörenden Schießereien ?![]()
Das trifft bei Polizisten gern zu. Und selbst Rechtsanwälte wissen oft nicht ausführlich Bescheid. Da tut es meiner Erfahrung nach (falls man aus irgendeinem Grund einen Anwalt braucht) immer gut, sich selbst im Netz über aktuell(st)e Gerichtsentschlüsse zu informieren. So wie man sich inzwischen auch gerne im Netz ein wenig medizinisch informiert, bevor man zum Arzt geht, der ebenfalls oft nichts über aktuelle Forschungen und neue Medikamente weiß.Manchmal denke ich, die Polizei kennt sich selber nicht so aus und ein Rechtsanwalt wüsste da Bescheid...
...jedenfalls ist er offensichtlich zu fertig, sich gegen Dich zu wehren... Ich kenne Deine Verhältnisse vor Ort nicht, trotzdem: Den Spruch finde ich ziemlich scheisse.Da nehm ich sicher nicht auf die Ruhebedürfnisse eines alten Alkoholikers Rücksicht, der zu fertig ist in eine bessere Gegend zu ziehen.
Musizieren
Wird in der Wohnung Musik gemacht, so sind die Vorgaben des Imissionsschutzgesetzes einzuhalten, da Musik rechtlich betrachtet Lärm darstellt, dessen Emmissionspegel zu reglementieren ist.
Beliebig oft und laut kann in den seltensten Fällen musiziert werden, die nächtlichen und mittäglichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Dies betrifft die Zeiten von 22-7 Uhr und 13-15 Uhr, wobei die genauen Details regelmäßig in der Hausordnung geregelt werden. Wird Musizieren grundsätzlich auf Zimmerlautstärke beschränkt, so würde dies für einige Instrumente bedeuten, daß nicht musiziert werden darf. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Beschränkung auf Zimmerlautstärke nicht möglich ist.
Dies stellt jedoch ein Problem dar, da es zum Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gehört, zu musizieren. Ein Verbot zu musizieren ist damit nicht zulässig. Bewegt sich also das Musizieren in einem engen zeitlichen Rahmen, der die Ruhezeiten berücksichtigt, so ist auch ein Lärmpegel über den eigentlich zulässigen Pegel hinaus als hinnehmbar anzusehen.
Einfluß kann jedoch auf die Dauer des Musizierens genommen werden, auch im Rahmen einer Vereinbarung in der Hausordnung. Ein dauerhaftes Musizieren muß nicht hingenommen werden. Die Rechtssprechung hält einen Zeitraum von 2 Stunden pro Tag unter Betrachtung der Ruhezeiten für zulässig. Kürzere Zeiten (1-1 1/2 Stunden) können jedoch dann gelten, wenn beispielsweise ein Schlagzeug mit zum Einsatz kommt. Ein berufsmäßiges Musizieren kann somit schnell Probleme bereiten und muß nicht als vertragsgemäße Nutzung der Mietsache angesehen werden, da Berufsmusiker regelmäßig deutlich mehr als 2 Stunden musizieren.
boris8000 schrieb:
Ich hab auch mal so einen Fall der Ruhestörrung gehabt.
Da kam das Ordnungsamt vorbei und meinte wenn sie nochmal vorbei kommen müssen, nehmen sie meinen PC mit.
?? Dürfen die das ?
Jedenfalls meinte ich: "JAJA" und hab die Tür zugeknallt.
Dave1978 schrieb:
Hier noch was von Anwaltonline.com
Musizieren
Wird in der Wohnung Musik gemacht, so sind die Vorgaben des Imissionsschutzgesetzes einzuhalten, da Musik rechtlich betrachtet Lärm darstellt, dessen Emmissionspegel zu reglementieren ist.
Beliebig oft und laut kann in den seltensten Fällen musiziert werden, die nächtlichen und mittäglichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Dies betrifft die Zeiten von 22-7 Uhr und 13-15 Uhr, wobei die genauen Details regelmäßig in der Hausordnung geregelt werden. Wird Musizieren grundsätzlich auf Zimmerlautstärke beschränkt, so würde dies für einige Instrumente bedeuten, daß nicht musiziert werden darf. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Beschränkung auf Zimmerlautstärke nicht möglich ist.
Dies stellt jedoch ein Problem dar, da es zum Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gehört, zu musizieren. Ein Verbot zu musizieren ist damit nicht zulässig. Bewegt sich also das Musizieren in einem engen zeitlichen Rahmen, der die Ruhezeiten berücksichtigt, so ist auch ein Lärmpegel über den eigentlich zulässigen Pegel hinaus als hinnehmbar anzusehen.
Einfluß kann jedoch auf die Dauer des Musizierens genommen werden, auch im Rahmen einer Vereinbarung in der Hausordnung. Ein dauerhaftes Musizieren muß nicht hingenommen werden. Die Rechtssprechung hält einen Zeitraum von 2 Stunden pro Tag unter Betrachtung der Ruhezeiten für zulässig. Kürzere Zeiten (1-1 1/2 Stunden) können jedoch dann gelten, wenn beispielsweise ein Schlagzeug mit zum Einsatz kommt. Ein berufsmäßiges Musizieren kann somit schnell Probleme bereiten und muß nicht als vertragsgemäße Nutzung der Mietsache angesehen werden, da Berufsmusiker regelmäßig deutlich mehr als 2 Stunden musizieren.
Heelie schrieb:
Das schöne an Gesetzen ist ja das man wunderbar korinten Kacken kann (bzw. das scheint ja kein Gesetz zu sein, nur ein Kommentar)
Da steht nämlich musizieren. Ist Produzieren denn Musizieren?
M.E. nicht denn du spielst Musik ab.
Precious-P schrieb:
Na, da würd sich aber jemand freuen, wenn ich umziehe...
Wenn man seine Wohnung und die Wohngegend liebt soll man trotzdem umziehen, nur weil meine Nase einem anderen nicht passt? Ich hab damals lange für diese Wohnung gekämpft (waren zig andere Interessenten).
Der Umzug war für mich teuer genug.
Jetzt wieder umziehen? Das nötige Kleingeld dafür ist doch auch nicht ohne. Und wer garantiert, dass, wenn ich umgezogen bin, dann da nicht auch wieder Idioten einziehen?
Nein, das kann keine Lösung sein.