@jet2 Du musst erst mal unterscheiden zwischen reiner KI, der du ein Briefing gibst und sie für den eigentlichen Output sorgt und Dingen, an denen du tatsächlich schöpferisch tätig warst. Deshalb habe ich das Beispiel mit der Autorin und dem Coverbild vorhin gewählt. Das Schriftwerk fertigt die Autorin selbstständig an, für das Coverbild gibt sie ein Briefing. Für das Coverbild hat weder Urheberrecht wenn ein Künstler es anfertigt, noch wenn die KI es macht. Sollte es ein Künstler machen, hat der Künstler das Urheberrecht, macht es eine KI gibt es kein Urheberrecht für das Bild.
Synthesizer V, vocaloid, emvoice sind allesamt keine KI-Tools. Hier wurde lediglich maschinelles lernen angewendet um bestimmte Ergebnisse zu erzielen. Für den Benutzer ist das irrelevant. Du spielst hier erst mal Melodien ein, die du selber gemacht hast (Im Idealfall), und diese Tools sind lediglich für den Klang verantwortlich, exakt so, wie bei jedem anderen Synthesizer. Die Tatsache, dass es einer menschlichen Stimme extrem nahe kommt ist dabei nicht relevant.
Außerdem ist ein Werk, in dem KI benutzt wurde nicht zwangsläufig vom Urheberrecht ausgenommen. Es kommt immer auf die individuelle Schöpfungshöhe an. Im Zweifelsfall muss der Einzelfall geprüft werden, dass lässt sich nicht pauschal beantworten.
Nimmst du einen Suno-Song auseinander, änderst Dinge ab, fügst neue Dinge ein, ist es unter Umständen wieder ein Werk mit individueller Schöpfungshöhe. Muss nicht aber kann. Da gibt es keine magische Grenze.