der_wahre_Noplan
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Der Mensch, der der KI den Input gibt.Ok. Wer hat dann das Copyright auf Suno-Kompositionen?
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Der Mensch, der der KI den Input gibt.Ok. Wer hat dann das Copyright auf Suno-Kompositionen?
Der Mensch, der der KI den Input gibt.
Wenn es keine Rechtsposition an dem Output gibt, ist es gemeinfrei und damit praktisch wertlos, was durchaus konsequent ist.Ok. Ist dann der Output auch Eigentum der Firma?
Niemand. Weil es kein Werk und damit kein Urheberrecht gibt.Ok. Wer hat dann das Copyright auf Suno-Kompositionen?
Wenn es keine Rechtsposition an dem Output gibt, ist es gemeinfrei und damit praktisch wertlos, was durchaus konsequent ist.
Die Rechtslage ist zwar momentan noch unklar, da es eine recht neue Situation ist mit schneller Entwicklung. Aber ich denke das wird sich schon so einpendeln, dass der Mensch, der der KI den Input gibt, auch automatisch der Urheber wird. Außerdem wird sich die KI-Songgenerierung noch weiterentwickeln, dass man als User viel mehr Einstellschrauben haben wird und man es dann rechtlich zweifelsfrei als eigenes Werk sehen kann.Das ist ja totaler Quatsch. Das würde ja sämtliche Begriffe wie "Schöpfungshöhe" ad absurdum fühlen.
Wieso sollte dafür irgendjemand auch nur einen Cent bezahlen wollen?
Aber ich denke das wird sich schon so einpendeln, dass der Mensch, der der KI den Input gibt, auch automatisch der Urheber wird.
Außerdem wird sich die KI-Songgenerierung noch weiterentwickeln, dass man als User viel mehr Einstellschrauben haben wird und man es dann rechtlich zweifelsfrei als eigenes Werk sehen kann.
Denn "Ownership" sagt nichts über copyright-protection aus. Zu dem Thema wird auf der Suno Website nur relativ offen gesagt, dass dies ein weites und kompliziertes Feld ist und man sich am besten einen Anwalt nimmt, der sich auf das Thema spezialisiert hat, weil es von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein kann und sich dieser Bereich "schnell entwickelt".
Die Rechtslage ist zwar momentan noch unklar, da es eine recht neue Situation ist mit schneller Entwicklung. Aber ich denke das wird sich schon so einpendeln, dass der Mensch, der der KI den Input gibt, auch automatisch der Urheber wird. Außerdem wird sich die KI-Songgenerierung noch weiterentwickeln, dass man als User viel mehr Einstellschrauben haben wird und man es dann rechtlich zweifelsfrei als eigenes Werk sehen kann.
..“Allgemeinwissen“, ja, dem stimme ich vollends zu..aber KI‘en bedienen sich im Musikbeteich eben auch, vielleicht sogar vorwiegend aus urheberrechtlich geschütztem Material..
man gibt dem user immer mehr einfluß auf das ergebnis.
Schon vor zwei Monaten haben die reichen Artisten geheult:
Das ist doch aber hinsichtlich der generellen Problematik vollkommen irrelevant.
die frage ist doch: reicht der schöpferische anteil, der vom mensch kommt aus, um die urheberschaft übernehmen zu können?
Die Frage würde ich an einen Anwalt weitergeben. @muffy?Genau darüber habe ich mich auch gewundert.
Die Frage, die sich ultimativ stellt, ist: Gibt es bei AI-Werken ein Copyright?
Für mich Hobby-Juristen stellt sich das folgendermaßen da:Das Copyright kommt nicht aus Deutschland, ist aber recht ähnlich. Die IHK schreibt dazu folgendes:
Welche Bedeutung hat der Copyrightvermerk ©?
Damit der Schöpfer eines Werkes urheberrechtlichen Schutz genießt, ist keine weitere Kennzeichnung erforderlich. Denn durch den Schöpfungsakt eines Werkes entsteht der gesetzliche Urheberrechtsschutz.
Wird der Urheber an üblicher Stelle und in üblicher Form bezeichnet (zum Beispiel bei Büchern auf der Titelseite oder dem Buchrücken), so besteht eine gesetzliche Vermutung für das Bestehen seiner Urheberschaft. Man spricht hier vom Urheberrechtsvermerk.
Etwas anderes ist der allgemein bekannte, sogenannte Copyright-Vermerk (©). Das „©" stammt aus dem angelsächsischen Raum und bezieht sich auf den Inhaber der „Copyrights“, also auf den Inhaber der Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte. Dieser Rechteinhaber muss nicht zwangsläufig identisch sein mit dem Urheber. Häufig sind die Rechteinhaber juristische Personen, an welche die Verwertungsrechte mittels Lizenzierung übertragen wurden, z. B. Verlage oder Verwertungsgesellschaften. Deshalb ist bei einem „Copyright-Vermerk“ grundsätzlich erst zu prüfen, ob damit der Urheber oder nur der Rechtsinhaber bezeichnet ist. Allerdings kann man davon ausgehen, dass Rechteinhaber und Urheber identisch sind, wenn das ©-Zeichen um den Namen einer natürlichen Person ergänzt ist und es keine weiteren „Urheberrechtsvermerke“ (siehe oben) gibt.
Die Frage würde ich an einen Anwalt weitergeben. @muffy?
Der Begriff "Urheber" ist recht klar definiert. Es muss ein Mensch sein, es muss eine geistige Schöpfungshöhe besitzen. Deshalb hat weder ein KI Song, noch ein KI Bild einen Urheber.
Für mich Hobby-Juristen stellt sich das folgendermaßen da:
Wir haben 3 Begriffe:
Urheberrecht (Geistiges Werk eines Menschen; KI ist ausgeschlossen)
Copyright (Nutzungsrecht an einem Werk, möglicherweise aber nicht zwangsläufig identisch mit dem Urheber)
Hier wird es schon kniffelig. Eine Autorin in den USA hat beispielsweise ihr Schriftwerk mit AI Bildchen zu einer Graphic Novel verarbeitet. Für Schriftwerk besitzt sie das Copyright. Für die Bilder wurde ihr das Copyright verwehrt. Aber was bedeutet das jetzt? Kann ich ihre Bilder nehmen und meine eigene Geschichte erzählen? Und das ganze dann auch noch verkaufen?
Muufffyyy!! Sach mal!
Nein. Kommt es aus ne KI, bekommst du kein Urheberrecht. Egal ob dein Prompt die Anzahl an Zeichen aus "Der Herr der Ringe" übertrifft.die frage ist doch: reicht der schöpferische anteil, der vom mensch kommt, aus, um die urheberschaft übernehmen zu können?
Bedarf einer Einzelfallprüfung.die frage hat sich im grunde auch ohne ai schon gestellt, wenn jemand midi-tracks, samples, synthesizer-automatiken oder drummaschinen verwendet hat.
Wenn du in dem Suno-Song deinen eigenen Songtext schreibst, bist du doch Urheber.Ein Suno-Song hat derzeit keinen Urheber.
Nein, bist du nicht. Und du kannst auch nicht ein bisschen Urheber sein.wenn du einen prompt eingibst und die ki es dir erlaubt, kreativen einfluß auf das produkt zu nehmen,
bist du zu einem gewissen grad wieder der urheber, da die ki das ja nicht sein kann...