KI-Musik zu ähnlich Labels klagen

Wir werden sehen. Der Markt wird mit dem ganzen Müll sowas von überflutet werden. Wieso sollte dafür irgendjemand auch nur einen Cent bezahlen wollen?
 
Das ist ja totaler Quatsch. Das würde ja sämtliche Begriffe wie "Schöpfungshöhe" ad absurdum fühlen.
Die Rechtslage ist zwar momentan noch unklar, da es eine recht neue Situation ist mit schneller Entwicklung. Aber ich denke das wird sich schon so einpendeln, dass der Mensch, der der KI den Input gibt, auch automatisch der Urheber wird. Außerdem wird sich die KI-Songgenerierung noch weiterentwickeln, dass man als User viel mehr Einstellschrauben haben wird und man es dann rechtlich zweifelsfrei als eigenes Werk sehen kann.
 
Wieso sollte dafür irgendjemand auch nur einen Cent bezahlen wollen?

Sollte idealerweise auch gar keiner. Zumindest nicht auf den üblichen Musikplattformen.
Aber was ist denn bspw. mit Auftragsarbeiten? Wenn mich jemand beauftragt, ein bisschen Musik für einen Werbefilm beizusteuern, zahlt der dann nix, weil ich das an Suno weitergeleitet habe? Oder bekommt Suno das Geld, bzw. die Firma dahinter?
Und all das ganz abgesehen davon, dass es kaum möglich sein wird, mir nachzuweisen, der Kram käme nicht von mir.

Aber ich denke das wird sich schon so einpendeln, dass der Mensch, der der KI den Input gibt, auch automatisch der Urheber wird.

Das mag sein, ist aber scheiße. Denn wenn irgendjemand "Dance, 90BPM" eingibt, dann ist dessen persönlicher Beitrag zur Schöpfungshöhe exakt gleich Null.

Außerdem wird sich die KI-Songgenerierung noch weiterentwickeln, dass man als User viel mehr Einstellschrauben haben wird und man es dann rechtlich zweifelsfrei als eigenes Werk sehen kann.

Das macht es nicht besser, da dann jeder irgendwas behaupten kann. "Du, die Melodie und Akkorde habe ich aber Suno live mit Gitarre und Gesang vorgeträllert!".
 
Hier werden ja immer gerne die Nutzungsrechte und das Urheberrecht durcheinandergewürfelt.
Ein Suno-Song hat derzeit keinen Urheber. Nur ein Mensch kann Urheber sein und der Mensch gibt hier lediglich ein Briefing an die Maschine. Suno redet hier gerne von "Ownership", einen Begriff, den ich nicht übersetzen möchte, weil er wohl rechtlich nicht so eindeutig definiert werden kann. Die "Ownership" eines Suno-Songs, der ohne Abo generiert wurde, liegt bei Suno, der Ersteller kann den Song aber zu unkommerziellen Zwecke nutzen, genauso wie das generierte Artwork.
Hat man ein Abo abgeschlossen, erhält man auch die "Ownership" und kann den Song kommerziell nutzen. Soweit der einfache Teil. Denn "Ownership" sagt nichts über copyright-protection aus. Zu dem Thema wird auf der Suno Website nur relativ offen gesagt, dass dies ein weites und kompliziertes Feld ist und man sich am besten einen Anwalt nimmt, der sich auf das Thema spezialisiert hat, weil es von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein kann und sich dieser Bereich "schnell entwickelt".
 
Denn "Ownership" sagt nichts über copyright-protection aus. Zu dem Thema wird auf der Suno Website nur relativ offen gesagt, dass dies ein weites und kompliziertes Feld ist und man sich am besten einen Anwalt nimmt, der sich auf das Thema spezialisiert hat, weil es von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein kann und sich dieser Bereich "schnell entwickelt".

Genau darüber habe ich mich auch gewundert.
Die Frage, die sich ultimativ stellt, ist: Gibt es bei AI-Werken ein Copyright?
 
Die Rechtslage ist zwar momentan noch unklar, da es eine recht neue Situation ist mit schneller Entwicklung. Aber ich denke das wird sich schon so einpendeln, dass der Mensch, der der KI den Input gibt, auch automatisch der Urheber wird. Außerdem wird sich die KI-Songgenerierung noch weiterentwickeln, dass man als User viel mehr Einstellschrauben haben wird und man es dann rechtlich zweifelsfrei als eigenes Werk sehen kann.

so wird es sein. und es geht doch jetzt schon los.
man gibt dem user immer mehr einfluß auf das ergebnis.
bei den ki-grafiken würde ich jetzt schon sagen, dass prompt und startbild zusammen je nach vorgabe zwischen 0% und 99% kreativen einfluss auf ein generiertes ergebnis nehmen.
bei audio wird das bald ähnlich sein.

..“Allgemeinwissen“, ja, dem stimme ich vollends zu..aber KI‘en bedienen sich im Musikbeteich eben auch, vielleicht sogar vorwiegend aus urheberrechtlich geschütztem Material..

das legale streamen / hören von urheberrechtlich geschützter musik ist aber keine urheberrechtsverletzung.
und die behauptung, die ki hätte das illegal getan, musst du erstmal belegen...



und ich versteh auch nicht, warum es hier so große angst um copyrights gibt.
die wahrscheinlichkeit, dass es ai-"plagiate" von den kleinen unbekannten künstlern geben wird, wird extrem gering sein.
am ende betrifft es doch sowieso überwiegend die kommerz-mucke der musikindustrie.
 
Das ist doch aber hinsichtlich der generellen Problematik vollkommen irrelevant.

wieso?
die frage ist doch: reicht der schöpferische anteil, der vom mensch kommt, aus, um die urheberschaft übernehmen zu können?

die frage hat sich im grunde auch ohne ai schon gestellt, wenn jemand midi-tracks, samples, synthesizer-automatiken oder drummaschinen verwendet hat.
 
Genau darüber habe ich mich auch gewundert.
Die Frage, die sich ultimativ stellt, ist: Gibt es bei AI-Werken ein Copyright?
Die Frage würde ich an einen Anwalt weitergeben. @muffy?
Der Begriff "Urheber" ist recht klar definiert. Es muss ein Mensch sein, es muss eine geistige Schöpfungshöhe besitzen. Deshalb hat weder ein KI Song, noch ein KI Bild einen Urheber.
Das Copyright kommt nicht aus Deutschland, ist aber recht ähnlich. Die IHK schreibt dazu folgendes:


Welche Bedeutung hat der Copyrightvermerk ©?​



Damit der Schöpfer eines Werkes urheberrechtlichen Schutz genießt, ist keine weitere Kennzeichnung erforderlich. Denn durch den Schöpfungsakt eines Werkes entsteht der gesetzliche Urheberrechtsschutz.

Wird der Urheber an üblicher Stelle und in üblicher Form bezeichnet (zum Beispiel bei Büchern auf der Titelseite oder dem Buchrücken), so besteht eine gesetzliche Vermutung für das Bestehen seiner Urheberschaft. Man spricht hier vom Urheberrechtsvermerk.

Etwas anderes ist der allgemein bekannte, sogenannte Copyright-Vermerk (©). Das „©" stammt aus dem angelsächsischen Raum und bezieht sich auf den Inhaber der „Copyrights“, also auf den Inhaber der Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte. Dieser Rechteinhaber muss nicht zwangsläufig identisch sein mit dem Urheber. Häufig sind die Rechteinhaber juristische Personen, an welche die Verwertungsrechte mittels Lizenzierung übertragen wurden, z. B. Verlage oder Verwertungsgesellschaften. Deshalb ist bei einem „Copyright-Vermerk“ grundsätzlich erst zu prüfen, ob damit der Urheber oder nur der Rechtsinhaber bezeichnet ist. Allerdings kann man davon ausgehen, dass Rechteinhaber und Urheber identisch sind, wenn das ©-Zeichen um den Namen einer natürlichen Person ergänzt ist und es keine weiteren „Urheberrechtsvermerke“ (siehe oben) gibt.
Für mich Hobby-Juristen stellt sich das folgendermaßen da:
Wir haben 3 Begriffe:
Urheberrecht (Geistiges Werk eines Menschen; KI ist ausgeschlossen)
Copyright (Nutzungsrecht an einem Werk, möglicherweise aber nicht zwangsläufig identisch mit dem Urheber)
Hier wird es schon kniffelig. Eine Autorin in den USA hat beispielsweise ihr Schriftwerk mit AI Bildchen zu einer Graphic Novel verarbeitet. Für Schriftwerk besitzt sie das Copyright. Für die Bilder wurde ihr das Copyright verwehrt. Aber was bedeutet das jetzt? Kann ich ihre Bilder nehmen und meine eigene Geschichte erzählen? Und das ganze dann auch noch verkaufen?
Muufffyyy!! Sach mal! :cool:
 
Die Frage würde ich an einen Anwalt weitergeben. @muffy?
Der Begriff "Urheber" ist recht klar definiert. Es muss ein Mensch sein, es muss eine geistige Schöpfungshöhe besitzen. Deshalb hat weder ein KI Song, noch ein KI Bild einen Urheber.

Für mich Hobby-Juristen stellt sich das folgendermaßen da:
Wir haben 3 Begriffe:
Urheberrecht (Geistiges Werk eines Menschen; KI ist ausgeschlossen)
Copyright (Nutzungsrecht an einem Werk, möglicherweise aber nicht zwangsläufig identisch mit dem Urheber)
Hier wird es schon kniffelig. Eine Autorin in den USA hat beispielsweise ihr Schriftwerk mit AI Bildchen zu einer Graphic Novel verarbeitet. Für Schriftwerk besitzt sie das Copyright. Für die Bilder wurde ihr das Copyright verwehrt. Aber was bedeutet das jetzt? Kann ich ihre Bilder nehmen und meine eigene Geschichte erzählen? Und das ganze dann auch noch verkaufen?
Muufffyyy!! Sach mal! :cool:

wenn du einen prompt eingibst und die ki es dir erlaubt, erheblichen kreativen einfluß auf das produkt zu nehmen,

zum beispiel: du schreibst die lyrics selber, du schreibst die gesangsmelodie, du schreibst die grundakkorde, du bestimmst die instrumentierung, du gibst die struktur des arrangements vor

dann hast du zumindest zu einem gewissen grad eine schöpferische leistung vollzogen.
wer soll denn dann außer dir der urheber sein, wenn die ki es nicht ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
die frage ist doch: reicht der schöpferische anteil, der vom mensch kommt, aus, um die urheberschaft übernehmen zu können?
Nein. Kommt es aus ne KI, bekommst du kein Urheberrecht. Egal ob dein Prompt die Anzahl an Zeichen aus "Der Herr der Ringe" übertrifft.

die frage hat sich im grunde auch ohne ai schon gestellt, wenn jemand midi-tracks, samples, synthesizer-automatiken oder drummaschinen verwendet hat.
Bedarf einer Einzelfallprüfung.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du einen prompt eingibst und die ki es dir erlaubt, kreativen einfluß auf das produkt zu nehmen,
bist du zu einem gewissen grad wieder der urheber, da die ki das ja nicht sein kann...
Nein, bist du nicht. Und du kannst auch nicht ein bisschen Urheber sein.
Mal folgende Beispiele:

1. Wir schreiben das Jahr 1987. Mathilda schreibt ein Buch über Horst, den maskierten Superheld. Sie braucht für ihr Buch ein Cover, dafür engagiert sie Friedhelm, weil Friedhelm kann toll malen. Mathilda schreibt Friedhelm also eine lange Beschreibung über Host, wie er aussieht, was er anhat, was er auf dem Bild machen soll, etc. Friedhelm Schwingt den Pinsel und wenig später zeigt er das Bild Mathilda, die sich freut.
Mathilda hat das Urheberrecht am Text. Obwohl es ihr Charakter ist und sie sie eine detaillierte Beschreibung abgegeben hat, liegt das Urheberrecht des Bilder bei Friedhelm.

2. Wir schreiben das Jahr 2019. Mathilda hat ihr neues Buch fertig. Sie braucht wieder ein Cover und geht zum Schimpansen Congo. Der malt ihr das neue Cover. Mathilda freut sich über das neue Bild.
Wieder hat Mathilda das Urheberrecht am Text, ein Urheberrecht für das Bild gibt es aber nicht, da Congo ein Affe ist und als Affe hat er kein Urheberrecht.

3. wir haben das Jahr 2024. Mathilda hat ihre Trilogie fertig gestellt. Diesmal macht sie das Cover für das 3. Buch mit Midjourney.
Mathilda freut sich wieder über das tolle Cover. Wieder hat sie das Urheberrecht am Textwerk und wieder gibt es ein Bild ohne Urheber, denn wieder war kein Mensch an der Erstellung des Bildes beteiligt, sonder nur an dessen Auftrag und der Beschreibung.
 

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