Ich kenne keinen der in die Zukunft sehen kann.
@jet2 Das Songvoting ist nicht Maßgeblich für ein Urheberrecht. Und klar, du kannst es auch darauf anlegen, etwas zusammen zuschustern, dass eben keine individuelle schöpferische Leistung eines Menschen darstellt.
Ich mach mal ein Gegenbeispiel:
Der große Künstler Willibald nimmt mit 3 verschiedenen Farben Anlauf und kippt alles auf ne Leinwand. Das ganze nennt er "Chaos im Walde" und bekommt auf der größten Kunstaustellung ever nen Preis.
Sein Bruder, der versoffene Boldiwill kommt sturzbetrunken ins Atelier und kotzt seinen Mageninhalt auf die nächste Leinwand.
Wir sehen also Tomatensoße, das kühle Pils, ein paar Pepperoni und Salami schön verteilt auf der Leinwand. Das Bild sieht dem seines Bruders gar nicht so unähnlich. Allerdings hat sein "Bild" nur trotzdem nur ein geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung und wird demnach kein Urheberrecht bekommen.