KI-Musik zu ähnlich Labels klagen

Wenn du in dem Suno-Song deinen eigenen Songtext schreibst, bist du doch Urheber.
Ich hab ja gerade ein recht ausführliches Beispiel geschildert. Für dein Beispiel gilt das gleiche. Du bist Urheber am Text (sofern du den Text selber geschrieben hast und nicht per ChatGPT). Der Song muss aber leider wieder ohne Urheber auskommen.
 
Das macht es nicht besser, da dann jeder irgendwas behaupten kann. "Du, die Melodie und Akkorde habe ich aber Suno live mit Gitarre und Gesang vorgeträllert!".
Nein, aber du wirst mit Sicherheit die Akkordfolgen eingeben können. Den Spielstyle, Art der Gitarre, oder sogar aus welchem Holz die Gitarre gefertigt wurde und welche Saiten aufgezogen wurden, über welches Mic du das aufgenommen klingen sein soll und in welchem Raum gespielt wurde. Das ist jetzt mal übertrieben, aber ist ja nicht mehr ganz so abwegig. Vor einigen Jahren hätte ich nie im Leben mit den aktuellen Ergebnissen gerechnet, aber das maschinelle Lernen erscheint mir mittlerweile grenzenlos.
 
ok, wie liefs bisher bei den coolsten producern?

man geht auf ein portal, das kostenlose samples anbietet.
lädt sich einen vocaltrack und einen beat runter.
die beiden mischt man in 5 min. zusammen, claimt das copyright und veröffentlicht das stück im songvoting.
und erhält dafür ein 9er voting.
alles schon passiert.


was ist kreativer?
lyrics selber schreiben, gesangsmelodie selber schreiben, harmonien selber schreiben, arrangement und stil vorgeben, ai.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber doch nur im aktuellen Entwicklungsstadium.
Ich kenne keinen der in die Zukunft sehen kann.

@jet2 Das Songvoting ist nicht Maßgeblich für ein Urheberrecht. Und klar, du kannst es auch darauf anlegen, etwas zusammen zuschustern, dass eben keine individuelle schöpferische Leistung eines Menschen darstellt.

Ich mach mal ein Gegenbeispiel:
Der große Künstler Willibald nimmt mit 3 verschiedenen Farben Anlauf und kippt alles auf ne Leinwand. Das ganze nennt er "Chaos im Walde" und bekommt auf der größten Kunstaustellung ever nen Preis.

Sein Bruder, der versoffene Boldiwill kommt sturzbetrunken ins Atelier und kotzt seinen Mageninhalt auf die nächste Leinwand.
Wir sehen also Tomatensoße, das kühle Pils, ein paar Pepperoni und Salami schön verteilt auf der Leinwand. Das Bild sieht dem seines Bruders gar nicht so unähnlich. Allerdings hat sein "Bild" trotzdem nur ein geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung und wird demnach kein Urheberrecht bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn mich jemand beauftragt, ein bisschen Musik für einen Werbefilm beizusteuern, zahlt der dann nix, weil ich das an Suno weitergeleitet habe? Oder bekommt Suno das Geld, bzw. die Firma dahinter?
Er zahlt Dir deshalb nichts, weil Du ihm keine verwertbare Rechtsposition einräumen kannst.
Und all das ganz abgesehen davon, dass es kaum möglich sein wird, mir nachzuweisen, der Kram käme nicht von mir.
Dadurch wird der bestehende Markt mit zu Grunde gehen. Denn irgendwann glaubt keiner mehr, dass da eine Rechtsposition existiert, auch wenn es der Fall ist. Mit anderen Worten: Das Urheberrecht ist dem Tod geweiht.
 
Ich kenne keinen der in die Zukunft sehen kann.

@jet2 Das Songvoting ist nicht Maßgeblich für ein Urheberrecht. Und klar, du kannst es auch darauf anlegen, etwas zusammen zuschustern, dass eben keine individuelle schöpferische Leistung eines Menschen darstellt.

Ich mach mal ein Gegenbeispiel:
Der große Künstler Willibald nimmt mit 3 verschiedenen Farben Anlauf und kippt alles auf ne Leinwand. Das ganze nennt er "Chaos im Walde" und bekommt auf der größten Kunstaustellung ever nen Preis.

Sein Bruder, der versoffene Boldiwill kommt sturzbetrunken ins Atelier und kotzt seinen Mageninhalt auf die nächste Leinwand.
Wir sehen also Tomatensoße, das kühle Pils, ein paar Pepperoni und Salami schön verteilt auf der Leinwand. Das Bild sieht dem seines Bruders gar nicht so unähnlich. Allerdings hat sein "Bild" nur trotzdem nur ein geringes Maß an Individualität und geistiger Leistung und wird demnach kein Urheberrecht bekommen.
ich glaube, da täuschst du dich.
ich denke, boldiwill wird auch das urheberrecht bekommen, wenn er es beansprucht...
und ich finde das gekotzte bild authentischer... :smil451c7211b9e19:
 
boldiwill wird auch das copyright bekommen, wenn er es beansprucht...
Ist es eine geistige Schöpfung, wenn ich im Vollsuff irgendwohin kotze? Und wenn ja, wieviel Schadensersatz kriege ich von der Putzfrau, wenn sie meine Kotze wegwischt, äh mein Werk zerstört.
 
Er zahlt Dir deshalb nichts, weil Du ihm keine verwertbare Rechtsposition einräumen kannst.

Dadurch wird der bestehende Markt mit zu Grunde gehen. Denn irgendwann glaubt keiner mehr, dass da eine Rechtsposition existiert, auch wenn es der Fall ist. Mit anderen Worten: Das Urheberrecht ist dem Tod geweiht.
Ihm muss ja erst mal nachgewiesen werden, dass er keine verwertbare Rechtsposition hat. Solange Stillschweigen bewahrt wird, solange kann er auch sein Ding durchziehen.
 
Ich kenne keinen der in die Zukunft sehen kann.
Man muss dafür auch nicht in die Zukunft sehen, denn die Möglichkeiten lassen sich ja bereits erahnen.

Angenommen ein Stephen Hawking hätte eine Song-Idee und er würde ein dickes Buch schreiben, in welchem er detailliert seinen Song beschreibt und würde diese Beschreibung in eine KI einspeisen, die gut trainiert ist und auf seine Bedürfnisse eingehen kann.

Er würde dann definitiv der Urheber sein.

Aber die Frage die jetzt geklärt werden muss, ab welchem Input eine Urheberschaft erworben werden kann? Wo ist da die Grenze?
 
ich glaube, da täuschst du dich.
ich denke, boldiwill wird auch das urheberrecht bekommen, wenn er es beansprucht...
Das Urheberrecht muss man nicht beanspruchen, man hat es oder eben nicht. Wie gesagt, es bedarf einer persönlichen geistigen Schöpfung. Inwieweit das bei mancher abstrakter Kunst gewährleistet ist sei mal dahingestellt aber Boldwill wird erstmal seinen Rausch ausschlafen und hat andere Sorgen als das Urheberrecht.
 
Er würde dann definitiv der Urheber sein.
Nein, würde er nicht. Nicht nach dem aktuell geltendem Recht und ob man ein Promi ist oder nicht spielt keine Rolle.

Man muss dafür auch nicht in die Zukunft sehen, denn die Möglichkeiten lassen sich ja bereits erahnen.
Wenn du da bereits Erkenntnisse hast, geh an die Börse. Dann kannst du gut absahnen. Jeder Jurist wird dir eine andere Antwort geben.
 
Ihm muss ja erst mal nachgewiesen werden, dass er keine verwertbare Rechtsposition hat. Solange Stillschweigen bewahrt wird, solange kann er auch sein Ding durchziehen.
Das ist halt Betrug. Er behauptet, dem anderen eine Rechtsposition einräumen zu können, die er nicht hat. Das funktioniert vielleicht ne gewisse Zeit und irgendwann kommt es raus. Und dann wird keiner mehr für irgendein Auftragswerk Geld bezahlen, weil es genauso KI-geschaffen sein kann. Dem ganzen Urheberrecht wird der Makel des potentiellen Betrugs anhaften und damit hat es sich dann erledigt.
 
Achso, dazu noch:

Dadurch wird der bestehende Markt mit zu Grunde gehen. Denn irgendwann glaubt keiner mehr, dass da eine Rechtsposition existiert, auch wenn es der Fall ist. Mit anderen Worten: Das Urheberrecht ist dem Tod geweiht.

Ja, das nehme ich aber sowieso an. Bzw. wird man da vielleicht noch über Marginalien diskutieren.
KIs werden alles, was wir in der Richtung kennen, komplett umkrempeln.
 
Das ist halt Betrug. Er behauptet, dem anderen eine Rechtsposition einräumen zu können, die er nicht hat. Das funktioniert vielleicht ne gewisse Zeit und irgendwann kommt es raus. Und dann wird keiner mehr für irgendein Auftragswerk Geld bezahlen, weil es genauso KI-geschaffen sein kann. Dem ganzen Urheberrecht wird der Makel des potentiellen Betrugs anhaften und damit hat es sich dann erledigt.
Korrekt. Aber das es irgendwann rauskommt, ist erst mal deine These. :smil451c7211b9e19:
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben