KI-Musik zu ähnlich Labels klagen

Nein, ist es nicht. Aber hier steckt der Teufel im Detail. Das Copyright kannst du beispielsweise verhökern aber Urheber ist und bleibt immer die selbe Person.

Das stimmt nicht. Die Verwertungsrechte kannst du verhökern. Copyright ist einfach der englische Ausdruck für Urheberrecht. Wobei es im englischsprachigen Raum tatsächlich ein wenig zwittermäßig gehandhabt wird, da steht "Copyright" quasi für beides.
 
Da wäre ich mir nicht sicher. Nach allem, was ich weiß (was allerdings auch vollkommen fehlgeleitet sein kann), kann man bei KI-Werken die Nutzungsrechte für sich beanspruchen.
Der Ethersis hat oben was von "Ownership" geschrieben. So wie ich das verstehe, sind das rein vertragliche Vereinbarungen zwischen Dir und dem KI-Unternehmen. Das ist kein absolutes Ausschließlichkeitsrecht, das auch ggü Dritten wirkt, sondern rein relativ zwischen Dir und dem KI-Unternehmen. Das KI-Unternehmen kann Dir viel erzählen, dass Du das Ergebnis nutzen darfst. Glückwunsch! Anderen die Nutzung verbieten kannst Du oder das KI-Unternehmen aber trotzdem nicht. Wie sinnvoll so eine Position im digitalen Zeitalter ist, hat man schon bei den ganzen NFT-Opfern gesehen.
 
Hi @jet2 ,

das legale streamen / hören von urheberrechtlich geschützter musik ist aber keine urheberrechtsverletzung.
und die behauptung, die ki hätte das illegal getan, musst du erstmal belegen...
..ich würde eine massenhafte Daten-Analyse nicht als "hören" bezeichnen und glaube auch nicht, dass eine KI sich auf Legalität berufen kann.
und ich versteh auch nicht, warum es hier so große angst um copyrights gibt.
die wahrscheinlichkeit, dass es ai-"plagiate" von den kleinen unbekannten künstlern geben wird, wird extrem gering sein.
Na ja, das Recht eines Urhebers an seinem Werk besteht eben und muss beachtet werden.. auch wenn jemand "ein kleiner unbekannter Künstler" ist. Ich stöbere gerne in den Listen der Quelldaten, um auszuschließen, dass Werke von mir verwendet wurden..
 
Zuletzt bearbeitet:
Anderen die Nutzung verbieten kannst Du oder das KI-Unternehmen aber trotzdem nicht.

Das mag so sein. Aber ich denke, dass es da eben noch drastische Änderungen geben wird. Wünschenswert wäre es natürlich, wenn das so bliebe, denn dann hätten menschliche Werke nach wie vor zumindest rechtlich eine gewisse Exklusivität.
 
Das stimmt nicht. Die Verwertungsrechte kannst du verhökern. Copyright ist einfach der englische Ausdruck für Urheberrecht.
Stimmt wohl. Wie ich schon geschrieben habe, ist der deutsche Begriff "Urheber" nicht 1:1 mit dem englischen/amerikanischen Begriff Copyright gleichzusetzen. Zu behaupten, Copyright ist einfach der englische Ausdruck für Urheberrecht, ist erst mal eine Falschaussage auch wenn vieles sehr ähnlich ist. Ein Unterschied ist, wie jetzt schon mehrfach genannt, dass der Urheber unveränderlich ist. Der Copyright Inhaber nicht. Die Schutzdauer kann unterschiedlich sein. Da der Urheber unveränderlich ist, bietet das Urheberrecht eine Schutzdauer von maximal 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Beim Copyright können es wohl bis zu 120 Jahren sein. Das Copyright bringt die "Fair-Use" Doktrin mit sich, welche es in Deutschland so nicht gibt. Dafür gibt es hier das Zitatrecht und diese Pastiche-Geschichte.
 
was ich jetzt noch gerne genauer gewusst hätte,
ist, wie es rechtlich aussieht, wenn du in deiner musik ein ai-tool wie synthesizerV, vocaloid, emvoice etc einsetzt.
ich fände es absurd, wenn dein kompletter song, bei dem du alle instrumente per hand eingespielt hast und auch die melodie und die lyrics selbst geschrieben hast, deswegen urheberrechtlich nicht schützbar wäre.
das würde doch förmlich zum betrug anregen...
gerade auch, wo die musikindustrie gerade angekündigt hat, die rechte an ki-stimmprofilen der sänger zu kaufen...
kann das noch ein gutes gesetz sein?
 
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Ist es eine geistige Schöpfung, wenn ich im Vollsuff irgendwohin kotze? Und wenn ja, wieviel Schadensersatz kriege ich von der Putzfrau, wenn sie meine Kotze wegwischt, äh mein Werk zerstört.
Ist das Kunst oder kann das weg?
 
@jet2 Du musst erst mal unterscheiden zwischen reiner KI, der du ein Briefing gibst und sie für den eigentlichen Output sorgt und Dingen, an denen du tatsächlich schöpferisch tätig warst. Deshalb habe ich das Beispiel mit der Autorin und dem Coverbild vorhin gewählt. Das Schriftwerk fertigt die Autorin selbstständig an, für das Coverbild gibt sie ein Briefing. Für das Coverbild hat weder Urheberrecht wenn ein Künstler es anfertigt, noch wenn die KI es macht. Sollte es ein Künstler machen, hat der Künstler das Urheberrecht, macht es eine KI gibt es kein Urheberrecht für das Bild.

Synthesizer V, vocaloid, emvoice sind allesamt keine KI-Tools. Hier wurde lediglich maschinelles lernen angewendet um bestimmte Ergebnisse zu erzielen. Für den Benutzer ist das irrelevant. Du spielst hier erst mal Melodien ein, die du selber gemacht hast (Im Idealfall), und diese Tools sind lediglich für den Klang verantwortlich, exakt so, wie bei jedem anderen Synthesizer. Die Tatsache, dass es einer menschlichen Stimme extrem nahe kommt ist dabei nicht relevant.

Außerdem ist ein Werk, in dem KI benutzt wurde nicht zwangsläufig vom Urheberrecht ausgenommen. Es kommt immer auf die individuelle Schöpfungshöhe an. Im Zweifelsfall muss der Einzelfall geprüft werden, dass lässt sich nicht pauschal beantworten.
Nimmst du einen Suno-Song auseinander, änderst Dinge ab, fügst neue Dinge ein, ist es unter Umständen wieder ein Werk mit individueller Schöpfungshöhe. Muss nicht aber kann. Da gibt es keine magische Grenze.
 
zum beispiel: du schreibst die lyrics selber, du schreibst die gesangsmelodie, du schreibst die grundakkorde, du bestimmst die instrumentierung, du gibst die struktur des arrangements vor
Was Du nicht begreifst oder aber generös ausblendest ist die schlichte Tatsache dass Du nix davon jemals beweisen können wirst.
Du kannst zwar dann Deine Urheberschaft viel behaupten, aber es ist halt nix als laue Luft. Vorbei ist es Kollege.
Du bist gewiss nicht der Einzige der davon träumt und sich fest einbildet "Schöpfer" aka Komponist etc durch gaaaanz dolll sophisticated Geschreibsel aka "Prompt" zu werden. Lol.
Genauso bilden sich Andere ein dadurch zum Maler zu werden, zu einem echten Künstler. Eieiei.

Momentan und zukünftig aber wird man wohl im Business Bereich für neue Musik eidesstattliche Erklärungen verlangen "ohne Nutzung von KI erstellt".
Weil man ansonsten als Kunde ja nie wieder rechtliche Sicherheit hat.
 
wenn du das kotzen planst, ist es kunst... :jump:

:erschreck: duck und weg...
Damit hast du wohl mehr recht als du vermutlich denkst. :smil451c7211b9e19:
Im ersten Weltkrieg begann der Dadaismus die Grundsteine für das zu legen, was wir wohl heute als moderne Kunst ansehen.
Man hat mit Unsinn und Chaos die Ultimative Anti-Kunst geformt. Ich glaube der Ausspruch:
Ist das Kunst oder kann das weg?
geht sogar auf den Dadaismus zurück, weil hier erstmals Alltagsgegenstände genommen wurden die auf Absurde Art und Weise zur Kunst erklärt wurden.

Beispielsweise hat Marcel Duchamp wohl damals ein Urinat genommen und es zur Kunst erklärt. Das sieht so aus:



Repliken davon stehen unter dem Titel "Fountain" wohl in zahlreichen Museen.
 
Was Du nicht begreifst oder aber generös ausblendest ist die schlichte Tatsache dass Du nix davon jemals beweisen können wirst.
Du kannst zwar dann Deine Urheberschaft viel behaupten, aber es ist halt nix als laue Luft. Vorbei ist es Kollege.
Du bist gewiss nicht der Einzige der davon träumt und sich fest einbildet "Schöpfer" aka Komponist etc durch gaaaanz dolll sophisticated Geschreibsel aka "Prompt" zu werden. Lol.
Genauso bilden sich Andere ein dadurch zum Maler zu werden, zu einem echten Künstler. Eieiei.

Momentan und zukünftig aber wird man wohl im Business Bereich für neue Musik eidesstattliche Erklärungen verlangen "ohne Nutzung von KI erstellt".
Weil man ansonsten als Kunde ja nie wieder rechtliche Sicherheit hat.
ähm... hab deine antwort nicht ganz verstanden...
hatte in meinem post, auf den du dich bezogen hast, eigentlich nur ein paar (möglicherweise provokative) fragen gestellt...
dabei meine ich weder etwas "generös ausgeblendet", "laue luft" geschlagen, schöpfertum "geträumt" oder künstlertum "eingebildet" zu haben :smil451c7211b9e19:
 
Nein, würde er nicht. Nicht nach dem aktuell geltendem Recht und ob man ein Promi ist oder nicht spielt keine Rolle.
Es ging nicht darum, dass er Promi ist, sondern weil er schwerbehindert im Rollstuhl sitzt/saß für den äußerst dramatischen Effekt. Und in meinem Beispiel hätte er den Song komplett aus seiner eigenen kreativen Schöpfung geschrieben. Ob er den Song jetzt einer Band gibt, oder eine KI nutzt, die das für ihn durch Textbefehle vertont, ist doch Jacke wie Hose für das Urheberrecht.

Wenn du da bereits Erkenntnisse hast, geh an die Börse. Dann kannst du gut absahnen. Jeder Jurist wird dir eine andere Antwort geben.
Wofür? Ich hab doch genug Kohle, im Gegensatz zu den armen Juristen.
 

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