Wenn man was veröffentlichen will sollte man vorher wissen ob man´s verschenken oder verkaufen will.
Besser ist das!
Wie glaubst Du, kommt ein Komponist, der noch keinen Deal hat, nichts oder nur seinen Abfall als Referenz vorweisen möchte, dazu seine Kompositionen zu verkaufen?
Wie kommt eine Band zum Vertrag, ohne Internet Präsenz?
Wer wirklich der Meinung ist, dass er den großen Deal an der Angel hat wird wohl kaum auf die Idee kommen, das für umme im Netz zu verbreiten-egal wo.
Ganz sicher nicht. Darum geht es auch nicht.
Ein Vorteil für "Newcomer" oder Anfänger kann auch einfach die persönliche Weiterentwicklung und Feedback sein, sowie dass man überhaupt mal "gehört" wird.
Genau, darum geht's hier schon eher.
Veröffentlicht ist veröffentlicht-also kann man logischerweise dann keine Exclusivrechte mehr vergeben, da man sie selbst nicht mehr besitzt.
Man kann nur einmal entjungfert werden, allerdings ist das mit einem Song ein wenig anders.
Rechtlich ist schon das öffentliche Abspielen oder Aufführen eine Veröffentlichung.
Insofern ist das “exklusive Veröffentlichungsrecht“ für Interpreten, Bands ein Schmarrn. Interessant evtl. bei Verkauf einer Komposition.
Völlig unberührt und eine ganz andere Sache ist das Recht dazu, den Song zu verkaufen.
Dieses exklusive Vertriebsrecht macht Sinn und ist der Begehr von Label und Verlag.
Niemand räumt Recording.de e einsolches Vertriebsrecht ein. Das steht nirgends. Es geht ausschließlich um Aufführung.
Das Urheberrecht ist davon nicht betroffen.
Du sagst es!
Ich stelle mir auch grade die Frage, ob in der heutigen Medienwelt Exclusivrechte überhaupt noch zeitgemäss sind.
Veröffentlichungsrechte nur sehr bedingt. In Im Zeitalter von streaming und YouTube ist das wie gesagt ein Unfug in den meisten Fällen.
Völlig anders dagegen die Rechte dazu den Song zu vertreiben, sprich verwerten, verkaufen. Das bleibt nach wie vor aktuell und ist das wichtigste Recht des Urhebers.
Meines Erachtens interpretiert Burkie die AGBs realistich. Soulfrontier eher wohlwollend durch eine leicht rosane Brille.
Da liegst Du schief. Man sollte zumindest die Grundlagen unseres Rechtssystems kennen um sich über AGB zu unterhalten.
Fehlt das Verständnis und fehlt das grundlegende Wissen über Vertragsrecht, dann kann auch nur Unfug dabei herauskommen.
Ich kann auch nicht über Chemie oder Fotografie reden ohne zu wissen, wovon ich da rede.
Das grundsätzliche Verständnis fehlt bei Burkie definitiv, bei Dir möglicherweise.
Wer meint, dass alles, was NICHT in einem Vertrag steht, trotzdem im Nachhinein durch eine der Seiten hinein geschrieben oder hinein interpretiert werden kann, dem ist einfach nicht zu helfen.
Was soll man dazu noch schreiben oder sagen?
Genau das ist die Kernaussage von Burkie
Sollte das auch für Dich zutreffen, dann tut'smir leid.
Das BGB ist kein Buch mit sieben Siegeln.