Songperlen hier präsentieren! Pro und Contra

Songs würde ich evtl. einstellen, wenn das Veröffentlichungsrecht auf den Seiten des Forums nur solange eingeräumt würde, solange ich den Song hier online halte. Wenn das Veröffentlichungsrecht also erlösche, wenn ich den Song wieder hier löschen würde, und ich Songs oder auch Songtexte auf einfache Weise jederzeit wieder löschen könnte.

In diesem Sinne geänderte AGBs würde ich ebenfalls begrüßen.

Aber anscheinend besteht seitens der Forumsleitung daran kein Interesse.
 
Es geht doch gar nicht darum dir zu schaden, sondern du hast keine Exklusivrechte mehr an deinen Songs
Ist das so? Im Fall von miCom reden wir ja von nicht-exklusiv.
Müsste Recording.de nicht die Songs löschen, wenn er bspw. mit einem Label einen Exklusiv-Vertrag abschließt?

Nein. Vielmehr kannst du über die hier eingestellten "Inhalte" nicht mehr anderswo Exklusiv-Verträge abschließen, da du diese Exklusiv-Rechte gar nicht mehr hast.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/33.html
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. 2Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.


https://www.wiwi.uni-siegen.de/rech...-_rechtsgeschaefte_ueber_das_urheberrecht.pdf

Hier heißt es, Zitat:
Räumt der Urheber später einem anderen ein ausschließliches Nutzungsrecht an
dem Werk ein
, so bleibt das zeitlich zuvor gewährte Nutzungsrecht gem. § 33 Satz 1
UrhG auch gegenüber dem nunmehr ausschließlich Nutzungsberechtigten bestehen
(„Sukzessionsschutz“).

Weiter heißt es:
Im Gegensatz zum einfachen Nutzungsrecht erwirbt der Inhaber hier nicht lediglich eine positive Nutzungsbefugnis, sondern auch das Verbotsrecht. Nutzen andere das Werk auf die ihm erlaubte Art, kann er unmittelbar und aus eigenem Recht nach § 97 UrhG gegen diese Personen vorgehen und muss nicht den Urheber darum ersuchen, dies zu tun.

Ich versteh das so, dass ich wohl gleichzeitig eine exklusive- sowie eine nicht-exklusive Nutzung über ein Werk vereinbaren kann. Praktisch könnte das z.B. der Upload auf r.de(nicht-exklusiv) und gleichzeitig eine CD-Pressung(exklusiv) sein.

Der wichtigste Unterschied zwischen dem Verwertungs- und dem Urheberrecht – und damit zugleich der tiefere Grund dafür, weshalb das Urheberrecht insoweit überhaupt unterschiedliche Terminologien verwendet – besteht in der Person desjenigen, der das jeweilige Recht ausübt. Nimmt der Urheber eine Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc.vor, so verwertet er sein Werk. Vervielfältigt, verbreitet, sendet, etc. ein Dritter das für ihn fremde Werk, so nutzt er es.
 
Räumt der Urheber später einem anderen ein ausschließliches Nutzungsrecht an
dem Werk ein
, so bleibt das zeitlich zuvor gewährte Nutzungsrecht gem. § 33 Satz 1
UrhG auch gegenüber dem nunmehr ausschließlich Nutzungsberechtigten bestehen
(„Sukzessionsschutz“).


Ich versteh das so, dass ich wohl gleichzeitig eine exklusive- sowie eine nicht-exklusive Nutzung über ein Werk vereinbaren kann. Praktisch könnte das z.B. der Upload auf r.de(nicht-exklusiv) und gleichzeitig eine CD-Pressung(exklusiv) sein.

Du könntest ein exklusives Recht zur CD-Pressung vergeben, aber die Forumsfirma darf dein Werk weiterhin zum (kostenlosen oder auch preisgünstigeren) Download bereitstellen - damit aber ist das exklusive Recht zumindest de facto eben gerade nicht-exklusiv.

Das exklusive Nutzungs- oder Verwertungsrecht zielt ja gerade dahin, eine Veröffentlichungskonkurrenz zu verbieten - dass nicht etwa zwei oder mehr Plattenfirmen gleichzeitig das neue Album von Helene Fischer anbieten. Denn dann würde ja die Werbung, die die eine Plattenfirma für "ihr" Produkt macht, gleichzeitig auch den anderen Plattenfirmen, die ja das gleiche Album vertreiben, nutzen.
Ähnliche Denkungsweise gilt - analog wie der Konkurrenz zwischen zwei Plattenfirmen - der Konkurrenzsituation etwa zwischen CD-Firma und Downloads - auch da möchte die eine Firma logischerweise keine Konkurrenz der anderen Firma haben. Deswegen werden Verwertungsfirmen (Plattenfirma) stets zusehen, dass sie bei Vertragsabschluss die exklusiven Rechte bekommen.
Die Songs landen dann trotzdem auf Downloadportalen, allerdings kostenpflichtig lizensiert durch den Inhaber der Exklusivrechte, der Plattenfirma.

Hast du vorher bereits ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht der Forumsfirma eingeräumt, kannst du keine vollständigen exklusiven Rechte mehr vergeben - du hast sie schlicht nicht mehr.
Umgekehrt, wenn du vorher einer Firma exklusive Rechte vergeben hast, kannst du diese Songs hier nicht mehr legal einstellen. Anmeldung der Songs (oder du selber als Mitglied) bei der GEMA ist so eine zeitlich unbefristete Rechtevergabe.

Gruss
 

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