Songperlen hier präsentieren! Pro und Contra

Sich also lediglich die Rechte einräumen lassen, die unabdingbar notwendig sind um songvoting, chartshow und feedback-Bereich weiter betreiben zu können.
Ohne jetzt alles gelesen zu haben. Aber die Zweckübertragungstheorie im Urheberrecht habt Ihr bei Eurer Diskussion schon berücksichtigt, also § 31 Abs. 5 UrhG? Die einzelnen Nutzungsrechte sind ja nicht bestimmt, wenn ich das richtig sehe. Also wird auch nur das für die Nutzung notwendige Mindestmaß eingeräumt. Der Vertragszweck ist hier doch, dass Recording.de den Song für das Songvoting/die Chartshow der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Dafür ist schlicht eine rechtliche Grundlage nötig. Aber die braucht man immer, egal ob man den Song bei Soundcloud, der Dropbox oder wo auch immer hochlädt.
 
Wenn man was veröffentlichen will sollte man vorher wissen ob man´s verschenken oder verkaufen will.
Besser ist das!
Wie glaubst Du, kommt ein Komponist, der noch keinen Deal hat, nichts oder nur seinen Abfall als Referenz vorweisen möchte, dazu seine Kompositionen zu verkaufen?
Wie kommt eine Band zum Vertrag, ohne Internet Präsenz? :)
Wer wirklich der Meinung ist, dass er den großen Deal an der Angel hat wird wohl kaum auf die Idee kommen, das für umme im Netz zu verbreiten-egal wo.
Ganz sicher nicht. Darum geht es auch nicht.
Ein Vorteil für "Newcomer" oder Anfänger kann auch einfach die persönliche Weiterentwicklung und Feedback sein, sowie dass man überhaupt mal "gehört" wird.
Genau, darum geht's hier schon eher.
Veröffentlicht ist veröffentlicht-also kann man logischerweise dann keine Exclusivrechte mehr vergeben, da man sie selbst nicht mehr besitzt.
Man kann nur einmal entjungfert werden, allerdings ist das mit einem Song ein wenig anders.
Rechtlich ist schon das öffentliche Abspielen oder Aufführen eine Veröffentlichung.
Insofern ist das “exklusive Veröffentlichungsrecht“ für Interpreten, Bands ein Schmarrn. Interessant evtl. bei Verkauf einer Komposition.
Völlig unberührt und eine ganz andere Sache ist das Recht dazu, den Song zu verkaufen.
Dieses exklusive Vertriebsrecht macht Sinn und ist der Begehr von Label und Verlag.
Niemand räumt Recording.de e einsolches Vertriebsrecht ein. Das steht nirgends. Es geht ausschließlich um Aufführung.
Das Urheberrecht ist davon nicht betroffen.
Du sagst es!
Ich stelle mir auch grade die Frage, ob in der heutigen Medienwelt Exclusivrechte überhaupt noch zeitgemäss sind.
Veröffentlichungsrechte nur sehr bedingt. In Im Zeitalter von streaming und YouTube ist das wie gesagt ein Unfug in den meisten Fällen.

Völlig anders dagegen die Rechte dazu den Song zu vertreiben, sprich verwerten, verkaufen. Das bleibt nach wie vor aktuell und ist das wichtigste Recht des Urhebers.
Meines Erachtens interpretiert Burkie die AGBs realistich. Soulfrontier eher wohlwollend durch eine leicht rosane Brille.
Da liegst Du schief. Man sollte zumindest die Grundlagen unseres Rechtssystems kennen um sich über AGB zu unterhalten.

Fehlt das Verständnis und fehlt das grundlegende Wissen über Vertragsrecht, dann kann auch nur Unfug dabei herauskommen.

Ich kann auch nicht über Chemie oder Fotografie reden ohne zu wissen, wovon ich da rede.

Das grundsätzliche Verständnis fehlt bei Burkie definitiv, bei Dir möglicherweise.
Wer meint, dass alles, was NICHT in einem Vertrag steht, trotzdem im Nachhinein durch eine der Seiten hinein geschrieben oder hinein interpretiert werden kann, dem ist einfach nicht zu helfen.
Was soll man dazu noch schreiben oder sagen? :-D
Genau das ist die Kernaussage von Burkie
Sollte das auch für Dich zutreffen, dann tut'smir leid.
Das BGB ist kein Buch mit sieben Siegeln.
 
Hallo,

jaja, das sind dann so juristische Spitzfindigkeiten, die sich die Anwälte vor Gericht ausklagen.

Wenn ich irgendwelche "Inhalte" auf meiner eigenen Webseite veröffentliche, hat niemand ausser mir die Veröffentlichungsrechte.
Wenn es mir zweckmässig erscheint, lösche ich die Inhalte wieder von der Webseite.

Auf jeden Fall wäre es illegal, Inhalte von meiner eigenen Webseite herunter zu laden, und über andere Kanäle (Webseiten, Foren, ...) ohne meine Genehmigung zu verbreiten.

Also ist es wohl am besten, die Inhalte selber nur auf eigenen Webseiten, etc. zu veröffentlichen, und hier lediglich Links zu verwenden.
Oder aber, gar nicht zu veröffentlichen, und Links auf Dropbbox o.ä. zu verwenden.

Gruss
 
sollte man vorher wissen ob man´s verschenken oder verkaufen will
Eben.
Wer wirklich der Meinung ist, dass er den großen Deal an der Angel hat wird wohl kaum auf die Idee kommen, das für umme im Netz zu verbreiten-egal wo.Einmal im Netz-immer im Netz!
Das ist zwar richtig.
Allerdings wäre es illegal, diese Songs etwa woanders im Netz zu verbreiten.
Z.B. hältst du auf deiner Homepage alle deine Songs des kommenden Albums kostenlos zum Anhören oder runterladen parat.
Dann wäre es illegal, wenn andere Webseiten diese Songs runterladen und auf ihren Seiten verbreiten.
Ob du das Recht praktisch-juristisch in allen Fällen durchsetzen kannst, ist eine andere Sache.
Edit:
kann man logischerweise dann keine Exclusivrechte mehr vergeben, da man sie selbst nicht mehr besitzt
Da bin ich mir juristisch nicht so sicher-aber selbst wenn man die Rechte noch besitzt wird man wg.des nötigen Aufwands kaum in der Lage sein sie auch durchzusetzen....und es wird sich auch keiner drauf einlassen diese Rechte zu kaufen.

Das ist eine praktische kaufmännische Frage. Wenn du deine Songs auf deiner Webseite zum kostenlosen Download präsentiert hast, könntest du sie ja löschen und stattdessen auf CD zum Verkauf anbieten - oder ein Label solches tun lassen.
Ein Label wird sich darauf einlassen, wenn es Gewinn verspricht, also wegen der Songs noch eine Art Popularitätsschub bevorsteht, und eine Nachfrage zur CD bestehen würde.

Andererseits, wenn die Nachfrage nach den Songs schon im Abflauen begriffen ist, und sich eine CD-Veröffentlichung wahrscheinlich nicht rechnen würde, würde ein Label so einen Deal nicht machen.

Anders sieht es aus, wenn bereits Rechte an den Songs vergeben bzw. verschenkt wurden. Um CDs exklusiv anbieten zu können, müsste ein Label erst mal die verschenkten Rechte zurück kaufen - wenn denn der damit Beschenkte überhaupt bereit sein würde, sie zu verkaufen....

Für Hobby-Leute, die ihre Songs eh nur verschenken wollen, ist das alles egal.
Für Leute hingegen, die glauben, wirklich gute Songs an der Hand zu haben, ist das alles nicht ganz egal. Denn dann möchte man, selbst wenn man die Musik nur als Hobby betreibt, doch gerne schon, wenn sie beliebt werden würde, am Reibach beteiligt sein.

Gruss
 
Sich also lediglich die Rechte einräumen lassen, die unabdingbar notwendig sind um songvoting, chartshow und feedback-Bereich weiter betreiben zu können.
Ohne jetzt alles gelesen zu haben. Aber die Zweckübertragungstheorie im Urheberrecht habt Ihr bei Eurer Diskussion schon berücksichtigt, also § 31 Abs. 5 UrhG? Die einzelnen Nutzungsrechte sind ja nicht bestimmt, wenn ich das richtig sehe. Also wird auch nur das für die Nutzung notwendige Mindestmaß eingeräumt. Der Vertragszweck ist hier doch, dass Recording.de den Song für das Songvoting/die Chartshow der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Dafür ist schlicht eine rechtliche Grundlage nötig.

Hoffentlich hast du mit deiner Auffassung recht.
Allerdings sind die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte in den AGBs recht weit gefasst - senden, auswerten, auf Webseiten dritter zu veröffentlichen, usw...
Der Vertragszweck selber ist in den AGBs jedenfalls nicht so direkt und ausführlich genannt: "Der Vertragszweck ist hier doch, dass Recording.de den Song für das Songvoting/die Chartshow der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt."
In den AGBs steht der Vertragszweck so explizit nicht drin.
Somit sind die AGBs meiner Auffassung nach etwas schwammig formuliert.

Gruss
 
Allerdings wäre es illegal, diese Songs etwa woanders im Netz zu verbreiten.
Interessiert das heute noch jemanden? Deswegen meine ich einmal im Netz - Sache erledigt. Natürlich nur wenn sich überhaupt jemand dafür interessiert...
Aber wenn nicht, dann auch kein Label.
 
Hallo,

jaja, das sind dann so juristische Spitzfindigkeiten, die sich die Anwälte vor Gericht ausklagen.

Wenn ich irgendwelche "Inhalte" auf meiner eigenen Webseite veröffentliche, hat niemand ausser mir die Veröffentlichungsrechte.
Wenn es mir zweckmässig erscheint, lösche ich die Inhalte wieder von der Webseite.

Auf jeden Fall wäre es illegal, Inhalte von meiner eigenen Webseite herunter zu laden, und über andere Kanäle (Webseiten, Foren, ...) ohne meine Genehmigung zu verbreiten.

Also ist es wohl am besten, die Inhalte selber nur auf eigenen Webseiten, etc. zu veröffentlichen, und hier lediglich Links zu verwenden.
Oder aber, gar nicht zu veröffentlichen, und Links auf Dropbbox o.ä. zu verwenden.

Gruss
Ja, dann mach es doch so.
 
Mache ich doch so.
Wo ist dein Problem?

Ich finde, diese Recording-Plattform ist eher was für Hobby-Leute.
Ursprünglich hat sie als "Homercording.de" angefangen.
Dann war wohl mal die Idee, dem Ganzen einen "Profi-Stempel" aufzudrücken, indem man es in "Recording.de" umbenannte.
Hat aber de facto nix genützt. Die Songtexte, und die Songaufnahmen sind größtenteils nach wie vor Hobby-Niveau.

Von daher hat dies Forum auch nicht so viel Werbe-Impact , als dass man hier seine Songperlen veröffentlichen würde.

Gruss
 
Ich finde, diese Recording-Plattform ist eher was für Hobby-Leute.
Ursprünglich hat sie als "Homercording.de" angefangen.
Dann war wohl mal die Idee, dem Ganzen einen "Profi-Stempel" aufzudrücken, indem man es in "Recording.de" umbenannte.
Hat aber de facto nix genützt. Die Songtexte, und die Songaufnahmen sind größtenteils nach wie vor Hobby-Niveau.

Von daher hat dies Forum auch nicht so viel Werbe-Impact , als dass man hier seine Songperlen veröffentlichen würde.
Dann geh doch mal mit gutem Beispiel voran und poste Deine Songperlen. Damit könntest Du dem Forum vielleicht einen professionelleren Anstrich verleihen.;)
 
Ich hatte noch nie Hemmungen, meine Songs hier und anderswo im Internet zu präsentieren. :)

Das hat mir sehr geholfen. Denn das Feedback, das ich bekam, war immer wertvoll.

Viele Songs gingen erst durch das Feedback Forum hier, dann hab ich weiter dran gefeilt.
Dann ab ins Voting. :)

Ich würde das jederzeit wieder so machen.

Zum Punkt “einmal ins Internet gestellt lässt sich nicht mehr rückgängig machen“

Ja, was soll's?

Wenn ich morgen entscheide, dass meine Musik ab sofort nur noch gegen Bezahlung zu haben ist, dann ist das so.

Diese Freiheit kann mir nichts und niemand nehmen.

D.h. auch alle meine alten Songs, die z.B. hier oder bei soundcloud etc. schon mal online waren oder aktuell noch sind, kann ich ab morgen verkaufen. :)

Genauso verhält es sich selbstverständlich mit den hier geposteten Texten.

Ich hab öfters mal Texte hier gepostet und bekam wertvolles Feedback dafür. Einige Texte wurden dann sogar von Usern vertont! Das finde ich besonders toll. Natürlich hatten sie meine Erlaubnis dazu.

Es bleiben jedoch meine Texte. Wenn ich also morgen einen dieser Texte vertone, oder verkaufe, oder dieser Text zu einem meiner alten Songs gehört, den ich nun verkaufe, dann ist das alleine meine Sache.

Wenn jedoch jemand ohne meine Erlaubnis meine Songs oder Texte, oder Teile davon, verwendet, dann ist dies eine Urheberrechtsverletzung. Dagegen kann ich rechtlich vorgehen.

Egal was immer hier oder anderswo, z.B. Soundcloud, gepostet wird, die Urheberrechte werden davon überhaupt nicht berührt.

Diese einfachen Tatsachen scheinen Einigen Leuten nicht recht klar zu sein. :rolleyes:

Die Vorstellung: Entweder kostenlos oder nicht, die greift in heutiger Zeit des Streamings für Bands und Interpreten längst nicht mehr.
 
Dann geh doch mal mit gutem Beispiel voran und poste Deine Songperlen. Damit könntest Du dem Forum vielleicht einen professionelleren Anstrich verleihen.;)
Gerne auch Dropbox-Links oder ein Link zu deinem Website-Player.
Das ist zwar richtig.
Allerdings wäre es illegal, diese Songs etwa woanders im Netz zu verbreiten.
Z.B. hältst du auf deiner Homepage alle deine Songs des kommenden Albums kostenlos zum Anhören oder runterladen parat.
Dann wäre es illegal, wenn andere Webseiten diese Songs runterladen und auf ihren Seiten verbreiten.
Ob du das Recht praktisch-juristisch in allen Fällen durchsetzen kannst, ist eine andere Sache.
Oliver Amberg hat einen Fall geschildert, wo sein Album schon vor VÖ in einer Tauschbörse auftauchte.
Er hatte das Album wohl zum Bemustern an diverse Review-Magazine geschickt.
Einer der Reviewer muss das Album wohl hochgeladen haben. Wer genau, liess sich wohl nicht mehr feststellen.
Will sagen, es gibt überall schwarze Schafe und man kann nicht alle Eventualitäten einplanen.
Man könnte mit Wasserzeichen arbeiten etc., aber ob das noch im Verhältnis steht, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Es laden ja meist nicht andere "Webseiten" die Lieder runter, sondern irgendein einzelner Honk, den es gilt zu erwischen und was sich u.U. durch Verschleierung als schwierig erweist.

Desweiteren, wenn Du deine Werke bei der GEMA anmeldest ist mit VÖ + Download auf eigener Website auch Essig.
 
Oliver Amberg hat einen Fall geschildert, wo sein Album schon vor VÖ in einer Tauschbörse auftauchte.
Ist auch mit den zwei darauf folgenden Veröffentlichung passiert. Ich finde es ziemlich schräg, dass Reviewer Tracks auf File-Sharing-Plattformen hochladen. Meine letzte EP hatte ich vorab gar niemanden geschickt und sie war immerhin erst einen Tag nach VÖ wieder illegal erhältlich. Herrlich...
 
wollte nur mal einwerfen, daß man hier auch seine songperlen präsentieren kann, ohne sie im voting zu posten.
nämlich, indem man sie in einem thread verlinkt.
wenn man sie da nicht mehr haben will, kann man einfach den link löschen...
 
wenn man sie da nicht mehr haben will, kann man einfach den link löschen...
Absolut richtig. Du kannst aber genauso die Songs aus dem Songvoting wieder löschen.

Der Dropbox o.ä. Link ist auf jeden Fall die gängige Art seine Songs und Skizzen hier zu präsentieren. War schon immer so und macht auch Sinn.;)
 
Ich hatte noch nie Hemmungen, meine Songs hier und anderswo im Internet zu präsentieren. :)

Wenn jedoch jemand ohne meine Erlaubnis meine Songs oder Texte, oder Teile davon, verwendet, dann ist dies eine Urheberrechtsverletzung. Dagegen kann ich rechtlich vorgehen.

Diese einfachen Tatsachen scheinen Einigen Leuten nicht recht klar zu sein. :rolleyes:

Darum geht es doch gar nicht, was dir wohl nicht klar ist.

Es geht um die zeitlich unbegrenzte einfache, nicht-exklusive Einräumung von Nutzungsrechten per AGB, etwa das Veröffentichungsrecht, sowie das "Recht zur Auswertung" durch die Forumsfirma.

Ich habe mich dazu entschieden, nicht irgend einen weiteren Rechteinhaber bei meinen Songs haben zu wollen.

Songs würde ich evtl. einstellen, wenn das Veröffentlichungsrecht auf den Seiten des Forums nur solange eingeräumt würde, solange ich den Song hier online halte. Wenn das Veröffentlichungsrecht also erlösche, wenn ich den Song wieder hier löschen würde, und ich Songs oder auch Songtexte auf einfache Weise jederzeit wieder löschen könnte.
Ohne mich durch alle meine Postings wühlen zu müssen, z.B.

Bis vor kurzem waren z.B. einige meiner Songs auf Soundcloud noch zu finden.

Gruss
 

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