Schutz Copyright

Weil nur dann jemand ein Interesse daran hat, deine Idee zu klauen.
So soll jede/r seine Erfahrungen machen; auch andere Meinungen als meine sind erlaubt ;)


Und ...auch wenn ich jetzt vll. klugscheiße und sicher die grundsätzl. Fragestellung gemeint war, kommentiere ich trotzdem:

Ideen sind nicht schützenswert, denn sie stellen noch kein ´Werk´ mit ausreichend schutzwürdiger ´Schöpfungshöhe´ dar.

Wenn bsw. einer erzählt, er stelle sich eine Welt vor, die von neunarmigen Kraken beherrscht wird und ich mache einen Song drüber, dann war es nicht meine Idee; es ist und bleibt aber mein Song ;)

So, ich habe nix mehr hinzuzufügen und bin mal raus aus dem Thread
 
Ich bin jetzt mal ganz böse... und was ist, wenn ich im BIOS das Datum vom PC zurück setze, dann das geklaute Stück bounce und stolz mit dem Finger drauf zeige und behaupte, das hätte ich schon vor 3 Jahren gemacht ?

Deswegen würde ich Zeitstempel von eigenen Dateien auch nicht als sehr aussagekräftig ansehen.
Wenn du einen Song aber bei Soundcloud hochgeladen hast oder dir selber per Mail schickst oder generell irgendwo ins Netz lädst, hast du die Datei noch auf einem Server, auf dem nicht mal so eben das Datum geändert werden kann.
 
Was ist bsw., wenn Songs mit Partnern in der Band entstehen. Meist ist hier jeder Mitautor und kann die Songs lebenslang spielen oder verwerten;
Thema verfehlt. Was Du da erzählst ist ein gänzlich anderes Thema und hat mit dem thread nix zu tun.
Das ist eine Frage des Vertragsverhältnisses der Band Mitglieder untereinander.
Was hat das mit der hier diskutieren Fragestellung zu tun? Nichts. :aaah:
 
Hä, was soll der Angriff?

Dieser Kommentar bezog sich vornehmlich auf die Posts #17, #21

Außerdem bezogen sich die wenigsten Beiträge hier auf die Eingangsfragestellung. Zudem sind
sie teilweise schlichtweg falsch und führen Leute in die Irre, die sich hier informieren wollen.

Das ist eigentlich nicht das Niveau, das ich bei recording.de gewohnt bin. Desh. hab ich das auch ausführlich kommentiert.

Und falls das noch nicht genügt:
meine Antwort auf Post #1 lautet: "Ja"; etwaiige Hindernisse dazu habe ich bereits benannt.

Zufrieden?

Damit hat der Thread eigentlich auch erledigt, denn es ist alles Wichtige dazu genannt worden.

Bitte zumachen!
 
Beweisen werden das im Falle eines Rechtsstreits vermutlich eher glaubwürdige Zeugen können. Wird stark vom Einzelfall abhängen. Fast alle Varianten haben ihre Schwächen, z. B. CD an sich selbst per Einschreiben usw.

Eine ziemlich sichere Möglichkeit ist, sein Werk (was ja i. d. R. in einen Umschlag passt) bei einem Notar zu hinterlegen. Da wird eine überschaubare einmalige Gebühr fällig und es landet dort im Safe. Das habe ich mal bei einer Vorlesung von einem Fachanwalt für Medien-/Musikrecht gehört, scheint aber nicht so bekannt zu sein.
 
Das habe ich mal bei einer Vorlesung von einem Fachanwalt für Medien-/Musikrecht gehört, scheint aber nicht so bekannt zu sein.

Doch, aber wenns ans Latzen geht, sind die Dinge erfahrungsgemäß meistens nicht mehr soo wichtig.
 
Dazu fällt mir ein, wir hatten mal einen User der war (damals)Anwalt und kannte sich in dieser Thematik recht gut aus. Habs aber nicht mehr genau im Kopf wozu der genau riet. Auf jeden Fall nicht zu dieser Sache mit dem eingeschriebenen Brief. Ich glaub sein Rat war, die Songs auf cd/dvd/... zu einem Notar zu schicken, der sie dann verwahrt. Kostet natürlich was.
 
Auch wenn das keine direkte Antwort auf die Eingangsfrage ist, sei trotzdem folgende Idee erwähnt: ;)
Es würde ggf. auch genügen, einen ´Hash´ der betr. Datei zu erzeugen (z. B. SHA-512) und nur diesen beim Notar zu hintnerlegen; ist vll. günstiger? Weiß ich nicht. Der Hash wäre eine elend lange Zahl, die kryptografisch erzeugt wird und (derzeit) als ~unknackbar gilt; der Hash wäre unverwechselbar f. d. bertr. Datei, solange diese n. verändert wird. Zur Hash-Erzeugung gibt es kostenlose Dienstprogramme.

Der von mir erwähnte Timestamp (z. B. originstamp.com) ist auch sicherer, als Timestamps es damals mal waren, weil sie sich der Bitcoin Kryptografie bedienen. Die gilt von der Logik der erzeugten digitalen Spuren im Web her als sicherste Option, soweit ich es verstanden habe. Ich habe das aber bisher nur ansatzweise verstanden und kann dazu nichts Fundierteres sagen. Da müsstet ihr selber gucken. Siehe bei Wiki ´Blockchain´ und ´Merkle-Tree´: https://de.wikipedia.org/wiki/Hash-Baum#Funktionsweise
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu fällt mir ein, wir hatten mal einen User der war (damals)Anwalt und kannte sich in dieser Thematik recht gut aus. Habs aber nicht mehr genau im Kopf wozu der genau riet. Auf jeden Fall nicht zu dieser Sache mit dem eingeschriebenen Brief. Ich glaub sein Rat war, die Songs auf cd/dvd/... zu einem Notar zu schicken, der sie dann verwahrt. Kostet natürlich was.

Das war / ist der User namens Earl Grey, der diesen Hinterlegungsservice auch mal eine Weile für Rec.de Mitglieder angeboten hat. Der Rat war meiner Erinnerung nach, CDs, Noten, etc. anwaltlich (oder sogar Notariell?) zu hinterlegen.
 
Aber nur mal so nebenbei:

Hört man sich Seven Seconds von Nomansland dann denkt man automatisch an BBE.
Und? Obwohl es schon Steve Benson like gekupfert wurde ist m.M.n. nichts passiert.
 
In den 90er hat man das Musikstück und die Datei auf eine CD gebrannt, dieses dann per Einschreiben an sich selbst geschickt und den Umschlag dann ungeöffnet aufbewahrt. Der Poststempel diente als Beweis für die Datierung.
und dann?
Auf Schadensersatz verklagen?
Am Ende wird der Richter folgendes sagen:
"Ob in diesem Falle tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann ohne weiteres Gutachten nicht vollständig geklärt werden.
Sie machen Musik aus reinem Hobby und Ihnen ist kein finanzieller Schaden in einer nachweisbaren Schadenshöhe entstanden.
Ich beschließe daher die Verhandlung mit einem Vergleich. Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden zu 50% geteilt. Auf Wiedersehen."
 
Vorweg: Ich darf hier k. Rechtsberatung machen, daher ist alles was ich schreibe nur meine pers. Meinung zum Thema!

Wie kommt ihr darauf, dass das Thema nur wichtig ist, wenn kommerzieller Erfolg erzielt wird.
Niemand und schon erst recht kein Richter, interessiert sich für dein verletztes Ego.
 
In den 90er hat man das Musikstück und die Datei auf eine CD gebrannt, dieses dann per Einschreiben an sich selbst geschickt und den Umschlag dann ungeöffnet aufbewahrt. Der Poststempel diente als Beweis für die Datierung.
und dann?
Auf Schadensersatz verklagen?
Am Ende wird der Richter folgendes sagen:
"Ob in diesem Falle tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann ohne weiteres Gutachten nicht vollständig geklärt werden.
Sie machen Musik aus reinem Hobby und Ihnen ist kein finanzieller Schaden in einer nachweisbaren Schadenshöhe entstanden.
Ich beschließe daher die Verhandlung mit einem Vergleich. Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden zu 50% geteilt. Auf Wiedersehen."
Dir ist schon klar das beide Songs nichts mehr mit Hobby zu tun hatten?

und was ich damit sagen wollte: selbst da hätte sich BBE mit einem Notar hinterlegten Wisch die Ritze zwischen den Backen wischen können.
 

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