
Entone
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Wenn man das so machen will, wird auf ein reines Leistungsschutzrecht zum Schutz einer Investitionsleistung hinauslaufen und somit das Urheberrecht massiv geschwächt werden. Dann kann man jedenfalls die ganze urheberpersönlichkeitsrechtliche Seite in die Tonne kloppen. Die angloamerikanischen Rechtskreise haben damit naturgemäß weniger ein Problem, weil sie diese Unterscheidung von Vermögens- und Persönlichkeitsrechten wie wir Kontinentaleuropäer eh nie vollzogen haben. Es bleibt dann trotzdem die Frage, wie mit dem Urheberrecht menschlicher Schöpfungen weiter umgegangen wird, wenn eine Unterscheidung zur KI-"Schöpfung" faktisch nicht mehr möglich ist. Letztlich läuft alles auf eine Erosion hinaus.