In den 90er hat man das Musikstück und die Datei auf eine CD gebrannt, dieses dann per Einschreiben an sich selbst geschickt und den Umschlag dann ungeöffnet aufbewahrt. Der Poststempel diente als Beweis für die Datierung.
und dann?
Auf Schadensersatz verklagen?
Am Ende wird der Richter folgendes sagen:
"Ob in diesem Falle tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann ohne weiteres Gutachten nicht vollständig geklärt werden.
Sie machen Musik aus reinem Hobby und Ihnen ist kein finanzieller Schaden in einer nachweisbaren Schadenshöhe entstanden.
Ich beschließe daher die Verhandlung mit einem Vergleich. Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden zu 50% geteilt. Auf Wiedersehen."