REMIX & RECHTE

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hey ho!

ich hab n bisserl rumgestöbert und konnte bisher die informationen die ich suche in keinem bereits vorhandenen thread finden. daher muss ich die frage wohl selber stellen:

<b>WIE GENAU IST DIE RECHTSLAGE BEI REMIXEN?? </b> sprich: wenn ich einem künstler erlaube oder bitte eins meiner werke zu remixen und ich diese nachbearbeitete version unentgeldlich von ihm zurückbekomme - inwieweit habe ich als urheber nun noch rechte an dieser version? bleibt es weiterhin zu 100% mein eigentum oder ist da nun irgendwas besonderes zu beachten?
 
Hi blutzukker.

Es gilt das, was in dem remix-Vertrag zwischen Dir als Urheber und dem Vertragspartner vereinbart wurde (solange es nicht sittenwidrig ist ;-)).

Gruss
Andreas

P.S. ... wenn Du keinen solchen Vertrag abschliesst, gilt: auf hoher See und vor Gericht bist Du nur in Gottes Hand ... :evil:

//edit
GuxX mal hier: http://creativecommons.org/license/
//edit
 
Üblich ist es anscheinend den remixer zu ca. 10% an den Tantiemen zu beteiligen. Hab hier so nen Mustervertrag von meinem Verleger, da steht sowas drin....

- Ulli -
 
Üblicherweise bleibt es Dein urheberrechtliches Eigentum.
Üblicherweise wird ein Remix aber auch bezahlt.

Gruß, Globo
 

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