BenBlutzukker
hey ho!
ich hab n bisserl rumgestöbert und konnte bisher die informationen die ich suche in keinem bereits vorhandenen thread finden. daher muss ich die frage wohl selber stellen:
<b>WIE GENAU IST DIE RECHTSLAGE BEI REMIXEN?? </b> sprich: wenn ich einem künstler erlaube oder bitte eins meiner werke zu remixen und ich diese nachbearbeitete version unentgeldlich von ihm zurückbekomme - inwieweit habe ich als urheber nun noch rechte an dieser version? bleibt es weiterhin zu 100% mein eigentum oder ist da nun irgendwas besonderes zu beachten?
ich hab n bisserl rumgestöbert und konnte bisher die informationen die ich suche in keinem bereits vorhandenen thread finden. daher muss ich die frage wohl selber stellen:
<b>WIE GENAU IST DIE RECHTSLAGE BEI REMIXEN?? </b> sprich: wenn ich einem künstler erlaube oder bitte eins meiner werke zu remixen und ich diese nachbearbeitete version unentgeldlich von ihm zurückbekomme - inwieweit habe ich als urheber nun noch rechte an dieser version? bleibt es weiterhin zu 100% mein eigentum oder ist da nun irgendwas besonderes zu beachten?