Urteil zum Thema Sampling

Sehr geehrter Herr deydi

Heute erhielten wir einen Inkasso Auftrag der Kanzlei Zaster & Eintreiber,
Bei intensiver Recherche mussten wir leider feststellen das sie ungefragt
die Worte Youtube und Copyright in einem Satz verwendet haben.

Bitte zahlen sie 666.666 Euro bis zum naechsten Werktag umgehend auf unser
unten angegebenes Konto, um sich weitere gerichtliche Schritte zu ersparen.

:D
 
Die Frage warum soll es etwas kosten finde ich merkwürdig. Nur weil evtl. keine kommerzielle Nutzung erfolgt soll das Benutzen fremder Musik Schnipsel kostenlos sein? :schulterzuck:
Ich habe doch schon bezahlt, indem ich die Platte gekauft habe.
Nochmal, beim Kauf einer CD erwirbt du keine Urheberrechte. Du erwirbst lediglich den Tonträger und damit die Möglichkeit die CD im privaten Gebrauch abzuspielen. Wie viel sieht der Urheber vom Erlös einer CD? 50 Cent?
 
Die Frage warum soll es etwas kosten finde ich merkwürdig. Nur weil evtl. keine kommerzielle Nutzung erfolgt soll das Benutzen fremder Musik Schnipsel kostenlos sein? :schulterzuck:
Ich habe doch schon bezahlt, indem ich die Platte gekauft habe.
Nochmal, beim Kauf einer CD erwirbt du keine Urheberrechte. Du erwirbst lediglich den Tonträger und damit die Möglichkeit die CD im privaten Gebrauch abzuspielen. Wie viel sieht der Urheber vom Erlös einer CD? 50 Cent?

Hättest du hierbei auch noch mein Argument mit der Literatur entkräftet wäre das ein richtig gutes Argument gewesen.. :p
 
Das Urheberrecht wurde entwickelt, um mittellosen Künstler die Möglichkeit zu geben, von ihrer Kunst zu leben

hing mit dem Buchdruck zusammen (so hieß es zumindest in der Doku "Der letzte Remix")...
*KlugscheisserverlässtdasTopicwieder* :smil451c7211b9e19:
Genau!
Und interessant ist der historische Hintergrund, gerade aus dem Mittelalter:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts
Da könnte/sollte man auch Parallelen zum heutigen Sampling ziehen...
 
Das Urheberrecht wurde entwickelt, um mittellosen Künstler die Möglichkeit zu geben, von ihrer Kunst zu leben

hing mit dem Buchdruck zusammen (so hieß es zumindest in der Doku "Der letzte Remix")...
*KlugscheisserverlässtdasTopicwieder* :smil451c7211b9e19:
Genau!
Und interessant ist der historische Hintergrund, gerade aus dem Mittelalter:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts
Da könnte/sollte man auch Parallelen zum heutigen Sampling ziehen...

Naja... man kann auch bei Adam und Eva anfangen. Der Grund für die Notwendigkeit urheberrechtlichen Schutzes hat sich in den letzten 200 Jahren immer wieder geändert. Auch heute stehen wir wegen dem Internet-Zeitalter wieder vor einer massiven Veränderung und nötigen Anpassung des Urheberrechts.

Ihr habt schon recht, dass das Urheberrecht mit dem Buchdruck relevant wurde. Göthe hatte bspw. noch verschiedene Verträge mit duzenden von Bundesländern. Allerdings ist auch zwischen den verschiedenen Werkkategorien zu differenzieren. So gilt verschiedenes für Bilder, Bücher und Musikaufnahmen. Die ersten Schallplatten wurden ja auch erst 60-70 Jahre nach dem Buchdruck erfunden, weshalb man nicht einfach so Parallelen ziehen kann.

Wenn du übrigens Parallelen vom Urheberrecht der Literatur zum Urheberrecht von Tonaufnahmen ziehen willst, dann wäre Sampling nichts anderes als das Zitatrecht, was unter Angabe des Autors lizenzfrei erlaubt ist.
 
  • Danke
Reaktionen: DHG
Der Grund für die Notwendigkeit urheberrechtlichen Schutzes hat sich in den letzten 200 Jahren immer wieder geändert.

Dann belege mir bitte, dass eben auch das hier

Das Urheberrecht wurde entwickelt, um mittellosen Künstler die Möglichkeit zu geben, von ihrer Kunst zu leben und nicht um multi-millionen Unternehmen ein Mittel in die Hand zu geben, arme Schlucker auszupressen.

einer der notwendigen Gründe war.
 
Der Grund für die Notwendigkeit urheberrechtlichen Schutzes hat sich in den letzten 200 Jahren immer wieder geändert.

Dann belege mir bitte, dass eben auch das hier

Das Urheberrecht wurde entwickelt, um mittellosen Künstler die Möglichkeit zu geben, von ihrer Kunst zu leben und nicht um multi-millionen Unternehmen ein Mittel in die Hand zu geben, arme Schlucker auszupressen.

einer der notwendigen Gründe war.


Das steht leider nicht auf Wikipedia. Aber du kannst in deine nächste öffentliche Bibliothek gehen und ein rechtswissenschaftliches Buch über Urheberrecht holen. Das steht dann dort regelmässig auf den ersten Seiten.
 
@suhler
Mir fällt gerade auf, dass ich Dich falsch verstanden haben könnte:
Mit "mittelloser Künstler" meinst Du denjenigen, der ein Werk geschaffen hat und nicht denjenigen Künstler, der aufgrund seiner Mittellosigkeit frei kopiert/vervielfälltigt ohne dafür zu zahlen. Richtig?
 
@suhler
Mir fällt gerade auf, dass ich Dich falsch verstanden haben könnte:
Mit "mittelloser Künstler" meinst Du denjenigen, der ein Werk geschaffen hat und nicht denjenigen Künstler, der aufgrund seiner Mittellosigkeit frei kopiert/vervielfälltigt ohne dafür zu zahlen. Richtig?

Ja genau :)
 
Das aktuelle Urheberrecht wurde für die Verwertungsgesellschaften (Plattenfirmen, Filmstudios) gemacht.
Nicht für Künstler, selbst nicht für die wohlhabenden.

Gruss
 
@suhler
Mir fällt gerade auf, dass ich Dich falsch verstanden haben könnte:
Mit "mittelloser Künstler" meinst Du denjenigen, der ein Werk geschaffen hat und nicht denjenigen Künstler, der aufgrund seiner Mittellosigkeit frei kopiert/vervielfälltigt ohne dafür zu zahlen. Richtig?

Ja genau :)
Also sorry.
Bin da etwas auf dem falschen Pfad gewesen, da weiter oben auch etwas über den "mittellosen Künstler" geschrieben stand (aber nicht von Dir), der aufgrund seiner Mittellosigkeit keine Alternative zum Sampling hat.
 
Die Frage warum soll es etwas kosten finde ich merkwürdig. Nur weil evtl. keine kommerzielle Nutzung erfolgt soll das Benutzen fremder Musik Schnipsel kostenlos sein? :schulterzuck:
Ich habe doch schon bezahlt, indem ich die Platte gekauft habe.
Nochmal, beim Kauf einer CD erwirbt du keine Urheberrechte. Du erwirbst lediglich den Tonträger und damit die Möglichkeit die CD im privaten Gebrauch abzuspielen. Wie viel sieht der Urheber vom Erlös einer CD? 50 Cent?
Na und? Es ging darum, dass ich bereits etwas bezahlt habe, wenn ich sample.

Wie ich bereits am Anfang geschrieben habe, entsprechen die Auszüge aus dem Urteil im Startpost meinem Rechtsempfinden.
Hier eine relevante Passage:

"Somit gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des geistigen Eigentums zum einen nicht, dem Tonträgerhersteller jede nur denkbare wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit zuzuordnen, sondern soll lediglich sicherstellen, dass ihm insgesamt ein angemessenes Entgelt für seine Leistung verbleibt. Zum anderen steht ein Werk mit der Veröffentlichung nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung, sondern tritt bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden." (Rz. 87)

So sehe ich das eben auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na und? Es ging darum, dass ich bereits etwas bezahlt habe, wenn ich sample.

Wie ich bereits am Anfang geschrieben habe, entsprechen die Auszüge aus dem Urteil im Startpost meinem Rechtsempfinden.
Hier eine relevante Passage:

"Somit gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des geistigen Eigentums zum einen nicht, dem Tonträgerhersteller jede nur denkbare wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit zuzuordnen, sondern soll lediglich sicherstellen, dass ihm insgesamt ein angemessenes Entgelt für seine Leistung verbleibt. Zum anderen steht ein Werk mit der Veröffentlichung nicht mehr allein seinem Inhaber zur Verfügung, sondern tritt bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden." (Rz. 87)

So sehe ich das eben auch.

Es wird doch überhaupt nicht vom Urheber geredet da und vielleicht ist das auch der Fehler bei unserer Diskussion?
Dass wir Verwerter mit Urheber gleichsetzen, bzw die Diskussion sich am Urheber orientierte, jedoch hier ständig von Plattenfirmen bzw Labels die Rede ist?
 
@schnuffke2, habe deine beiden Antworten chronologisch umsortiert, inhaltlich spielt das ja keine Rolle. So sollte klarer sein, was du überhaupt schreibst.

@schnuffke2 meint: Wie ich bereits am Anfang geschrieben habe, entsprechen die Auszüge aus dem Urteil im Startpost meinem Rechtsempfinden: "(...) dass ihm insgesamt ein angemessenes Entgelt für seine Leistung verbleibt."

Frage @Violinist: (...) beim Kauf einer CD erwirbt du keine Urheberrechte. (...) Wie viel sieht der Urheber vom Erlös einer CD? 50 Cent?

@schnuffke2 meint: Na und? (...) ich [habe] die Platte gekauft (...).


Ist das dein Rechtsempfinden? Wirklich? :crap:
 
Es wird doch überhaupt nicht vom Urheber geredet da und vielleicht ist das auch der Fehler bei unserer Diskussion?
Dass wir Verwerter mit Urheber gleichsetzen, bzw die Diskussion sich am Urheber orientierte, jedoch hier ständig von Plattenfirmen bzw Labels die Rede ist?

Nicht unbedingt. Der Urheber überträgt seine Verwertungsrechte immer mittels Vertrag dem Tonträgerhersteller. Dies kann entweder durch Rechtsübertragung oder durch ein exklusives Lizenzrecht geschehen. Ist das passiert, ist der Urheber dann aus der Gleichung draussen, da er kompensiert wurde.

Dass vom Tonträgerhersteller gesprochen wird, ist hingegen einfach eine juristische Genauigkeit, aber im Grunde geht es um das vom Urheber erstellte Werk und somit um den Urheber.
 
Es wird doch überhaupt nicht vom Urheber geredet da und vielleicht ist das auch der Fehler bei unserer Diskussion?
Dass wir Verwerter mit Urheber gleichsetzen, bzw die Diskussion sich am Urheber orientierte, jedoch hier ständig von Plattenfirmen bzw Labels die Rede ist?

Nicht unbedingt. Der Urheber überträgt seine Verwertungsrechte immer mittels Vertrag dem Tonträgerhersteller. Dies kann entweder durch Rechtsübertragung oder durch ein exklusives Lizenzrecht geschehen. Ist das passiert, ist der Urheber dann aus der Gleichung draussen, da er kompensiert wurde.

Dass vom Tonträgerhersteller gesprochen wird, ist hingegen einfach eine juristische Genauigkeit, aber im Grunde geht es um das vom Urheber erstellte Werk und somit um den Urheber.
Verwertungsrecht/Lizenzrecht ist nicht bzw. nur Teil des Urheberrechts. Und setzt (leider) auch keine angemessene Bezahlung voraus. Viele sehen gar nichts und werden nur von den CD-Erlösen prozentual abgespeist. So einfach ist deine "Gleichung" leider bzw. zum Glück nicht.
Beim Tonträger geht es eben NICHT um das erstellt Werk und somit um den Urheber, sondern NUR um die pysikalische Aufnahme. Man erwirbt beim Kauf einer CD (oder online eines 0,99€ mp3 downloads) NICHT das vom Urheber erstellte Werk.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aiaiaiai, wo soll man da nur anfangen? :smil451c778a72f62:

Verwertungsrecht/Lizenzrecht ist nicht Urheberrecht. Und setzt (leider) auch keine angemessene Bezahlung voraus. Viele sehen gar nichts und werden nur von den CD-Erlösen prozentual abgespeist. So einfach ist deine "Gleichung" leider bzw. zum Glück nicht.
Beim Tonträger geht es eben NICHT um das erstellt Werk und somit um den Urheber, sondern NUR um die pysikalische Aufnahme. Man erwirbt beim Kauf einer CD (oder online eines 0,99€ mp3 downloads) NICHT das vom Urheber erstellte Werk.

Ich spreche zwar aus einer Schweizer Perspektive, aber das Urheberrecht ist mit ein paar wenigen Ausnahmen im europäischen Raum in jüngster Zeit ziemlich vereinheitlicht worden.

Von einem (Schweizer) Buch über Urheberrecht:

"Vom Urheberrecht unterscheidet sich der urheberrechtliche Leistungsschutz zunächst hinsichtlich des Schutzgegenstandes. Knüpft das Urheberrecht an das Werk selbst an, welches durch Schöpfungsakt entsteht, so stützt sich die Leistung des Werkmittlers üblicherweise lediglich auf jenes, ohne dass dabei etwas neues Schöpferisches hervorgebracht würde" (Reto M. Hilty, Urheberrecht, Rz. 344, Bern 2011)

Das heisst, dass es sehr wohl um das erstellte Werk geht. Es wird einfach nichts neues geschaffen und somit ist der Werkmittler nicht auch noch Urheber (oder Miturheber). Was du meinst, ist lediglich die Konzeption, dass das Werk eine Idee ist und das Werkexemplar (CD, Platte, etc.) die Verkörperung der Idee. Geschützt ist die Idee und nicht das Werkexemplar. Die Idee wird aber vom Urheber mittels Rechtsübertragung oder exklusiver Lizenz dem Tonträgerhersteller (Werkmittler) übertragen, damit er sie wirtschaftlich verwerten kann, indem er das Werk auf Tonträgern (Werkexemplaren) vervielfältigt.
 

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