Remix als Songvoting Beitrag erlaubt ?

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ugh

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Hallo,
ich habe einen Remix zu einem Hip Hop Song gemacht. (bitte trotzdem weiterlesen...)
Ich möchte diesen mit Einverständnis des Urhebers und Interprets des Originals (der norwegische Rapper Delario) hier im Songvoting einstellen.

In der FAQ habe ich folgendes gefunden :
Frage :"Darf ich einen Cover-, Remix-, Remake Song mit Freigabe des Urhebers hier veröffentlichen?"
Antwort "Ja! Bitte vermerkt dann einfach am Ende des Forum Beitrags, wer der Urheber des Originals ist, und das dieser euch die Freigabe erteilt hat. Diese Angabe ist dann Verbindlich!"

Das scheint für das Forum zu gelten. Gilt dies aber genauso für das Songvoting ? Ich möchte mich da 100 % absichern. Ich bin nicht in der [g=119]GEMA[/g] und nirgendwo unter Vertrag.
 
Hallo ugh,

ich habe die Regel damals nicht formuliert und bin da grundsätzlich skeptisch, denn die Freigabe des Urhebers kann jeder behaupten. Und wenn der Urheber wirklich sagt, das kannste machen, dann ist damit noch nicht sicher, dass da nicht doch evtl. eine Verwertungsgesellschaft dranhängt, die da ganz anderer Meinung sein kann.

Schickste mir ne PM?

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
Hallo ugh,

ich habe die Regel damals nicht formuliert und bin da grundsätzlich skeptisch, denn die Freigabe des Urhebers kann jeder behaupten. Und wenn der Urheber wirklich sagt, das kannste machen, dann ist damit noch nicht sicher, dass da nicht doch evtl. eine Verwertungsgesellschaft dranhängt, die da ganz anderer Meinung sein kann.
es geht ihm aber glaub ich eher darum, ob es vom forum aus o.k ist, dass es nicht "nur" gepostet wird, sondern "sogar" ins voting kommt. und da ist ja so: wenn der user bestätigt, dass er die erlaubnis hat, dann is das forum aus der verwantwortung. die bestätitung soll man ja nur deswegen drunterschreiben, damit die admins nicht ständig selber nachfragen und threads sperren müssen, weil sie sinst selber probleme bekommen könnten. (oder?)

ob das "o.k" des rechteinhabers wirklich besteht, das ist ne andere frage. also, der jeweilige user muss das selber wissen, und wenn er pech hat, dann kommt das label an und sagt "hey, wenn MC Laberbacke dir das erlaubt, dann heißt das nix, denn WIR sind diejenigen, die das zu bestimmen haben! also mal schon her mit dem geld für ne abmahnung..." ;)
 
Hi Belgarion,

HR ist eigentlich nie aus der Verantwortung. Deshalb bleibt diese Regelung eine absolute Ausnahme und muss mit mir persönlich abgestimmt werden.

Es gibt keinen Anspruch darauf, Cover oder Bearbeitungen auf HR zu veröffentlichen udn grundsätzlich ist dies nicht gestattet. HR kann halt nicht überprüfen, ob die Angaben stimmen und keine Verwertungsgesellschaft hintendran hängt und auch nicht, ob der User so liquide ist, HR einen 100.000-EUR-Prozess zu finanzieren. Von daher ist es mir am liebsten, überhaupt keine Ausnahme zu machen.

Soll eine Ausnahme gemacht werden, muss mir der betreffende User seine vollständigen Personalien mitteilen und rechtsverbindlich erklären, dass er ggf. HR alle Kosten und Schäden ersetzt, die wegen der VÖ dieses Werkes entstehen.

Dann gilt diese Ausnahme erstmal generell, egal ob fürs feedbackforum oder fürs Voting. Ob unabhängig von diesem Einzelfall Cover ins Voting dürfen - tja, da müssen wir uns wohl mal grundsätzlich Gedanken machen. :D Ehrlich gesagt neige ich dazu, schon aus Risikogründen überhaupt keine weiteren Ausnahmen zuzulassen und diese Regelung zu kippen

Gruß Rainer
 
Moin

Mhh...ich hoffte eigentlich auch, dass hr.de aus der Verantwortung ist, wenn Benutzer XYZ erklärt, dass er die Berechtigung hat. Anscheinend gab es wohl mal ein paar andere Urteile. Schade eigentlich, dass man als Forumsbetreiber für jeden Scheiss haftbar gemacht werden kann.

Wenn wir mal ganz ehrlich sind, kommt doch durch ein Cover niemand zu Schaden! Die Plattenfirma wird nicht eine [g=420]CD[/g] weniger verkaufen, und Gewinn macht hier ja auch niemand mit einem Cover.

Allerdings sind wir nicht der Gesetzgeber und müssen uns irgendwelchen Paragraphen beugen. Das heisst, ihr solltet sowas niemals persönlich nehmen (hat ja hier auch niemand :)), sondern müsst akzeptieren, dass wir schlicht und einfach 100% rechtskonform handeln müssen, weil jeder kleine Verstoß sofort über google und Konsorten nachvollziehbar ist.

gruss
MK
 
Hi nochmal,

ich habe diesen Punkt in der FAQ jetzt geändert. Für HR-Mitglieder und Band-Mitglieder ist es weiterhin möglich, wenn Ihr die Versicherung einfach am Ende Eures Postings angebt.

Alles andere ist leider eine Nummer zu heiß. Wen es drückt und wer in einer besonderen Situation ist, kann sich dennoch an mich wenden.

Gruß Rainer
 
ja, ist echt schade, dass die rechtsprechung von computertechnik so wenig ahnung hat. es ist hat nicht möglich und liegt auch nicht im bereich des machbaren, als forenbetreiber alles und jeden genau zu überprüfen. im gegenzug müssen die forenbetreiber dann oft dinge grundsätzlich einfach verbieten...

man macht ja auch nicht die stadt haftbar, wenn einer auf dem marktplatz "illegal" coverversionen spielt... ^^ oder den vermieter eines hauses, wenn einer der mieter drogen vertickt...


bei beleidigungen usw. ist das ganze gut geregelt: da haftet der betreiber nur, wenn er TROTZ hinweis nicht eingreift.
 

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